von Artchi » 02.08.2010, 10:37
Natürlich greift hier die Gewährleistung, wenn die 24 Monate noch nicht herum sind. Ob das Gerät repariert oder umgetauscht wird, entscheidet der Verkäufer. Ruf doch einfach mal bei KDG an, und erkläre ihnen den Defekt und frage wie nun weiter vorgegangen wird.
Du wirst aber evtl. ein Problem bekommen: die Gewährleitung sagt, das das Gerät bei Auslieferung kaputt war! D.h. wenn das Gerät erst jetzt kaputt gegangen ist, muß der Verkäufer nicht kostenlos reparieren oder umtauschen! Das wäre dann lediglich Kulanz, wenn er es doch tut.
Außer in den ersten 6 Monaten, muß der Verkäufer beweisen, das das Gerät bei Auslieferung nicht defekt war. Wann hast du den denn gekauft?
Ich weiß übrigens gar nicht, ob es nicht vielleicht doch Garantie gibt? Müsste man noch mal in die AGBs bzw. Kaufvertrag schauen.
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