sw3 BW

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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DerSarde
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Re: sw3 BW

Beitrag von DerSarde »

Stimmt schon, klar weiß ich noch nicht, in welchen Netzen die HD-Version von SWR BW kommt, in den Netzen Augsburg, Kempten und Illertissen sollte das ohne Probleme möglich sein. Aber was ist mit den Netzen Ansbach, Würzburg und Aschaffenburg, die liegen ja auch direkt an der Grenze? :confused:
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Heiner
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Re: sw3 BW

Beitrag von Heiner »

Vermute mal da kommts nicht. Ich kenn mich ja jetzt nicht so im Süden aus, aber ich nehm einfach mal an dass Ansbach, Würzburg und Aschaffenburg nicht so sehr nach BW ausgerichtet sind wie die schwäbischen Netze?
tiefschlaf
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Re: sw3 BW

Beitrag von tiefschlaf »

DerSarde hat geschrieben:Hallo,

ich hab mal bei den Kabelhelden wegen SWR BW in Bayern angefragt. Ich staune, was herausgekommen ist. Man möchte jetzt sogar SWR BW HD in die entsprechenden Netze einspeisen. :shock:
Auf meine Nachfrage bezüglich des abgeschaltetetn SWR-BW (Sichtweite zum ehemaligen Sendemast in Ulm!) schrieb mir der Oberheld von KDG:

Code: Alles auswählen

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es tut uns sehr leid! 

Ihre Adresse ist leider noch nicht an das modernisierte Breitbandkabelnetz angeschlossen. Sie können [SWR-BW] daher nicht empfangen. 
[/b]

Eine noch dämlichere Antwort ist dem wohl nicht eingefallen? Laut meinen denen bekannten Kundendaten besteht der Anschluss hier seit Jahren!

Und SR-BW hat bis vor ein paar Tagen funktioniert. Das habe ich auch genauso geschildert.

Man muss sich fragen, was bei KDG eigentlich für Leute arbeiten. Schon letztes Jahr habe ich eine Sammlung stupider und völliger OT-Antworten in ähnlicher Sache bekommen. Wenn ich nicht zwangsweise diesen Betreiber nutzen müsste, wäre ich schon lange weg. So ein kundenfeindliches Verhalten können sich nur Monopolisten leisten. Eine SAT-Schüssel geht hier leider nicht :-(
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kabelhunter
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Re: sw3 BW

Beitrag von kabelhunter »

Jo , die Bots arbeiten leider nicht perfekt .
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DerSarde
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Re: sw3 BW

Beitrag von DerSarde »

Jetzt hab ich mal ne blöde Frage:
Ist eine analoge Ausspeisung von SWR BW im kompletten Netz Augsburg rechtlich überhaupt zulässig? Schließlich hängt an diesem Netz auch Riesbürg in Baden-Württemberg mit dran. Angenommen, er würde hier digital nicht wieder eingespeist werden, würde es ja bedeuten, dass die Riesbürger Kabelkunden ihr eigenes (!) drittes Programm nicht mehr empfangen könnten...
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Re: sw3 BW

Beitrag von Beatmaster »

SWR BW ist nicht Must Carry in Bayern http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Vorges ... n_der_LMAs.
Also rechtlich zulässig.
Wie es sich mit Riesbürg verhält, kann es sein, das in Riesbürg SWR BW bleibt und im Rest vom Netz Augsburg nicht.
Es würde mich nicht wundern, wenn in Riesbürg zukünftig kein SWR BW zu sehen ist.

KDG hat ja geschrieben, das SWR BW HD eingespeist wird und das nur in ausgewählten Netzen in Bayern.
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Re: sw3 BW

Beitrag von orf-fan »

Beatmaster hat geschrieben:Es würde mich nicht wundern, wenn in Riesbürg zukünftig kein SWR BW zu sehen ist.
dann könnte man KD verklagen. riesbürg ist baden-würtemberg und da MUSS swr bw ANALOG eingespeist werden!
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Re: sw3 BW

Beitrag von Beatmaster »

So einfach ist das nicht. Riesbürg hängt an einem Bayerischen Netz und in Bayern ist KDG zuständig.
Lügde (NRW) hängt am Netz Hameln (Niedersachsen) und da wurde der WDR analog entfernt.
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Re: sw3 BW

Beitrag von DerSarde »

Hier mal die Aussage der ARD bzgl. dem analogen Must-Carry:
Für die analoge Verbreitung sehen die Landesmediengesetze jeweils unterschiedliche Regelungen pro Bundesland vor. Grundsätzlich haben die bundesweit intendierten Fernsehprogramme, das jeweils ortsrichtige Dritte Fernsehprogramm und regelmäßig auch die ortsrichtigen ARD-Hörfunkprogramme „Must Carry“-Status. In Einzelfällen reicht die Verbreitungspflicht noch darüber hinaus; dies ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts.
und ein Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag bzgl. der digitalen Verbreitung (§52b, Abs.1, 1a):
a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich bestimmt sind
Beides interpretiere ich so, dass es nicht darauf ankommt, in welchem Netz ein Ort liegt, sondern in welchem Bundesland. In Riesbürg ist nämlich der SWR BW das ortsrichtige Dritte... Oder liege ich da völlig falsch? :confused:
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Re: sw3 BW

Beitrag von orf-fan »

DerSarde hat geschrieben:Hier mal die Aussage der ARD bzgl. dem analogen Must-Carry:
Für die analoge Verbreitung sehen die Landesmediengesetze jeweils unterschiedliche Regelungen pro Bundesland vor. Grundsätzlich haben die bundesweit intendierten Fernsehprogramme, das jeweils ortsrichtige Dritte Fernsehprogramm und regelmäßig auch die ortsrichtigen ARD-Hörfunkprogramme „Must Carry“-Status. In Einzelfällen reicht die Verbreitungspflicht noch darüber hinaus; dies ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts.
und ein Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag bzgl. der digitalen Verbreitung (§52b, Abs.1, 1a):
a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich bestimmt sind
Beides interpretiere ich so, dass es nicht darauf ankommt, in welchem Netz ein Ort liegt, sondern in welchem Bundesland. In Riesbürg ist nämlich der SWR BW das ortsrichtige Dritte... Oder liege ich da völlig falsch? :confused:
vollkommen richtig. alles andere ist das problem von KD. wenn sie es nicht gebacken kriegen nur für baden-würtemberg, müssen sie es eben ins gesamte netz augsburg einspeisen.

es gibt eine rechtliche VERPFLICHTUNG, diese umzusetzen liegt im verantwortungsbereich von KD.
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