Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

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abelius-kiel
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Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von abelius-kiel »

Hallo liebe Freunde,

ich bin neu hier, heiße Kai und komme aus Mielkendorf bei Kiel. Bis Juni 2014 wohnte ich noch in Kiel, hatte aber an beiden Standorten bereits seit Jahren zwei unabhängige KD-Verträge laufen.

Da ich im Juni die Wohnung Kiel aufgab, habe ich dort am 14. April zum 30.6.14 gekündigt. Ich erhielt zügig Antwort von Kabeldeutschland, dass der Kündigungstermin 30.6.14 (natürlich) nicht akzeptiert wird. Als nächstmögliches Vertragsende wurde mir bei Kündigung der 13.12.2014 genannt.

Hierauf hatte ich mich verlassen.

Nun haben wir den 17.12.14 und der Vertrag besteht noch. Ein Anruf bei KAbeldeutschland ergab, dass die Kündigung nicht gültig war und ich zum 13.12.14 explizit nochmals hätte kündigen müssen. Dies hätte ich nicht getan, daher laufe der Vertrag jetzt bis 13.12.2015 !!!! Somit soll ich noch ein ganzes Jahr für einen Vertrag zahlen, den ich wegen Umzugs gar nicht mehr nutzen kann.

Was soll ich tun?

Vielen DAnk für Eure (bitte nur hilfreichen) Hinweise.
LG
Kai
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skdubg
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von skdubg »

Hallo,

wenn man einen Wohnort verlaesst (z.B. durch Umzug) ist man verpflichtet diesen Umzug zu melden. Da du eine einseitige Vertragsaenderung eingehst.
Durch die Umzugsmeldung wird dann am neuen Wohnort geprueft ob Versorgung moeglich ist, wenn nicht (z. B. durch bereits existierenden Vertrag/Anschluss, oder Wohnort gehoert nicht zum Versorgungsgebiet), wird i.d.R. der Vertrag aus Kulanz beendet, d.h. man zahlt noch 3 Monate nach und ist dann raus.

Auf welcher Grundlage hast du am 14.04.14 gekuendigt zum 30.06.14?
Vermutlich gibt es dazu keine, deshalb die Ablehnung und dies auch voellig berechtigt.
Denn Umzug ist kein Kuendigungsgrund!

Aus deinen Saetzen geht nicht hervor ob du einen Umzug gemeldet hast, wenn nicht, selbst schuld.
Bleibt dir nur der Weg ueber das CSC/Hotline den Sachverhalt zu klaeren und gegebenfalls einen Umzug zu melden.
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abelius-kiel
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von abelius-kiel »

Hallo,

ich bin nach Mielkendorf gezogen, wo ebenfalls schon vorher ein Kabeldeutschland-Vertrag bestand. Von daher erschien mit ein "Umzug" des Vertrages witzlos, denn was soll ich in Mielkendorf mit zwei Verträgen?

Kündigungsgrund am 14.04.14 war für mich damals dahger Auszug aus der Wohnung Kiel. Hätte ich nicht geschrieben "ich kündige zum 30.06.14", sondern "ich kündige fristgerecht zum Vertragsende" (=also 13.12.2014), hätte ich jetzt wohl keine Probleme.

Aber ehrlich solch eine Formulierung ist doch eigentlich schon in dem Kündigungswillen meiner Kündigung enthalten oder?

LG
Kai
vdb
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von vdb »

Nö, woher soll KDG wissen was du willst wenn dein erster Wunsch nicht erfüllbar ist?
Wenn du in die Kneipe gehts, ein Bier bestellst und Bier ist alle, willst du ja auch nicht das man dir ungefragt einen Wein gibt. Dann musst du schon sagen dass du das willst was gerade da ist. Also zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Fabian
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von Fabian »

abelius-kiel hat geschrieben: Da ich im Juni die Wohnung Kiel aufgab, habe ich dort am 14. April zum 30.6.14 gekündigt. Ich erhielt zügig Antwort von Kabeldeutschland, dass der Kündigungstermin 30.6.14 (natürlich) nicht akzeptiert wird. Als nächstmögliches Vertragsende wurde mir bei Kündigung der 13.12.2014 genannt.
Wie wurde das übermittelt ? Schriftlich ?
Welche Formulierung ?
abelius-kiel hat geschrieben:Hierauf hatte ich mich verlassen.

Nun haben wir den 17.12.14 und der Vertrag besteht noch.
? ? ?
abelius-kiel hat geschrieben:Ein Anruf bei KAbeldeutschland ergab, dass die Kündigung nicht gültig war und ich zum 13.12.14 explizit nochmals hätte kündigen müssen. Dies hätte ich nicht getan, daher laufe der Vertrag jetzt bis 13.12.2015 !!!! Somit soll ich noch ein ganzes Jahr für einen Vertrag zahlen, den ich wegen Umzugs gar nicht mehr nutzen kann.
Das ist ein klarer Standpunkt von KDG, wie wir das gewohnt sind.
abelius-kiel hat geschrieben:Was soll ich tun?
Na, selbstverständlich den eigenen Standpunkt klar machen.

Gekündigt wurde schon zum 30.06.2014. Da das nach eigener Darstellung von KDG nicht möglich war, wurde der Termin auf den 13.12.2014 festgelegt.
Eine Frist wurde deshalb nicht versäumt.


Das kursiv Geschriebene kannst du dir als Textbaustein für KDG abspeichern.

Es steht auch nirgens, dass man 2 mal kündigen muss.
kabel_fan
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von kabel_fan »

Ganz so einfach wie die Vorredner (Fabian ausgenommen) es darstellen wollen, ist die Sache aber nicht!

1.) Zieht jemand in ein von KDG nicht versorgtes Gebiet, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. So steht es in § 46 Abs. 8 TKG und hat mit Kulanz von KDG aber überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Vor Inkrafttreten der Novelle zum TKG hat KDG aus sogenannter "Kulanz" den Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet. War wohl weniger Kulanz, sondern eher die unklare Rechtslage.

2.) Der Vergleich mit dem Kneipenbesuch und der Lage hier ist vollkommen unpassend. Wie der TE schon schrieb, hat er seinen Willen eindeutig zum Ausdruck gebracht. Zudem sind hier einige Feinheiten versteckt, auf die nicht eingegangen werden soll (z.B. ist eine Kündigung zunächst mal mit Zugang wirksam)

3.)Es dürfte sehr schwer sein, KDG den Sachverhalt deutlich zu machen, vor allem, du du ja weiter Kunde bei KDG bist. Du könntest versuchen bei den "Kabelhelden" https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ Hilfe zu bekommen oder dich gleich an einen Anwalt wenden. Zahlungen solltest du ab sofort mit dem Vermerk versehen "Unter Vorbehalt", bis die Sache geklärt ist. Ich denke, KDG macht es sich da ein wenig zu leicht.
Eines ist auf jeden Fall zu beachten: Nicht mehr telefonieren, denn zum einen ist die Chance an einen "unbedarften" MA zu geraten doch sehr groß, zum anderen ist es wichtig, etwas schriftlich in der Hand zu haben.
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skdubg
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von skdubg »

kabel_fan hat geschrieben:Ganz so einfach wie die Vorredner (Fabian ausgenommen) es darstellen wollen, ist die Sache aber nicht!
Doch ist es. Wenn man einfach das macht, was man macht. Umziehen = Umzug melden!
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kabel_fan
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von kabel_fan »

Natürlich ist ein "Umzug" im Grunde kein Problem! Ich meinte auch vielmehr die Schreiber der"Ratschläge", die hier gegeben wurden, machen es sich ein wenig einfach. Wie schon geschrieben: Der TE hat ganz klar seinen Willen zum Ausdruck gebracht, den Vertrag kündigen zu wollen. In meinen Augen ist es absoluter Unfug, was da von einem angelernten hotliner, der vermutlich einen Katalog mit Antwortsätzen vor sich liegen hat, als Auskunft erteilt wurde. Hinzu kommt ja noch, was bisher überhaupt noch nicht beachtet wurde und es deshalb auch zu einem besonderem Fall macht, der Kunde zieht ja nicht um. Er gibt lediglich einen Wohnsitz auf und warum soll er einen Umzugsauftrag erteilen, wenn es nichts zum Umziehen gibt, da er am anderen Wohnsitz bereits einen Vertrag hat? Er hat ganz klar ein Kündigsrecht mit einer Frist von drei Monaten, wenn er den Zweitwohnsitz aufgibt. Auch wenn dies evtl. dem TE nicht ganz klar war, und er es möglicherweise nicht vollkommen korrekt in der Kündigung zum Ausdruck gebracht hat, wäre es Sache von KDG, nachzufragen was Sache ist und nicht dumm-dreist eine falsche Auskunft erteilen.
Deshalb auch der Vorschlag, das Glück bei den Kabelhelden zu versuchen, die sind, wie es scheint, die einzigen MA bei KDG die nicht nur vorgefertigte Textbausteine versenden oder unpassende/falsche Auskünfte wiedergeben, ohne überhaupt eine Ahnung zu haben, wovon die Rede ist.
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skdubg
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von skdubg »

Was die Kündingsbearbeitung an sich betrifft, gebe ich dir Recht.
Eine ausgesprochene Kündigung hat hinterlegt zu werden, hilfsweise zum Ende der VLZ.

Ich denke halt, dass durch einen gemeldeten Umzug, KDG feststellen sollte, dass es an der Adresse, wo er ja zukünftigt sein wird, schon ein Vertrag existiert.
Womit man wieder bei den 3 Monaten landen sollte.

Vielleicht sind die Kabelhelden da echt im Moment die beste Option.
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Archetim
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Re: Kündigung wurde NICHT ANERKANNT

Beitrag von Archetim »

skdubg hat geschrieben:Doch ist es. Wenn man einfach das macht, was man macht. Umziehen = Umzug melden!
Nein, eben nicht. Er zieht zwar um, aber eben nicht seinen KD-Anschluss, da er an der neuen Adresse bereits einen solchen hat.

Wenn er einen Umzug meldet, wäre dann höchst interessant, wie KD an der neuen Anschrift überhaupt liefern will, wenn der dortige Anschluss schon mit einem neuen Vertrag bebucht ist. Theoretisch könnten Sie eine weitere Leitung in die Wohnung ziehen, natürlich auf KD-Kosten. Ich meine damit, so schlecht stehen die Chancen also nicht, dass sie ihn aus dem Vertrag entlassen.

mfg, Archetim
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