von Newty » 19.07.2010, 23:10
[*]Umzug mit Nachweis(neuer Mietvertrag, Kündigung der alten Wohnung) sofort der KDG melden und den Umzugstermin angeben und keine Kündigung erwähnen, sonst landet das aufm falschen Schreibtisch. Dann auf Antwort von KDG warten, in der dir mitgeteilt wird, dass du (leider) in unversorgtes Gebiet umziehst und dir damit keine Leistungen angeboten werden können und somit - soweit du ebenfalls einverstanden bist - der Vertrag auserordentlich aufgelöst wird. Dies ist nicht mit einer regulären Kündigung gleichbedeutend, daher treudoof tun.
[*]Nach Ummeldung mit einer Kopie der Ummeldebestätigung endgültig den Vertrag rückwirkend zum Umzugs oder Ummeldetermin auflösen.
Das ist so die wasserdichteste und - soweits durchsickert - sogar geforderte Verfahren