Änderung des TKG

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Bubblegum
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Änderung des TKG

Beitrag von Bubblegum »

Telekommunikationsgesetz

Nu ists also soweit - Die Novelle des TKG ist durch und so manches hat sich im Verbrauchersinne geändert. Diese Änderungen finden sich im Teil 3 des TKG (vornehmlich interessant in den §§ 43b, 46). Allerdings werden diese Änderungen den KD Kunden nicht viel Neues bringen - denn die Masse der Änderungen sind bereits bei KD Gang und Gäbe.

Im Groben (zugegeben sehr verkürzt) hätten wir da:

- verkürzte Bearbeitung zur Portierung
- Mitnahme von Mobilnummern vor Vertragsende
- Richtlinien bei Wohnortwechsel
- Vorgaben bei Vertragslaufzeiten , Vertragsangeboten und Leistungen
- Warteschleifen

Ein Artikel der SZ stellt die wesentlichen Teile kurz dar -
Neue Rechte für Telefonkunden

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rein persönliche Anmerkungen:
Das Thema Portierung wird auch mit der Änderung im Gesetz sicher nicht weniger Probleme bereiten. Was die Bearbeitung und Bereitstellung bzw. Schaltung angeht, liegt KD m.E bereits im Rahmen. Ebenso das Thema Warteschleifen. Auch hier sind bei KD selbst überall kostenfreie Rufnummern geschaltet - und diese werden eifrig für ziemlich überflüssiges genutzt.

Die Sonderkündigung bei Umzug an nicht versorgbare Adressen hat KD bei entsprechender Kundenmitwirkung bisher auch schon gewährt. Und das ohne eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Leidig allerdings die offizielle Einrichtung der Umzugspauschale, nach der nun Bearbeitungsentgelte für diese Vertragsänderung erhoben werden dürfen. Auch wenn diese nicht höher sein dürfen als bei einem Neuanschluss, so darf dieses Entgelt aber gleich hoch ausfallen.

Wer will, kann nun Verträge abschliessen, die nicht gekündigt werden müssen und eine Laufzeit von maximal 12 Monaten haben. KD wird dies umsetzen, aber sicherlich nicht aktiv bewerben. Wer dies braucht oder wünscht, wird aktiv auf den Anbieter zugehen müssen.

Größere Sorgen sollte sich KD über die Vorgabe machen, nachdem nun auch Mindestleistungen beim Internet anzugeben sind. Ein Schritt in die Staffelung der Verträge und Leistungsgrenzen. Ein Ende der "bis zu" Regelung in die untere Richtung ...

Nun darf also weiter über KD gemeckert werden - hier ist man der Zeit voraus. Aber besser geht ja bekanntlich immer.