Anudeath hat geschrieben: Punkt: 3.2.1.
Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein
Kabelmodem inkl. Telefonadapter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte
im Eigentum von Kabel Deutschland. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm
überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät....
Also: Der Kd. kann auch dann ein Hitron-Modem erhalten, wenn er "nur" ein Kabelmodem bestellt.
Das mag aus Sicht von Kabeldeutschland alles stimmen aber wenn Kunden unzufrieden sind sollte man als Internet Provider sein eingeschrängtes Hardware Angebot überdenken, andernfalls werden einige Kunden abwandern. Ich glaube zwar nicht das Kabeldeutschland kurzfristig was ändern wird, da dies im DSL Bereich in der Vergnagenheit mit Vodafone und o2 auch aufgrund von nicht tauschbaren Routern es dies schon alles gegeben hat.




