Rechnung Bezahlt trotzdem Neu Antrag abgelehnt!!!

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
BlackBoy
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 21.01.2015, 19:48

Rechnung Bezahlt trotzdem Neu Antrag abgelehnt!!!

Beitrag von BlackBoy »

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1.08.2014 , mussten wir nach 5 Jahre Angehörigkeit Kabel Deutschland, Umziehen.
Immer haben wir unser Rechnungen bezahlt,so aus dem Umzug heraus mussten wir Kabel Deutschland Kündigen, weil in der Neuen Wohnung kein
Kabel Deutschland fähig ist.

Als wir in der neue Wohnung eingezogen sind, haben wir aus eigene Informationen gehört und festgestellt das Kabel Deutschland doch möglich ist.
So da wollten wir einen Antrag stellen, wow bumm daraufhin gleich 2 Ablehnungen, selbst mein Mann wurde abgelehnt.
Wir sind der Sache nach gegangen , wo das Problem bestehe, da sagte die Kunden Hotline , es seien 200€ Euro offen, wobei wir uns wunderten.

Am 1.08.2014 gekündigt, und mussten bis 1.12.2014 3 Monate , wo wir kein Internet und Telefon mehr hatten trotzdem die 3 Monatlichen gebühren zahlen.
Hammer!!!

Nach Absprache mit der Kunden Hotline, hies es wenn sie die 200 euro bezahlt haben , hätten sie nichts dagegen wenn mein Mann den Antrag stellt?
Ich muss gestehen ich bin sehr verärgert wir waren Hoch zufrieden mit Kabel Deutschland, aber das man jetzt so reagiert weist auf Mangelte Kompetenz.
Dann hies es Mann soll die Endgeräte zurückschicken ,wurden wieder zurückgeschickt, was soll das.
Zusätzlich kam heraus, das uns ein Inkasso angemahnt habe das wir noch eine schuld von 700€ seien, für jeder Forderung Verlang das Inkasso Unternehmen 80€..

1. Wir haben unsere Rechnung bei Kabel Deutschland Komplett bezahlt!!!
2. wir haben die Endgeräte nach Kabel Deutschland geschickt die wurden umgehend wieder zurück an uns gesendet???


Also Liebes Kabel Deutschland,

ich sehe es so, es kann mal wirklich zu einen Finanziellen Engpass kommen, aber so muss es doch wirklich nicht sein, ich werde diese Endgeräte NICHT bezahlen, und werde sie so offt
wie Möglich an sie Schicken.Und was der Rechnung angeht waren es genau 192,60€ und habe noch 7,40€ mehr bezahlt als Nötig.
ich Bitte sie sich um die Angelegenheit zu kümmern, und nicht nur immer auf die Inkasso Büro abzuschieben, denn Inkasso Büro gab die Informationen man soll sich bei Kabel Deutschland wenden.
Es kann nicht sein, wenn man eine Rechnung bezahlt hat 6 Wochen lang dafür braucht eine Buchung zu machen.

Ich bitte sie wenn sie mir keinen Anschluss gewähren das sie es meinen Mann wenigsten zulassen , das ist doch wirklich Humbug!!!

Sonst wäre ich gezwungen meinen Rechtsanwalt einzuschalten!!!


Mit Freundlichen Grüßen

BB
Samchen
Insider
Beiträge: 4845
Registriert: 19.02.2012, 23:43

Re: Rechnung Bezahlt trotzdem Neu Antrag abgelehnt!!!

Beitrag von Samchen »

Sorry, aber hier ist nicht Kabel Deutschland. Hier kann die niemand helfen. Bitte poste dein Anliegen hier nochmal.
http://www.kunden-kabeldeutschland.de
kisenberg
Newbie
Beiträge: 29
Registriert: 24.11.2008, 15:21

Re: Rechnung Bezahlt trotzdem Neu Antrag abgelehnt!!!

Beitrag von kisenberg »

BlackBoy hat geschrieben:mussten wir Kabel Deutschland Kündigen, weil in der Neuen Wohnung kein
Kabel Deutschland fähig ist.
Wieso musstet ihr kündigen? Man teilt doch bei Umzug Kabel Deutschland einfach nur die neue Adresse mit und wartet die Antwort ab, ob KDG den Vertrag erfüllen kann. Oder liege ich da falsch?
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Rechnung Bezahlt trotzdem Neu Antrag abgelehnt!!!

Beitrag von kabel_fan »

Kann man so machen, muss man aber nicht. In diesem Fall hat man laut § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, gerechnet ab Umzugsdatum.