Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselproblem

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andrewg
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Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselproblem

Beitrag von andrewg »

Hallo liebes Forum,
ich suche momentan guten Rat und versuche Informationen zu einer möglichen Kündigung meines Vertrags von Kabel Deutschland in Erfahrung zu bringen.
Ich bin seit ca ende 2011 Kunde bei Kabel Deutschland und habe seit August September Bandbreitenprobleme. Ich habe teils 4-15MB anstatt meiner 100MB. Im August wurde mir kommuniziert das diese Probleme am 21.12.2014 behoben sein sollte. Dies hat sich dann an besagten Tag am Telefon auf den 24.4 verlängert und heute habe ich nun erfahren das es wieder einmal auf den 31.7 verlängert wurde. Wie man sich vorstellen kann, habe ich die Nase gestrichen voll und will schnellstmöglich einen anderen Anbieter nutzen der mit brauchbares Internet zur Verfügung stellt.

Nun meine Frage: Habe ich aufgrund der Bandbreitenprobleme/Segmentprobleme ein Sonderkündigungsrecht? Und falls nein, würde ich eine Sonderkündigung aufgrund der AGB-Änderung, ohne meines Wissens, durchbekommen? Und wenn ja, wie gehe ich vor?

Bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar

LG AndrewG
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von kabel_fan »

Die §§ 314 bzw. 626 BGB sind die passende Rechtsgrundlage um den Vertrag fristlos zu kündigen. Hast du die Auskünfte bezügl. der Termine schriftlich? In diesem falle wäre m.E. eine Fristsetzung zur Schaffung vertragsgemäßer Zustände entbehrlich. Falls nicht, oder um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ja eine kurze Frist (zwei Wochen) setzen.
andrewg
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von andrewg »

Ersteinmal vielen Dank für die Antwort.
kabel_fan hat geschrieben:Hast du die Auskünfte bezügl. der Termine schriftlich?
Leider nicht. Wie würde ich das Schreiben aufsetzen müssen? Bin in der Hinsicht total unerfahren. Gibt es dort vielleicht sowas wie eine Vorlage? Danke
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von kabel_fan »

Da braucht es keine große Vorlage. Über das Kontaktformular im Kundenportal kann man KDG mitteilen, dass die Leistung nicht dem gebuchten entspricht und man eine Frist bis.... setzt, damit vertragsgemäße Zustände geschaffen werden, weil man sonst fristlos kündigt.

Und wenn bis zum gesetzten Termin nichts passiert, schickt man eine zweite Nachricht und kündigt fristlos zum....

Allerdings darf man sich nicht wundern, wenn KDG dann eine Bestätigung mit dem Endedatum zum regulären Vertragsende schickt. Das ist nur ein gemeiner Trick, eine Kündigung wird wirksam mit Zugang beim Empfänger. In einem netten mail würde ich KDG auf den "Irrtum" hinweisen.

Übrigens findest du um Kundenforum von KDG unzählige Beispiele von Kunden, die in der gleichen Lage waren/sind.

https://www.kunden-kabeldeutschland.de/
andrewg
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von andrewg »

Vielen Dank. Das hilft mir ungemein. Dann werd ich diese Sache mal angehen und Hoffe auf einen "reibungslosen" Ablauf
Gringo
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von Gringo »

Hallo,

ich verstehe deinen Unmut, aber hast du vorher gecheckt wieviel Bandbreite dir andere Anbieter bieten. Ich bin derzeit noch nicht bei KD, ich zahle bei meinem Anbieter auch für 18MB, bekomme aber aus techn. Gegebenheiten nicht mehr als ca. 6MB ...

Viele Grüße
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Thyrael
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Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von Thyrael »

Das Problem das mit längerer Telefonleitung weniger Bandbreite am Anschluss des Kunden ankommt, gibt es so bei einem Kabelanschluss nicht. Beim TE liegen die Bandbreitenprobleme in der Anzahl der Kunden im gleichen Segment, das muss umgebaut werden damit sich weniger Kunden die verfügbare Bandbreite teilen.
andrewg
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Beiträge: 4
Registriert: 06.05.2015, 19:53

Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von andrewg »

Gringo hat geschrieben:Hallo,

ich verstehe deinen Unmut, aber hast du vorher gecheckt wieviel Bandbreite dir andere Anbieter bieten. Ich bin derzeit noch nicht bei KD, ich zahle bei meinem Anbieter auch für 18MB, bekomme aber aus techn. Gegebenheiten nicht mehr als ca. 6MB ...

Viele Grüße
Meine Alternativen sind ausreichen groß, da ich in Berlin Wohnhaft bin und schon diverse Anbieter gechecked habe. Wie mein Vorredner schon erwähnt hat ist das Segment einfach dauerhaft mit 100% ausgelastet und muss erweitert werden.
Kordi
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Registriert: 07.02.2015, 21:41
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von Kordi »

kabel_fan hat geschrieben:Da braucht es keine große Vorlage. Über das Kontaktformular im Kundenportal kann man KDG mitteilen, dass die Leistung nicht dem gebuchten entspricht und man eine Frist bis.... setzt, damit vertragsgemäße Zustände geschaffen werden, weil man sonst fristlos kündigt.

Und wenn bis zum gesetzten Termin nichts passiert, schickt man eine zweite Nachricht und kündigt fristlos zum....
Das würde ich aber nicht über die Webseite des Anbieters machen, der gleichzeitig mein Vertragspartner ist und dem ich kündigen möchte. Ein sauberer Brief per Einschreiben mit Rückschein, dann hat man auch etwas in der Hand.

Wieso für künstlich verschlechterte Programme auch noch 18.99 €/Monat zahlen?
:-) Kabel Deutschland frei und glücklich dabei :-)

Das sind die Alternativen:
SES-Astra - Telekom Entertain - DVB-T

kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Sonderkündigungsrecht aufgrund von Segment UND Droselpro

Beitrag von kabel_fan »

Was hast du denn in der Hand? Dass KDG von dir ein Schreiben erhalten hat.
Machst du es über das Kontaktformular, hast du eine Kopie der verschickten mail nebst Empfangsbestätigung.
Was bringt also mehr? Ganz abgesehen mal, dass man ein paar Euro spart.