Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von berlin69er »

Wenn der TE den Betrag storniert, wird Inkasso eingeschaltet. Die Preise für Nichtrücksendung stehen in den AGB.
KDG braucht keine extra Rechnung dafür erstellen.
Um was es geht, steht sicher im Kundenportal. Nur fürchte ich, den Zugang wird der TE nicht haben. Vermutlich zahlen ja, kontrollieren nein...
Ich würde zunächst mal KDG mitteilen, dass man nicht der Vertragsinhaber ist und um Mitteilung bittet, worum es überhaupt geht. Außerdem gleich schriftlich, der Einzugsermächtigung widersprechen, damit künftig nichts mehr abgeht.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
Pitaman
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 11.11.2015, 14:55

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von Pitaman »

Fabian hat geschrieben: Mag wohl sein. Es geht hier um 95 €. Deshalb könnte es ja auch für die Restlaufzeit des Vertrages sein.
Wofür die Summe steht, wissen wir ja nicht.
Die Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:

CI+-Modul: 60€
Smartcard: 35€

falls Geräte nicht zurückgeschickt werden oder beschädigt sind.

Das Problem mit dem Nachweis der Lieferung ist, dass ich die Smartcard und das CI+-Modul per Brief zurückgeschickt habe, da es ja auch per Brief gekommen ist soweit ich mich erinnern kann. War mit Sicherheit nicht die klügste Entscheidung. Ich habe KD jedoch gestern eine Mail mit allen Daten und Hinweisen geschriebem, um sie zu bitten den Vorfall noch einmal zu überprüfen. Als Antwort kam schon wie erwartet folgendes:

"Sehr geehrter Herr Kröger,

Ihre Anfrage können wir leider nicht beantworten. Aus Datenschutzgründen können wir nur dem Vertragsinhaber Auskunft geben.

Bitte informieren Sie ihn, damit er sich persönlich mit seiner Anfrage bei uns meldet.

Um Ihnen zukünftig weiterhelfen zu können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht vom Vertragspartner. Unser Formular können Sie sich auch unter www.vodafone.de downloaden."

Problem ist nun, dass ich meinen ehemaligen Mitbewohner nicht auffinden und erreichen kann.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von berlin69er »

Du hast ihm dein Konto "geliehen", aber keine Vertragsvollmacht???
Also, sorry, aber da muss es ja mal die ganz große Liebe gewesen sein, wenn du so blind warst?!
Ich fürchte, das kannst du unter "Lehrgeld" verbuchten...
Aber widerrufe der Einzugsermächtigung!!!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
Fabian
Insider
Beiträge: 3136
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von Fabian »

Pitaman hat geschrieben: Ihre Anfrage können wir leider nicht beantworten. Aus Datenschutzgründen können wir nur dem Vertragsinhaber Auskunft geben.
Ich würde auch die Abbuchungsberechtigung kündigen.
Weiterhin würde ich darauf hinweisen, daß die geliehenen Geräte per Paket und Brief zurückgeschickt wurden und weitere Abbuchungen vom Konto storniert würden.
Du kannst nochmal wiederholen, daß dir die Adresse des Vertragsnehmers nicht bekannt ist und du deshalb auch keine Post dahin weiterlen kannst.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:
Pitaman hat geschrieben: Ihre Anfrage können wir leider nicht beantworten. Aus Datenschutzgründen können wir nur dem Vertragsinhaber Auskunft geben.
Ich würde auch die Abbuchungsberechtigung kündigen.
Bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufene Beträge sind aber -sofern sie berechtigt sind- zu begleichen.
Insbesondere darf KD -aufgrund der erteilten Abbuchungsvollmacht- sehr wohl offene Beiträge aus dem Vertrag vom Konto "räubern".
Weiterhin würde ich darauf hinweisen, daß die geliehenen Geräte per Paket und Brief zurückgeschickt wurden und weitere Abbuchungen vom Konto storniert würden.
Sofern keine Beweise vorliegen - insbesondere wenn der TE die Geräte per Brief geschickt hat - reicht diese Aussage nicht aus, um eine Schadenersatzpflicht abzuwenden.
Denn TE/Vertragsinhaber sind dafür verantwortlich, dass die Geräte am Ende der Laufzeit an KD zurückgehen - und zwar bis zur Übergabe.
Sollten die Geräte auf dem Rückweg verloren/beschädigt werden, so haftet der TE/Vertragsinhaber gegenüber KD - wichtig ist hierbei der Eingang bei KD. Sind die Geräte also bei der Rücksendung NACH dem Eingang bei KD verloren gegangen, ist der TE/Vertragsinhaber aus der Schuld raus und muss nicht haften - dafür muss aber der Nachweis der Zustellung an KD erfolgen. Alles was auf dem Postweg passiert, ist hingegen alleine die Sache des TE/Vertragsinhabers, deshalb ist es schon mehr als dämlich, dort die 2..3 Euro sparen zu wollen, die ein Paket an Mehrkosten gegenüber einen Brief oder Päckchen verursacht. Denn ein Paket ist gegen Verlust und Beschädigung versichert, was Briefe [mit Ausnahme von Einschreiben; dort max. 20 Euro] und Päckchen nicht sind.
Du kannst nochmal wiederholen, daß dir die Adresse des Vertragsnehmers nicht bekannt ist und du deshalb auch keine Post dahin weiterlen kannst.
Rechtlich völlig irrelevant. KD hat eine gültige Abbuchungsgenehmigung, die lediglich der Vertragsinhaber ändern/widerrufen kann; für alle Sachen zwischen Vertragsinhaber und Kontoinhaber ist KD nicht zuständig.
KD ist weiterhin auch nicht verpflichtet, dem Kontoinhaber Einblick in die Vertragsunterlagen zu gewähren, da dies alleine eine Sache zwischen VI und KD ist.
Ergo ist es sehr wohl das Problem des TE, den Aufenthaltsort des VI zu ermitteln und mit dem VI die Sache zu klären.
Zumal es sich hier ja sogar so darstellt, dass der Fehler der Rücksendung als Brief (und dessen Verlust) noch nicht mal mehr dem VI sondern dem TE anzulasten ist.
Dann wird sich -selbst bei bekanntem Aufenthalt des VI- der VI auch sträuben, die Kosten für den Fehler des TE zu übernehmen.

Heißt letzten Endes:
Der TE bleibt auf den 95 Euro sitzen, da er nichts in der Hand hat, was beweist, dass er die SC und das CI+-Modul losgeschickt hat.
Und für's nächste Mal sollte er daraus gelernt haben, dass er NIEMALS Einzugsermächtigungen unterschreibt, bei denen er nicht selbst Vertragspartner ist oder zumindest eine komplette Vollmacht für den Vertrag hat.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von kabel_fan »

Alles richtig was hier steht, der te hätte schon vermeiden können, dass er hier involviert wird.
ABER: Es ist nicht das erstemal. dass bei KDG Sendungen verschwinden. Wie oft hat man dies schon gelesen, sogar in Fällen, die mit DHL und Beleg versendet wurden. Hier musste KDG natürlich zurückrudern, aber es zeigt doch, wie wenig Sorgfalt dort angewandt wird.
Fabian
Insider
Beiträge: 3136
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben: Bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufene Beträge sind aber -sofern sie berechtigt sind- zu begleichen.
Sie sind strittig.
reneromann hat geschrieben:Insbesondere darf KD -aufgrund der erteilten Abbuchungsvollmacht- sehr wohl offene Beiträge aus dem Vertrag vom Konto "räubern".
Deshalb, und weil die Forderung strittig ist, soll ja die Abbungsberechtigung gekündigt werden.
Die Teile wurden ja zurückgeschickt.
reneromann hat geschrieben:KD hat eine gültige Abbuchungsgenehmigung, die lediglich der Vertragsinhaber ändern/widerrufen kann; für alle Sachen zwischen Vertragsinhaber und Kontoinhaber ist KD nicht zuständig.
Für Abbuchungsberechtigungen ist eine Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und Demjenigen, der etwas abbuchen will, erforderlich. Und die kann gekündigt werden.
Bei der ersten Stornierung wird das Konto erfahrungsgemäß ohnehin bei KD gelöscht.
reneromann hat geschrieben:KD ist weiterhin auch nicht verpflichtet, dem Kontoinhaber Einblick in die Vertragsunterlagen zu gewähren, da dies alleine eine Sache zwischen VI und KD ist.
So ist es. Genau wie das Eintreiben von Zahlungen für Geräte, die angeblich nicht zurückgeschickt wurden.
KD muß sich auch mal selbst bemühen. Ihren Wareneingang kontrollieren statt sich auf Datenschutz zu berufen. Die neue Adresse des Kunden heraussuchen, der noch eine Rechnung zu begleichen hat.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufene Beträge sind aber -sofern sie berechtigt sind- zu begleichen.
Sie sind strittig.
Strittig vom TE - aber nicht strittig zwischen KD und Vertragsinhaber.
KD hat aber keine Geschäftsbeziehung zum TE - und alleine der VI könnte den Betrag gegenüber KD bestreiten.
reneromann hat geschrieben:Insbesondere darf KD -aufgrund der erteilten Abbuchungsvollmacht- sehr wohl offene Beiträge aus dem Vertrag vom Konto "räubern".
Deshalb, und weil die Forderung strittig ist, soll ja die Abbungsberechtigung gekündigt werden.
Die Teile wurden ja zurückgeschickt.
Die Forderung mag durch den TE strittig sein - der TE hat aber nichts mit KD zu tun.
KD hat eine Forderung gegenüber dem VI gestellt, die der VI zu begleichen hat, sofern der VI diese Forderung nicht rechtzeitig bestreitet.
Da der TE aber nicht der VI ist, kann der TE rein rechtlich die Forderung von KD nicht bestreiten, da ihm dazu die Vollmacht fehlt.
Alle Briefe/Anrufe/Schreiben seitens des TE an KD mit einem Bestreiten der Forderung sind -da der TE keinerlei Geschäftsbeziehung mit KD hat- völlig wertlos.
reneromann hat geschrieben:KD hat eine gültige Abbuchungsgenehmigung, die lediglich der Vertragsinhaber ändern/widerrufen kann; für alle Sachen zwischen Vertragsinhaber und Kontoinhaber ist KD nicht zuständig.
Für Abbuchungsberechtigungen ist eine Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und Demjenigen, der etwas abbuchen will, erforderlich. Und die kann gekündigt werden.
Bei der ersten Stornierung wird das Konto erfahrungsgemäß ohnehin bei KD gelöscht.
Diese Vereinbarung kann seitens des Kontoinhabers gekündigt werden - richtig.
Jedoch bleiben Forderungen übrig, die KD erst einmal gegenüber dem Kontoinhaber durchsetzen kann, da er sich bei Teilnahme am LS-Verfahren verpflichtet hat, die LS auch zu akzeptieren, wenn diese berechtigt ist.
Letzten Endes müsste hier durch den Kontoinhaber geprüft werden, inwiefern er sich mit der Unterschrift bei der Kontenänderung nicht auch ggü KD verpflichtet hat, für offene Beträge aus dem Vertrag ähnlich einem Bürgen einzustehen.
reneromann hat geschrieben:KD ist weiterhin auch nicht verpflichtet, dem Kontoinhaber Einblick in die Vertragsunterlagen zu gewähren, da dies alleine eine Sache zwischen VI und KD ist.
So ist es. Genau wie das Eintreiben von Zahlungen für Geräte, die angeblich nicht zurückgeschickt wurden.
KD muß sich auch mal selbst bemühen. Ihren Wareneingang kontrollieren statt sich auf Datenschutz zu berufen. Die neue Adresse des Kunden heraussuchen, der noch eine Rechnung zu begleichen hat.[/quote]
Nicht KD ist verpflichtet, den Wareneingang zu kontrollieren, sondern der Kunde ist lt. § 4.1.14 AGB verpflichtet, die Geräte zurückzuschicken. Sollte der Kunde diesen Nachweis der Überstellung an KD NICHT erbringen können, so haftet er für die Beschädigung/den Untergang (da die Rücksendung auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden geht). Und da muss KD gar nichts bei sich prüfen - wenn der Kunde jedoch den Nachweis der Zustellung erbringt (sprich Paket zugestellt an KD), dann sind die Waren rechtlich gesehen ordnungsgemäß bei KD eingegangen, egal ob sie im System ausgebucht wurden oder nicht. Dafür reicht auch die Abgabe bei einer örtlichen KD-Niederlassung (nicht Franchisenehmer!).
Weiterhin ist KD auch nicht verpflichtet, die neuen Adressdaten des VI herauszufinden, sondern der VI ist verpflichtet, sämtliche wichtigen Änderungen (und dazu gehört nunmal auch die Änderung der Wohnadresse) ggü. KD anzuzeigen.
Ist im Übrigen eine der Pflichten des Kunden aus dem Vertrag (vgl. §4.1.4 der derzeitigen AGB)...
Fabian
Insider
Beiträge: 3136
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Zurückgesendetes Gerät nicht angekommen, Rechnung offen!

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufene Beträge sind aber -sofern sie berechtigt sind- zu begleichen.
Sie sind strittig.
Strittig vom TE - aber nicht strittig zwischen KD und Vertragsinhaber.
Woher weißt du das ?
reneromann hat geschrieben:KD hat aber keine Geschäftsbeziehung zum TE - und alleine der VI könnte den Betrag gegenüber KD bestreiten.
Keine Geschäftsbeziehung, deshalb auch keine Bezahlung.
reneromann hat geschrieben:Die Forderung mag durch den TE strittig sein - der TE hat aber nichts mit KD zu tun.
KD hat eine Forderung gegenüber dem VI gestellt, die der VI zu begleichen hat, sofern der VI diese Forderung nicht rechtzeitig bestreitet.
Da der TE aber nicht der VI ist, kann der TE rein rechtlich die Forderung von KD nicht bestreiten, da ihm dazu die Vollmacht fehlt.
Alle Briefe/Anrufe/Schreiben seitens des TE an KD mit einem Bestreiten der Forderung sind -da der TE keinerlei Geschäftsbeziehung mit KD hat- völlig wertlos.
Eigentlich hätte der Vertragsinhaber sich um alles selber kümmern müssen, einschließlich um Rücksendung der Teile.
Der TE hat mehr als genug getan. Er soll, wenn es nach KD geht, für Jemanden Zahlungen ausführen, dessen Adresse er noch nicht einmal kennt.
Deshalb halte ich alle Zahlungen an KD unter diesen Umständen seitens des TE für überflüssig.
reneromann hat geschrieben:Jedoch bleiben Forderungen übrig, die KD erst einmal gegenüber dem Kontoinhaber durchsetzen kann, da er sich bei Teilnahme am LS-Verfahren verpflichtet hat, die LS auch zu akzeptieren, wenn diese berechtigt ist.
Bis zur Kündigung der Abbuchungssberechtigung ist diese gültig, länger nicht. Zuständig dafür ist der Kontoinhaber.
reneromann hat geschrieben:Letzten Endes müsste hier durch den Kontoinhaber geprüft werden, inwiefern er sich mit der Unterschrift bei der Kontenänderung nicht auch ggü KD verpflichtet hat, für offene Beträge aus dem Vertrag ähnlich einem Bürgen einzustehen.
Eine Abbuchungsermächtigung ist keine Bürgschaft. Wie kommst du da drauf ?
reneromann hat geschrieben:Nicht KD ist verpflichtet, den Wareneingang zu kontrollieren,
Bevor sie etwas in Rechnung stellen, sollte das schon geschehen. Das war ja auch nur ein freundlicher Hinweis des TE, daß die Sachen abgeschickt waren und sich vielleicht doch noch irgendwo im Wareneingang befinden. Das wurde mit nutzlosen Datenschutz Textbausteinen beantwortet.
reneromann hat geschrieben:Weiterhin ist KD auch nicht verpflichtet, die neuen Adressdaten des VI herauszufinden, sondern der VI ist verpflichtet, sämtliche wichtigen Änderungen (und dazu gehört nunmal auch die Änderung der Wohnadresse) ggü. KD anzuzeigen.
Keinewegs, der TE ist doch kein Einwohnermeldeamt.
reneromann hat geschrieben:Ist im Übrigen eine der Pflichten des Kunden aus dem Vertrag (vgl. §4.1.4 der derzeitigen AGB)...
Der Kunde, sprich ehemaliger Vertragsnehmer, des Vertrags hat das vielleicht sogar gemacht, und KD kennt womöglich die Adresse. Deshalb ist der jetzt für KD Adressat für eventuelle Nachforderungen.
Der TE hat genug getan. :kaffee:
Antworten