Vollständige Pressemitteilung:Berlin, 13. August 2013. Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH (KDG) ./. VG Media GmbH sein Urteil verkündet. Danach muss die KDG für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen. Die VG Media vertritt in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.
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Die KDG hat seit dem Jahre 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.
http://www.vg-media.de/images/stories/p ... %20kdg.pdf
Sieht ja schlecht für Kabel Deutschland aus. Bei den Verfahren gegen ARD/ZDF erlebt KDG eine Niederlage nach der anderen. Dass ARD/ZDF wieder Geld an KDG zahlen, erscheint unwahrscheinlich. Und nun muss den Privatsendern/VG Media auch noch Geld nachgezahlt und in Zukunft mehr Geld gezahlt werden.