(66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung?

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Malo
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(66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung?

Beitrag von Malo »

Hallo an die Community,

seit dem 14.12.2012 ist bei mir weder Telefon noch Internet verfügbar, auch zahlreiche Fernsehsender sind nicht mehr erreichbar. Nun war gestern ein Techniker bei mir im Haus und hat festgestellt, dass von Anbieterseite her kein Signal im Haus ankommt und dass nun ggf. der Bürgersteig vorm Haus geöffnet werden muss, um die Leitungen (er vermutet eine Beschädigung) zu prüfen bzw. zu reparieren / ersetzen. Das ist auch naheliegend, da vor kurzem Bauarbeiten an dieser Stelle durchgeführt wurden und wenn dabei eine Leitung beschädigt wurde und nun Wasser bis dahin durchgedrungen sein sollte, würde sich die Störung evtl. ja erklären.

Da sich diese Sache nun laut Aussage des Technikers allerdings über Wochen oder gar Monate hinziehen kann, weiß ich mir aktuell nicht so ganz zu helfen, da ich auf eine Internet-, vor allem aber Telefonverbindungn angewiesen bin.
Inwiefern muss Kabel Deutschland in einem solchen Fall reagieren, wenn ich als Vertragspartner für eine Leistung bezahle die definitiv nicht erbracht wird? Da ich aber wie erwähnt Internet und vor allem Telefon benötige müsste ich also zu einem alternativen Anbieter ausweichen aber wer trägt dann die Kosten?
Ist es sinnvoll, falls diese Angelegenheit sich über einen längeren Zeitraum hinziehen würde, einen Rechtsanwalt mit dieser Sache zu beauftragen? Wer hat dahingehend vielleicht schon Erfahrungen gesammelt? Ich wäre dankbar für Eure Ratschläge und/oder Tipps. Danke schon einmal im Voraus!
mason
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von mason »

Als Privatkunde sind deine Ansprüche erstmal gleich NULL.
Im besten Fall erstattet dir KDG die Grundgebühr für den Zeitraum des Ausfalls.
Ist der Ausfall dann noch wie in deinem Fall vermutet auf eine Beschädigung der KDG Infrastruktur durch eine andere Firma zurück zu führen, kannst du KDG ohnehin nicht haftbar machen, da diese den Ausfall nicht verschuldet haben.
Und KDG muss ja erstmal eine Genehmigung für Tiefbauarbeiten einholen, was alleine schon wegen Weihnachten und Jahreswechsel länger dauern kann.
Wenn dann auch die Witterung zu schlecht sein sollte für Arbeiten, dann ist es höhere Gewalt -> wieder nix mit Ansprüchen von deiner Seite.

Wer auf Telefon und Internet angewiesen ist, sollte immer eine Ausweichlösung parallel betreiben.
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Malo
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von Malo »

Erst einmal Dank für Deine Antwort mason. Ich tue mir ein wenig schwer damit, leichte unterschwellige Vorwürfe an mich zu akzeptieren, dass ich immer eine Ausweichmöglichkeit haben sollte. Wie soll die denn aussehen? Soll ich zusätzlich zu Kabel Deutschland auch noch einen Telekom-Anschluss mit Deutschland-Flat und Internet-Flat buchen?? Ich verstehe ja dass KD evtl. für diese Sache gar nix kann, trotzdem entsteht mir insofern ein Schaden, da ich für eine vertraglich festgelegte Leistung bezahle, die ich definitiv nicht nutzen kann.
Als Ausweichmöglichkeit fällt also z.B. ein Handyvertrag mit Festnetzflat aus, da ich auch per Internet zahlreiche Dinge erledigen und zum Teil größere Datenmengen verschicken / empfangen muss. Muss ich mich als zahlender Kunde nun schuldig fühlen weil ich für etwas bezahle dass ich nicht nutzen kann? Sicherlich nicht! Nur kann es eben auch nicht sein dass ich für eine vertraglich festgelegte Mindestleistung (Bereitstellung von Telefon & Internet) zahlen soll, obwohl diese Mindestleistung nicht erbracht wird.
Und, wie gesagt, wäre ich dankbar für nützliche Tipps denn eine "Ausweichmöglichkeit" so wie ich sie benötige, setzt dann einfach einen weiteren Telefon-/ bzw. Internet-Anschluss voraus. Und DAS ist weder ein Tipp und schon gar keine Lösung.
Kunterbunter
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von Kunterbunter »

Malo hat geschrieben:Nur kann es eben auch nicht sein dass ich für eine vertraglich festgelegte Mindestleistung (Bereitstellung von Telefon & Internet) zahlen soll, obwohl diese Mindestleistung nicht erbracht wird.
Teile das deinem Anbieter mit und fordere für diese Zeit eine Gutschrift deiner Zahlungen. Wenn du das nicht alleine kannst, lass es einen Anwalt machen. Damit erreichst du das, was du wolltest.
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Malo
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von Malo »

Kunterbunter hat geschrieben:
Malo hat geschrieben:Nur kann es eben auch nicht sein dass ich für eine vertraglich festgelegte Mindestleistung (Bereitstellung von Telefon & Internet) zahlen soll, obwohl diese Mindestleistung nicht erbracht wird.
Teile das deinem Anbieter mit und fordere für diese Zeit eine Gutschrift deiner Zahlungen. Wenn du das nicht alleine kannst, lass es einen Anwalt machen. Damit erreichst du das, was du wolltest.
OK, Danke Dir. Das werde ich in jedem Falle tun obwohl ich lieber Telefon und Internet hätte (bräuchte) als eine Gutschrift :cry:
mason
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von mason »

Das sollte kein Vorwurf sein, sondern ein allgemeiner Tipp.

Alle paar Wochen kommt jemand und jammert, weil er seinen gestörten Privatanschluß beruflich nutzt und fragt dann nach Schadensersatz.
Verweist man auf Zweitanschluß wegen der Ausfallsicherheit, heisst es immer "kommt nicht in Frage, zu teuer".
Es gibt auch Versicherungen, die in so einem Fall die Mehrkosten für einen Ersatzprovider übernehmen würden oder auch den Schaden ersetzen.
Aber die kommt für dich wohl genausowenig in Frage.

Eine Schadensersatzforderung durch den Anwalt könnte u. U. schon alleine deswegen scheitern, weil du ja dem Anschein nach deinen Privatanschluß ausgiebig beruflich nutzt.

Wenn du keinen zusätzlichen Provider bzw. Tarif möchtest, stelle KDG eine angemessene Frist zur Störungsbehebung und drohe die ausserordentliche Kündigung für den Fall der Nichtbehebung an. Wird die Störung nicht innerhalb der Frist behoben, kündige.

Wobei ich allerdings bezweifle, dass wegen der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel die üblichen 14 Tage-Frist angemessen ist.

Dies ist keine Rechtsberatung.
weihnachtsmann
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von weihnachtsmann »

jap, sag ich am telefon auch immer. wo ist die ersatzleitung ? ne dsl 6000 leitung kostet nicht die welt...

hat nichts damit zu tun, das kdg ja so viele ausfälle hat, das gleiche würde ich sagen, wenn ich bei der teledoof oder wo auch immer arbeite. es hat einfach etwas mit Selbstverantwortung zu tun.
Mike79
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von Mike79 »

mason hat geschrieben:Eine Schadensersatzforderung durch den Anwalt könnte u. U. schon alleine deswegen scheitern, weil du ja dem Anschein nach deinen Privatanschluß ausgiebig beruflich nutzt.
Es ist ein Irrglaube, dass man zwangsweise Geschäftskundenanschlüsse buchen muss.

Wichtiger wäre, dass überhaupt ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Dies wäre bsp. der Fall, wenn man für die Dauer des Ausfalls auf Mobilfunklösungen setzen muss und dadurch höhere Kosten hat. Die kann man dann der KDG als entstandenen Schaden ggf. in Rechnung stellen. Auch als Privatmann.

Voraussetzung dafür ist natürlich entsprechende Mahnung und die Gewährung einer angemessenen Frist zur Entstörung.
weihnachtsmann
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von weihnachtsmann »

Mike79 hat geschrieben:Es ist ein Irrglaube, dass man zwangsweise Geschäftskundenanschlüsse buchen muss.

Wichtiger wäre, dass überhaupt ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Dies wäre bsp. der Fall, wenn man für die Dauer des Ausfalls auf Mobilfunklösungen setzen muss und dadurch höhere Kosten hat. Die kann man dann der KDG als entstandenen Schaden ggf. in Rechnung stellen. Auch als Privatmann.

Voraussetzung dafür ist natürlich entsprechende Mahnung und die Gewährung einer angemessenen Frist zur Entstörung.
wie willst du denn nachweisen, das das Gespräch über das Handy wirklich wichtig war und nicht rein privater natur ? du müsstest nachweisen, das dieses gespräch wirklich wichtig wäre und es für dich ein verlust gewesen ist/wäre, es nicht geführt zu haben. ( meine meinung )
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VBE-Berlin
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Re: (66424) Ausfall Internet & Telefon seit 14.12. - Haftung

Beitrag von VBE-Berlin »

Mike79 hat geschrieben:Wichtiger wäre, dass überhaupt ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Dies wäre bsp. der Fall, wenn man für die Dauer des Ausfalls auf Mobilfunklösungen setzen muss und dadurch höhere Kosten hat. Die kann man dann der KDG als entstandenen Schaden ggf. in Rechnung stellen. Auch als Privatmann.
Das sehe ich anders, falls das so stimmt:
Malo hat geschrieben: Das ist auch naheliegend, da vor kurzem Bauarbeiten an dieser Stelle durchgeführt wurden und wenn dabei eine Leitung beschädigt wurde und nun Wasser bis dahin durchgedrungen sein sollte, würde sich die Störung evtl. ja erklären.
Dann müßte man (meiner Meinung nach) den Schaden von demjenigen ersetzt bekommen, der die Leitung auf der Straße beschädigt hat.

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