Jotortelli hat geschrieben:Na ja danke für Dein statement. Klar dachte ich schon, dass KDG so vorgehen wird, aber wollte es irgendwie nicht glauben. Vielleicht sollte man die Einzugsermächtigung wieder zurücknehmen.
Du scheinst Dich über den Betrag zu wundern. Dies ist Telefon/Internet (32000kb) mit Onlinevorteil im 1ten Jahr (Stand 11.2011).
Bielo hat geschrieben:Warum muss dieser nun wieder aktiv werden, so ihm dieser Umstand eh nicht zu zuschreiben ist.
Bielo hat geschrieben:Es gibt Kunden, die rufen, auch ob der langen Warteschleifen, nicht an, sondern schicken eine Email.
MB-Berlin hat geschrieben:Darin kann man natürlich nicht schreiben:
- bitte überweisen sie mir die Gutschrift zurück
- die Erstattung können Sie verrechnen
- die Erstattung überweisen sie an "Kinder in Not"
...
Bielo hat geschrieben:Eine Verrechnung von Hause aus, finde ich unverschämt. Hier sollte zumindest die ausdrückliche Gemehmigung des Kunden eingeholt werden. Warum muss dieser nun wieder aktiv werden, so ihm dieser Umstand eh nicht zu zuschreiben ist.
Bielo hat geschrieben:MB-Berlin hat geschrieben:Darin kann man natürlich nicht schreiben:
- bitte überweisen sie mir die Gutschrift zurück
- die Erstattung können Sie verrechnen
- die Erstattung überweisen sie an "Kinder in Not"
...
Die Frage ist, ob ich als Kunde an solche Dinge vorher denken muss. Ich gehe davon aus, dass, sofern mir jemand zu unrecht Geld wegnimmt, er mir dies erstattet. Ich würde nie auf den Gedanken kommen, dass mein Geld ohne Nachfrage einbehalten wird.
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