Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufnehmen
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
was sollen die abstreiten, notfalls ist ja der name der hotline person ja mit aufgenommen
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Falls das wirklich so sein sollte, was ich nicht nicht glaube, dann notier Dir den Namen, Datum und Zeit und schicke mir die Daten, ich gehe der Sache gerne nach. Sowas darf es nicht geben.Juido hat geschrieben:fragt die mal woran es denn derer meinung nach liegt bei mir legen die dann immer einfach kommentarlos auf
Bisher hat allerdings noch niemand von denen die das "einfach aufgelegt" behaupten, irgendwelche Daten und Details geliefert. Das könnte zu denken geben...
mfg Christian Imst
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Und wer bist Du ? Und wenn Du schon mal dabei bist, dann erleuchte uns doch mal wie es zu den exakt getimeten Latenzanstiegen kommt und warum dazu keine Störung aufgenommen werden darf...cimst hat geschrieben: Falls das wirklich so sein sollte, was ich nicht nicht glaube, dann notier Dir den Namen, Datum und Zeit und schicke mir die Daten, ich gehe der Sache gerne nach. Sowas darf es nicht geben.
Bisher hat allerdings noch niemand von denen die das "einfach aufgelegt" behaupten, irgendwelche Daten und Details geliefert. Das könnte zu denken geben...
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Was möchtest Du wissen? Funktion und Personalnummer? Ich kann meine Hilfe anbieten, darum bewerben werde ich mich nicht. Wenn Dir was dran liegt, dann schicke die Daten, sonst lass es halt.Juido hat geschrieben:Und wer bist Du?cimst hat geschrieben: Falls das wirklich so sein sollte, was ich nicht nicht glaube, dann notier Dir den Namen, Datum und Zeit und schicke mir die Daten, ich gehe der Sache gerne nach. Sowas darf es nicht geben.
Bisher hat allerdings noch niemand von denen die das "einfach aufgelegt" behaupten, irgendwelche Daten und Details geliefert. Das könnte zu denken geben...
Wenn ich aber diesen Satz lese, dann ist das schon nahezu die Bestätigung, dass das "einfach aufgelegt" wieder ein Gerücht ist was nur der Denunzierung der TSC-Mitareiter dient.Juido hat geschrieben:Und wenn Du schon mal dabei bist, dann erleuchte uns doch mal wie es zu den exakt getimeten Latenzanstiegen kommt und warum dazu keine Störung aufgenommen werden darf...
Ich kann Dich nicht erleuchten, ich bin nicht Gott, soviel kann ich verraten.
mfg Christian Imst
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Hmm, die Funktion wäre schon mal nen Anfang, auch wenn sich Deine Aussage nur schwer verifizieren lassen dürfte. Du wirst sicher verstehen, dass ich nicht wildfremden Personen ggf. datenschutzrechtlich relevante Daten mitteilen möchte.cimst hat geschrieben: Was möchtest Du wissen? Funktion und Personalnummer? Ich kann meine Hilfe anbieten, darum bewerben werde ich mich nicht. Wenn Dir was dran liegt, dann schicke die Daten, sonst lass es halt.
Und wenn schon der offizielle Support von KDG eine reine Enttäuschung ist, was sich von unqualifizierten und/oder inkompetenten Aussagen, die Unfähigkeit jemanden Weiterzuverbinden ohne das man praktisch immer aus der Leitung fliegt, bis hin zum dreisten einfachen Auflegen erstreckt, dann ist so ein inoffizielles Hilfsangebot von der Seite her, so Nett es auch gemeint sein mag, mit Anfrage nach spezifischen Details, gelinde gesagt etwas suspekt.
Und auch dieser abschliessende Satz geht meiner Interpretation nach dann doch eher schon wieder in die Richtung des "schön redens", bzw der "Gegenpropaganda" ohne dir hiermit diesbezügliches unterstellen zu wollen, es macht halt nur diesen subjektiven Eindruck bei mir.Wenn ich aber diesen Satz lese, dann ist das schon nahezu die Bestätigung, dass das "einfach aufgelegt" wieder ein Gerücht ist was nur der Denunzierung der TSC-Mitareiter dient.
Ich kann Dich nicht erleuchten, ich bin nicht Gott, soviel kann ich verraten.
Anderseits evt auch verständlich wenn man Praktisch von Tag des Vertragsabschluss an nahezu nur schlechte Erfahrungen mit KDG gesammelt hat. Sicher gibt es an und ab kleine Lichtblicke wenn man z.b. mal jemand Kompetentes und Verständnisvolles am Telefon hat, aber das ist halt eher die sehr seltene Ausnahme statt die Regel die es sein sollte.
Sicher kann man bei den DumpingPreisen nicht viel Erwarten und das man am leichtesten und bequemsten bei den Personalkosten sparen kann, aber dann sollte sie wenigstens nicht die Qualität der Ware bzw. der Dienstleistung kontinuierlich verschlechtern.
Und um noch mal auf deine "nahezu" Unterstellung zurück zu kommen, ich werde wie bereits erwähnt zukünftige Gespräche aufzeichnen und dann bei Youtube oder sonst einer geeigneten Plattform public machen. Dann kann ich dir bei entsprechenden Vorfällen gerne den Link zukommen lassen, ggf. mit dem Namen des Hotline Mitarbeiter, welchen ich selbstverständlich in der öffentlichen Aufnahme unkenntlich machen werde.
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Dir ist aber schon bekannt, das ein Mitschneiden von Telefongesprächen nur nach Ankündigung erfolgen darf?
Wenn Du das nicht machst, kann es für Dich auch ganz schnell nach hinten losgehen, siehe § 201 StGB.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 3&paid=201
Der Informant
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Dann ziehe ich mein Angebot zurück. Ich werde hier sicher nicht meinen Arbeitsvertrag einstellen, schon alleine deshalb, um nicht den Anschein zu erwecken, dass sich KD als Firma hier aktiv zeigt. Es ist aber schon "seltsam", wenn man sich selbst beim Anbieten von Unterstützung rechtfertigen soll.Juido hat geschrieben:Hmm, die Funktion wäre schon mal nen Anfang, auch wenn sich Deine Aussage nur schwer verifizieren lassen dürfte. Du wirst sicher verstehen, dass ich nicht wildfremden Personen ggf. datenschutzrechtlich relevante Daten mitteilen möchte.cimst hat geschrieben: Was möchtest Du wissen? Funktion und Personalnummer? Ich kann meine Hilfe anbieten, darum bewerben werde ich mich nicht. Wenn Dir was dran liegt, dann schicke die Daten, sonst lass es halt.
Und wenn schon der offizielle Support von KDG eine reine Enttäuschung ist, was sich von unqualifizierten und/oder inkompetenten Aussagen, die Unfähigkeit jemanden Weiterzuverbinden ohne das man praktisch immer aus der Leitung fliegt, bis hin zum dreisten einfachen Auflegen erstreckt, dann ist so ein inoffizielles Hilfsangebot von der Seite her, so Nett es auch gemeint sein mag, mit Anfrage nach spezifischen Details, gelinde gesagt etwas suspekt.Und auch dieser abschliessende Satz geht meiner Interpretation nach dann doch eher schon wieder in die Richtung des "schön redens", bzw der "Gegenpropaganda" ohne dir hiermit diesbezügliches unterstellen zu wollen, es macht halt nur diesen subjektiven Eindruck bei mir.Wenn ich aber diesen Satz lese, dann ist das schon nahezu die Bestätigung, dass das "einfach aufgelegt" wieder ein Gerücht ist was nur der Denunzierung der TSC-Mitareiter dient.
Ich kann Dich nicht erleuchten, ich bin nicht Gott, soviel kann ich verraten.
Wie Du "Sowas darf es nicht geben" mit "schön reden" zusammen bringst ist mir nicht ganz nachvollziehbar.
Good luck weiterhin.
mfg Christian Imst
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Deshalb ist es sinnvoller die Störungen schriftlich der KDG zu senden.
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Deshalb ist es sinnvoller die Störungen schriftlich der KDG zu senden.
Gruß
Nauke100
CableMax1000 ( Leih 6591 zum 18.05.2023 rausgekündigt) Kauf6591 in Betrieb
ab 16.06.23 wieder 24monate zu 39.99mtl
mit Auerswald 2104 ISDN Telefonanlage
Nauke100
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Die Ankündigung ist ja erfolgt, von seitens KDG aus, die ja im Vorfeld mitteilen, dass einzelne Gespräche zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden können und man dies durch drücken oder sagen von Eins ablehnen kann wenn man dies nicht will.informant hat geschrieben:Dir ist aber schon bekannt, das ein Mitschneiden von Telefongesprächen nur nach Ankündigung erfolgen darf?
Eine weitere Ankündigung ob denn dies Gespräch dann beim ausbleiben meiner Ablehnung tatsächen aufgenommen wird, erfolgt dann nicht mehr.
So gesehen halte ich es für Legitim die Gespräche meinerseits mitzuschneiden, sofern ich der Aufzeichnung nicht widerspreche.
Quasi wie ein Durchschlag oder eine Kopie zu meinen Händen.
Und wenn Namen und anderes soweit unkenntlich gemacht wird, dass eine Rückverfolgung der beteiligten Personen nicht gegeben bist, sollte auch einer veröffentlichung nicht im wege stehen.
Sonst müsste und würde ja z.b. Youtube all die TS Mitschnitte ect löschen.
Denke das Stichwort hier ist "unbefugt".nauke100 hat geschrieben:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
Wie gesagt, wenn ein Gesprächpartner, in diesem Fall KDG, ankündigt das Gespräch aufzunehmen und ich dem nicht widerspreche, kann KDG seinerseits kaum etwas dagegen haben, wenn ich meinerseits dieses Gespräch ebenfalls aufnehme.
In wie weit Gespräche zwischen mir und Hotline Mitarbeiter in einem CallCenter Büro wo jeder im vorbeigehen mithören kann nichtöffentlich sein sollte, ist denke ich ebenfalls fraglich.nauke100 hat geschrieben:1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
Zumal KDG selber durch die Ankündigung der möglichen Aufzeichnung dieses Gespräch zu einem öffentlich macht, denn weisst Du, wer dem Gespräch nebenbei Live zuhört oder wieviele Personen sich nachträglich die KDG Aufzeichnung anhören werden ? Und geht hier ja nicht um die Verletzung von privaten und vertraulichen Gesprächen.
Welches Interesse eines anderen sollte durch eine Veröffentlichung beeinträchtig werden, zumal der Name des KDG Mitarbeiters ja unkenntlich gemacht werden kann. Evt. könnte das berechtigte Interesse von KDG, dass nicht herauskommt was fürn miesen Abzocke Service die am laufen haben, beeinträchtigt sein Jedoch dem entgegen könnte man geltend machen, dass die Machenschaften eines Unternehmen mit einigen zigtausend Kunden durchaus ein überragendes öffentliches Interesse darstellt.nauke100 hat geschrieben:...wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Und dass es nicht nur mich alleine betrifft, kann denke ich ne einfache Google anfrage hinreichend belegen z.B. "kabel deutschland drosselung" = 22,5k suchergebnisse
Welche sich feinsäuberlich geschreddert in der nächsten Klopapier Rolle wiederfinden dürftenauke100 hat geschrieben:Deshalb ist es sinnvoller die Störungen schriftlich der KDG zu senden.
Denn wenn KDG eine entsprechende störung nicht einmal telefonisch mehr aufnehmen darf.. warum sollte ne schriftliche Störung daran was ändern
Und bevor Du jetzt mit Einschreiben, Rückschein, ect. antwortest, kannst Du dir ja mal die Paragraphen bzw Entscheidungen rauszuchen welche Beweiskräftige Relevanz soetwas im ernstfall tatsächlich hat Kleiner Tipp : 0
@Cimst: Ich habe nicht "Sowas darf es nicht geben" mit "schön reden" im zusammengang gebracht, nicht einmal gequotet, sondern deine gelinde Unterstellung ich würde TSC-Mitarbeiter denunzieren:
Mit anderen Worten, seht Ihr, da habt ihr doch den Beweis: KDG ist wieder mal das Opfer welches vom bösen bösen Kunden verleumdet und denunziert wird der dazu keine Beweisführung antreten kann.cimst hat geschrieben: dann ist das schon nahezu die Bestätigung, dass das "einfach aufgelegt" wieder ein Gerücht ist was nur der Denunzierung der TSC-Mitareiter dient
Und Deinen recht schnellen und etwas übertrieben prosarischen Rückzieher, von wegen Arbeitsvertrag einstellen u.s.w , was nebenbei bemerkt keiner Verlangt hat, auf meine simple Feststellung Dich nicht zu kennen und daher keine Datenschutzrechtlichen Informationen auszuposaunen bestätigt imho mein gesundes Misstrauen, daher werde ich zumindest dahingehend Deinen Ratschlag beherzigen und es halt einfach lassen.
Und danke nichts destro trotz für Dein GoodLuck
Evt. sind ja bei ausreichend aussagekräftiger Aufzeichnungen wieder die eine odere andere Medienstelle daran interessiert mal wieder ein wenig bei KDG nachzubohren.
Und evt führt ein gewisser Druck der Medien und somit der öffentlichkeit eher dazu, KDG zu veranlassen gewissen Praktiken auf Kosten der Kundschaft zu überdenken.
Ich für meinen Teil kann es jedenfalls kaum erwarten, bis Sammelklagen in Europa durch Verbraucherschutzorganisationen zulässig werden. Da steht endlich nicht mehr jeder "dumme" Kunde ganz für sich alleine diesen Grossunternehmen mit Ihren aufgepumpten Rechtsabteilungen gegenüber.
Mfg
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Re: Hotline "darf" bei OnlineGame Probs keine Störung aufneh
Einfach ungebremst im I-Net surfen...wär doch schön, nun werd ich das Wetter draussen genießen...
Gruß
Nauke100
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