KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigung

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Fabian
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Fabian »

xjavunx hat geschrieben: Also kann ich die Angelegenheit als erledigt betrachten?
Du kannst vorsichtshalber natürlich bei KDG anfragen, ob und wann der Sperrfilter gesetzt wird, wenn du Befürchtungen wegen der Schufa hast. Für die Schufa gilt das Bundesdatenschutzgesetz.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Rechte des Betroffenen
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
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Gemini2
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Gemini2 »

Als "erledigt" betrachten würde ich an Deiner Stelle gar nichts !!

Auch wenn Du schriftlich wiederufen hast, und darüber eine schriftliche Bestätigung erhalten hast wird KD weiter die Gebühr abbuchen.

Du wirst also zurückbuchen, unzählige Male mit KD telefonieren, man wird Dir immer wieder versichern das alles umgestellt wurde, und trotzdem wird das Spiel von vorne losgehen.

Dein KD-Konto wird dadurch ins Minus rutschen und Dein I-net & Telefon wird gesperrt, und erst wieder freigegeben wenn Du alle offenen Beträge für Kabel-TV bezahlt hast.

Du bist durch Unwissenheit und Unachtsamkeit in das "offene Messer" von KD gelaufen und beschreitest nun den mühsamen Weg an Dein Recht zu kommen wie unzählige andere Nutzer hier.

Ich wünsche Dir viel Glück !

Gemini
xjavunx
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von xjavunx »

Gemini2 hat geschrieben:Als "erledigt" betrachten würde ich an Deiner Stelle gar nichts !!

Auch wenn Du schriftlich wiederufen hast, und darüber eine schriftliche Bestätigung erhalten hast wird KD weiter die Gebühr abbuchen.

Du wirst also zurückbuchen, unzählige Male mit KD telefonieren, man wird Dir immer wieder versichern das alles umgestellt wurde, und trotzdem wird das Spiel von vorne losgehen.

Dein KD-Konto wird dadurch ins Minus rutschen und Dein I-net & Telefon wird gesperrt, und erst wieder freigegeben wenn Du alle offenen Beträge für Kabel-TV bezahlt hast.

Du bist durch Unwissenheit und Unachtsamkeit in das "offene Messer" von KD gelaufen und beschreitest nun den mühsamen Weg an Dein Recht zu kommen wie unzählige andere Nutzer hier.

Ich wünsche Dir viel Glück !

Gemini
Rein rechtlich gesehen habe ich doch nichts falsch gemacht. Und wenn mir KD I-net und Telefon unberechtigter Weise sperrt, dann machen sie sich doch damit selber strafbar.

Aber genau das ist ja meine Frage, ob überhaupt vernünftiges Verhalten von KD zu erwarten ist oder ob ich mich nun direkt an Verbraucherschutz und RA wenden soll? Oder sollte ich erstmal abwarten in der Hoffnung das es klappt?
Newty
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Newty »

xjavunx hat geschrieben: Aber genau das ist ja meine Frage, ob überhaupt vernünftiges Verhalten von KD zu erwarten ist oder ob ich mich nun direkt an Verbraucherschutz und RA wenden soll? Oder sollte ich erstmal abwarten in der Hoffnung das es klappt?
Du hast den Vertrag fristgerecht nach Zugang der Widerrufsbelehrung widerrufen - per Einschreiben und Rückschein nehme ich an. Wenn dir dieser Widerruf bestätigt wird, ist alles in bester Ordnung.

Wenn KDG dann keine Maßnahmen ergreift , um den Anschluss gegen Schwarzsehen zu schützen, ist das deren Problem. Wenn die Jungs aber zum Sperrfiltersetzen kommen wollen (angekündigt :) ), solltest du kooperativ sein und den Schlüssel besorgen.
Mit Glasfaser in den Keller
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xjavunx
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von xjavunx »

Ich habe den Widerruf nur per Fax eingereicht.

Das sollte lt. Widerrufsbelehrung ausreichen. Ein Übertragungsprotokoll für das Fax liegt mir vor.

Reicht das? Oder lieber zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein?
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Gemini2
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Gemini2 »

Bei allem Schriftverkehr mit KD ist immer zu schriftlicher Form und unbedingt "mit Rückschein" zu raten.

Aber trotzdem ist es meistens so das diese Kündigungsvorgänge nicht oder verkehrt in das System bei KD eingepflegt werden, was dazu führt das der Computer von KD Dich weiterhin als TV-Nutzer führt, und dann auf die beschriebenen Probleme hinläuft.

Kündige auf jeden Fall schriftlich, sende eine Kopie des Faxes mit Protokoll anbei, damit falls Deine Kündigungsfrist bereits verstrichen ist Du einen Beweis für den passenden Kündigungstermin hast.

RA oder Verbr.schutz kosten (viel) mehr oder weniger Geld, und können erst reagieren wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Ich hoffe Du hast die automatisch zu Deinem I-net Anschluß dazugebuchten Optionen (Virenschutz, Web-Seite....) entdeckt, und diese fristgerecht gekündigt, sonst darfst Du dafür auch noch monatlich zahlen.

Gemini
chepri

Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von chepri »

Es wäre mal interessant zu wissen, wie das Verhältnis von reibungslosen Geschäftsvorfällen zu solchen mit etwas Sand im Getriebe abgelaufenen eigentlich ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der weitaus überwiegende Teil vollkommen reibungslos funktioniert. Es wäre andernfalls auch für KDG wirtschaftlich gesehen völliger nonsens. Dass man in foren wie diesem hier die Problemfälle liest, liegt aber in der Natur der Sache und nichts, was jetzt KDG typisch ist. Und daraus zu schließen, dass dahinter System steckt (Verschwörungstheoretiker aller Länder vereingt euch :brüll: ) und absolut überzogende Panikmache ist nicht weiter hilfreich.
Nebenbei bemerkt bringt auch ein Einschreiben mit Rückschein nicht die 100%-ige Garantie, also spar dir das Geld dafür. Warte ein paar Tage ab ob eine Bestätigung kommt, falls nicht, nimm Kontakt zum Beschwerdemanagment auf. Hier ist was schiefgelaufen, keine Frage, aber das kann man ganz normal in Ordnung bringen.
Im übrigen wäre der rechtliche Aspekt interessant, denn wenn kein Auftrag erteilt wurde, kann auch keiner widerrufen werden. In diesem Fall dürfte auch die Auftragsbestätigung null und nichtig sein, denn etwas was es nicht gibt, kann man nicht bestätigen. Vermutlich wird aber aus dem Verhalten etc. doch ein Auftrag geworden sein und dann zeigt sich halt wieder einmal, dass man auch im täglichen Leben seine Rechtsgeschäfte nicht zwischen Tür und Angel mit einmal querlesen erledigen soll.
Fabian
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Fabian »

chepri hat geschrieben:Es wäre mal interessant zu wissen, wie das Verhältnis von reibungslosen Geschäftsvorfällen zu solchen mit etwas Sand im Getriebe abgelaufenen eigentlich ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der weitaus überwiegende Teil vollkommen reibungslos funktioniert.


Die Probleme treten m.E. dann öfter auf, wenn die Vertragssituation geändert wird.
Gäbe es bei KDG ein Qualitätsmanagement, was den Namen verdient, würden erkannte Fehler ausgewertet und nicht nur Fehler sondern Fehlerursachen korrigiert.
KDG profitiert derzeit noch von einer gewissen Monopolstellung, da die Breitbandversorgung noch lückenhaft ist.
chepri hat geschrieben:Im übrigen wäre der rechtliche Aspekt interessant, denn wenn kein Auftrag erteilt wurde, kann auch keiner widerrufen werden.


Wenn eine Auftragsbestätigung zugesandt wurde, würde ich bei KDG schon reagieren.
Die Nichterteilung eines Auftrags ist schwer nachzuweisen, wenn schon mündliche Aufträge oder Anklicken zur Auftragserteilung ausreichen.
Hier wurde ja auch ein Installationsprotokoll unterschrieben, was wohl nur selten von vorne bis hinten durchgelesen wird.
chepri hat geschrieben: In diesem Fall dürfte auch die Auftragsbestätigung null und nichtig sein, denn etwas was es nicht gibt, kann man nicht bestätigen. Vermutlich wird aber aus dem Verhalten etc. doch ein Auftrag geworden sein und dann zeigt sich halt wieder einmal, dass man auch im täglichen Leben seine Rechtsgeschäfte nicht zwischen Tür und Angel mit einmal querlesen erledigen soll.
Kommt darauf an, wer vor der Tür steht. Zum Glück geht das in vielen Fällen ganz problemlos. Sonst brauchen wir demnächst für jedes Rechtsgeschäft einen Notar.
Hier geht es wahrscheinlich nur um einen der üblichen Pannen bei KDG. Deshalb meine ich, eine Email mit der Anfrage, wann das vergessene Filter gesetzt wird, reicht aus.
Der eingeschrieben Brief mit Rückschein wäre mir zu langsam und umständlich.
Nachdem auch bei KDG inzwischen bekannt ist, dass eine Telefonsperre laut TKG nicht zulässig ist, wenn es um Kabel-TV Missverständnisse gibt, sollte man bei eventuellen Rückbuchungen nur aufpassen, die Kontonummer im Kundenportal wieder einzutragen.
chepri

Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von chepri »

Fabian hat geschrieben:Die Nichterteilung eines Auftrags ist schwer nachzuweisen,
Umgekehrt wird ein Schuh draus.KDG muss nachweisen, dass ein Auftrag erteilt wurde was ich fast annehmen möchte, dass auch geschehen ist, weil
Fabian hat geschrieben:wenn schon mündliche Aufträge oder Anklicken zur Auftragserteilung ausreichen.
Fabian hat geschrieben:Hier wurde ja auch ein Installationsprotokoll unterschrieben, was wohl nur selten von vorne bis hinten durchgelesen wird.
Man soll alles, was man unterschreibt, durchlesen.
Fabian
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Re: KD Kabelanschluss nicht gebucht, aber Auftragsbestätigun

Beitrag von Fabian »

chepri hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Hier wurde ja auch ein Installationsprotokoll unterschrieben, was wohl nur selten von vorne bis hinten durchgelesen wird.
Man soll alles, was man unterschreibt, durchlesen.
Dann fang mal bei der AGB an.
1.1. Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen und Besonderen
Geschäftsbedingungen kommt durch
• einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen
Auftragsformulars (schriftlich oder online)
oder
telefonische Beauftragung
und Annahme von Kabel Deutschland durch schriftliche oder, nach entsprechender
Vereinbarung, elektronische Auftragsbestätigung oder Anklicken eines bestimmten Inhalts
durch den Kunden, womit er das Angebot von KabelDeutschland annimmt, zustande.