Warum gibt es dann keine einstweilige Verfügung gegen die KDG?Johut hat geschrieben:Die Wiedereinspeisung verstösst ganz klar gegen deutsches Medienrecht.
Warum wurde sie nur gegen Astras erwirkt?
MB-Berlin
Warum gibt es dann keine einstweilige Verfügung gegen die KDG?Johut hat geschrieben:Die Wiedereinspeisung verstösst ganz klar gegen deutsches Medienrecht.
Wenn man es so nimmt, könnte man auch immer wieder über die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten diskutieren, wo sehr viele aus der Politik in den Gremien sitzen.chepri hat geschrieben:Ja verrate mir mal, aus was für einer Sicht sonst ein Sender berichten soll, der von der staatlichen Rundfunkgesellschaft betrieben wird und der wie dieser direkt Al Chamene unterstellt ist.
Auch in Deutschland gibt es eine staatlichen Sender.faint hat geschrieben:Moment.. wir sind ja in Deutschland, wir sind ja nicht voreingenommen
Anscheinend sehen das die Bayern ja anders (und früher war der BR eindeutig ein reiner CSU Sender und wurde auch nicht abgeschaltet).Johut hat geschrieben:Das kann man aber nicht miteinander vergleichen! Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland werden durch Gremien kontrolliert wo alle Parteien vertreten sind.
In diktatorischen Ländern unterstehen die Sender einer Person!
Ich ehrlich gesagt auch nicht. Dachte, es wird kurz "gemeckert" und feritg ist. Aber das man hier ein Radau macht, hätte ich nie gedacht.twen-fm hat geschrieben:Hätte nie gedacht, das ein Programm so viel Wirbel verursachen kann...
Wer keine Ahnung hat ...Johut hat geschrieben:Bestimmt...man sollte die IP sperren!