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HSVMichi hat geschrieben:Die Gerichte sollten bei ihrem Urteil gleich eine Berufung untersagen.
Wurde ja auch soeben beim Lärmschutzurteil bzgl Berliner Flughafen so durchgeführt.
Jedes Kind erkennt, dass eine Berufung genauso sinnlos ist wie die Klagen von KDG und nur der Kunden Geld kostet.
In Berlin wurde eine Revision ausgeschlossen, das ist ganz was anderes.
Das Recht auf eine Berufung hat man in der untersten Instanz immer.
Was machen eigentlich die ganzen Prozesse, die von UM angestrengt wurden?
@MB einige kapieren einfach den Unterschied nicht. Natürlich dar die T-Com dafür Geld nehmen, KD nimmt ja auch Geld dafür, dass sie uns beliefern! Nur sie wollen im Gegensatz zur T-Com gleich zweimal kassieren!
TV: Panasonic TX-L37V10E
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
diddi4 hat geschrieben:@MB einige kapieren einfach den Unterschied nicht. Natürlich dar die T-Com dafür Geld nehmen, KD nimmt ja auch Geld dafür, dass sie uns beliefern! Nur sie wollen im Gegensatz zur T-Com gleich zweimal kassieren!
Schmarrn! Sie wollen einen Teil von der einen Seite und den anderen Teil von der anderen.
Das ist noch lange nicht doppelt.
exkarlibua hat geschrieben:
In Berlin wurde eine Revision ausgeschlossen, das ist ganz was anderes.
Das Recht auf eine Berufung hat man in der untersten Instanz immer.
Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Einspeisung des Programms RBB zu den gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers zähle
Hübsche Begründung.
Die Telekom ist auch gesetzlich verpflichtet, jedem Haus einen Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen.
Dafür verlangt sie aber auch Geld. Nach dieser Entscheidung wäre das doch auch falsch oder?
MB-Berlin
Klar verlangt die Telekom Geld,aber nur von mir als Telekom-Kunden,sprich dem Nutzer.
Kabel Deutschland verlangt zb. von ARD/ZDF(die ihr Signal kostenlos zur Verfügung stellen) und von mir als KD-Kunden, Geld für ein und die selbe Leistung.
Da sagen sich die Öffis auch,warum sollen wir für etwas zahlen,wenn der KD-Endkunde das schon tut.
diddi4 hat geschrieben:@MB einige kapieren einfach den Unterschied nicht. Natürlich dar die T-Com dafür Geld nehmen, KD nimmt ja auch Geld dafür, dass sie uns beliefern! Nur sie wollen im Gegensatz zur T-Com gleich zweimal kassieren!
Das Gericht hat festgestellt, dass die Sender für die Verbreitung nicht zahlen müssen, da es zur Verbreitung eine gesetzliche Pflicht gibt.
diese gesetzliche Pflicht gibt es auch für den Anschluss an das Telefonnetz durch die Telekom.
Das man nach dem Anschluss monatliche Kosten für den Telefonanschluss zu tragen hat, ist ein anderes Kapitel.
Von doppelt kassieren sehe ich nichts im Urteil (was davon bekannt ist)
diese gesetzliche Pflicht gibt es auch für den Anschluss an das Telefonnetz durch die Telekom
Da nannte sich die Telekom noch Bundespost. Die Pflicht besteht nicht mehr.
Sehe ich nach §78 TKG anders.
Knidel hat geschrieben:Das Urteil wird sicherlich nächste oder übernächste Woche veröffentlicht. Dann sehen wir ja, wie das Gericht seine Entscheidung genau begründet hat.