Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

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mattb
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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von mattb »

berlin69er hat geschrieben:Wobei ich zwischen einer Anleihe und einem Kredit keinen großen Unterschied sehe. Auch wenn das Geld jetzt vorhanden ist, so muss es irgendwann verzinst wieder zurück gezahlt werden...
Völlig korrekt - deswegen sag ich ja: Irgendwo muss die Kohle hin, um Ertrag zu erwirtschaften.

Eine Zweckbindung gibt es bei Anleihen nach meinem Kenntnissstand eher selten. Gibt sogar manche, die einfach nur sagen: zur Refinanzierung, oder weiteren Wachstumsfinanzierung, z.B. Unternehmensakquise - aber was genau, da lassen sich manche vorher gar nicht in die Karten gucken (was taktisch gar nicht so doof ist).
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berlin69er
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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von berlin69er »

Wobei der Einspruch von KDG gegen die Kartellamtsentscheidung auch für eine Bindung der Anleihe sprechen könnte...
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VBE-Berlin
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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von VBE-Berlin »

MB-Berlin hat geschrieben:
Knidel hat geschrieben:Wenn man eine erfolglose Klage/Beschwerde nach der anderen anzettelt,
Welche Klagen/Beschwerden waren denn in der Sache erfolglos?

Bei den Einspeiseentgelten hat noch kein einziges Gericht in der Sache geurteilt!
Komm also bitte nicht damit.

MB-Berlin
Ich zitiere mich mal selbst, weil ich bisher nichts über Knidels Behauptung erfahren konnte.
vielleicht kennt ja jemand anderes Klagen/Beschwerden, die erfolglos waren.

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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von Knidel »

Kabel Deutschland ist der Meinung, dass ARD und ZDF einen Kontrahierungszwang hätten. Da Kabel Deutschland verpflichtet ist, bestimmte Sender von ARD/ZDF einzuspeisen (must-carry), meinen die, dass ARD/ZDF wiederum die Pflicht hätten, einen Vertrag zu den Konditionen von Kabel Deutschland (must pay/Einspeiseentgelte) abzuschließen. Demnach dürften ARD/ZDF die Verträge nicht kündigen bzw. müssten sofort wieder einen neuen Vertrag abschließen.

Das Landgericht Köln hat nun festgestellt, dass die Kündigung des Vertrags aber rechtmäßig und wirksam ist. Meiner Meinung nach bedeutet das, dass das Gericht der Argumentation von Kabel Deutschland nicht folgt, dass ein Kontrahierungszwang bestünde. Also war die Klage m.E. erfolglos.
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VBE-Berlin
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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von VBE-Berlin »

Du hast aber im Plural geschrieben.
Welches sind die anderen "erfolglosen" Klagen?

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sweetfroggy23
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Re: Beschwerde gegen Verbot der Tele Columbus Übernahme

Beitrag von sweetfroggy23 »

Beschwerde ist noch einmal ein ganz anderes kapitel als Klage! Mei die KDG