Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

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slang
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von slang »

zonk hat geschrieben:Meißtens liegen die Briefe in der Tageszeitung drin - wem willst da verklagen? Die Tageszeitung wird sagen der Postbote hat den da reingelegt und der Postbote sagts andersrum........
Die "Briefe" in der Zeitung snd nicht gemeint, da ist der Verlag für verantwortlich...
TheK79
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von TheK79 »

Hey, und womit soll ich jetzt meinen Kamin anzünden? Die Nervbriefe kommen zuverlässiger als jeder Lieferdienst mit Anzündern :lol:

Eigentlich traurig, dass man gegen sowas klagen muss – es sollte doch auch dem Blödsten klar sein, dass explizit abgelehnte Werbung nur negative Emotionen weckt und sicherlich kein Interesse weckt…
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berlin69er
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von berlin69er »

Nur blöd, dass bei nicht personalisierter Werbung der Bote garnicht wissen kann, ob Werbung gewünscht ist oder nicht. Deshalb gabs ja eigentlich auch die bisherige Rechtssprechung, dass zur Ablehnung ein entsprechender Aufkleber am Briefkasten genügt.
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Scraby
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von Scraby »

So einen Schwachsinn (Klage/Urteil) habe ich lange nicht mehr gelesen. Es stellt sich für mich auch die Frage, ob das Oberlandesgericht München überhaupt darüber nachgedacht hat, wie man so eine Vorgabe umsetzen kann, oder ob das Urteil mal fix bei einem Weißbier durchgewunken wurde :wand:

Ich wohne in eine Haus mit 12 Parteien und habe nichts gegen diese Postwurfsendungen. Man bleibt auf dem aktuellen Stand der Angebote und wenn ich sie gelesen habe, fliegen sie in den Müll. Wenn nun einer auf die Idee kommen würde, sich an (wir bleiben beim Beispiel) Kabel Deutschland zu wenden und Postwurfsendungen zu untersagen, müsste ja zukünftig das komplette Haus für Werbung gesperrt werden.

Zumindest sehe ich keine andere Möglichkeit, denn woher sollen Postboten bei unadressierten Anschreiben wissen, wer gern eins hätte oder nicht.

Also werden doch im Umkehrschluss 11 weitere Leute in Ihrer Entscheidung - Postwurfsendungen zu tolerieren - übergangen bzw. benachteiligt.

Nur weil ein Depp nicht in der Lage ist, einen Aufkleber an seinem Briefkasten anzubringen. Da der nicht unbedingt einmal Kunde sein muss, geht das Spielchen ja bei jedem Umzug weiter, denn er müsste Kabel Deutschland ja immer über seine neue Anschrift informieren und diese müsste dann ebenfalls gesperrt werden.

Da in Deutschland eh gegen alles und jeden geklagt wird, sehe ich es schon kommen. Irgendjemand fühlt sich benachteiligt und klagt, da er keine Postwurfsendungen mehr erhält und sich so in seiner Informationsfreiheit eingeschränkt fühlt.

Das Oberlandesgericht München wird dann - nach einem weiteren Weißbier - im Urteil (Az.: xyz/13) festlegen, dass jeder der Werbung wünscht, dies explizit mit einem Aufkleber am Briefkasten kenntlich machen muss. Also habe ich zukünftig 11 Aufkleber mit "Bitte Werbung einschmeißen" am Briefkasten anstatt 1 Aufkleber "keine Werbung gewünscht".
KDNewbie
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von KDNewbie »

Es soll auch Leute geben die nicht in einem Mehrparteien Haus wohnen wo der Briefträger die 20 oder 50 Flyer einfach im Hausflur ablegt... :grin:

Aber dafür gibt's ja dann die bereits genannten "Bitte keine Werbung" Aufkleber für den Briefkasten. Ob sich der Briefträger oder Austräger dann daran hält, ist wieder eine andere Sache...

Im Übrigen ist die Verteilung von Werbeflyern in der Regel in der Hand von Werbe- oder PR Agenturen - diese werten im Auftrag der großen Firmen aus wo noch "Werbebedarf" besteht und lassen die Flyer oder Broschüren dann entsprechend in diesen Gebieten verteilen/austragen.

Ich würde mal vermuten dass KDG wahrschl. garnicht genau weiß wo ihre Flyer überhaupt landen...

KDNewbie
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berlin69er
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von berlin69er »

Und dann gibt's noch die, die nur Werbung von bestimmten Firmen und nur an bestimmten Wochentagen haben wollen! Sollte man alles einklagen... ;)
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Trebo
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von Trebo »

Traurig ist, wer hier Klage eingereicht hat: Der Verbrauerzentrale Bundesverband.
Als wenn es für die Verbraucherschützer nichts wichtigeres einzuklagen gäbe...
--
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Mark3Dfx
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von Mark3Dfx »

Nächste Klatsche für Knebel Deutschland
"An die Bewohner des Hauses"
:D

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 22348.html
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berlin69er
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von berlin69er »

Wieso nächste Klatsche, du Scherzkeks? Das ist doch genau der Fall, um den es in diesem Fred hier geht! Da ist nix neu dran!
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Maliboy
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung

Beitrag von Maliboy »

Ist aber lustig wie Heise es schafft, kein einziges mal das Unternehmen zu nennen.

In meinen Augen hat dieses Urteil aber weit reichende Folgen. Es sagt nämlich, das sich ein Unternehmen gar nicht mehr erlauben kann/darf, solche Werbung zu verteilen. Davon betroffen sind dann wohl auch Anbieter wie Yellostrom und Co (von denen bekomme ich das nämlich regelmässig, von KDG eigentlich nie). Weil, der Briefträger kennt die Speerliste ja nicht. Und in das Adressfeld kann man ja auch nicht schreiben: An die Bewohner des Hauses xzy, Außer Person 1, Person 2 etc...). Da bin ich ja mal gespannt wie das weiter geht.
Tschau,
Kai

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