Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Der Platz für allgemeine Diskussionen zu Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone, sofern sie nicht bereits durch andere Forenbereiche abgedeckt werden.
Forumsregeln
Forenregeln

Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.

Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
Benutzeravatar
twen-fm
Ehrenmitglied
Beiträge: 35283
Registriert: 28.04.2006, 17:59
Wohnort: Berlin

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Also ganz entfernen werden sie die nie... :wink:
Warum wohl? :naughty:
Allerdings, ein paar Möglichkeiten sehe ich schon, um dann Druck auf die ÖR auszuüben, ohne allzu viele Kunden zu verärgern: Zum Beispiel ein paar ortsfremde Dritte Programme raus, oder auch die ganzen Spartenprogramme...
Unterschätze nicht die Beliebtheit der Dritten Programme, so ist z.B. der mdr das beliebteste Dritte ausserhalb seines Einspeisegebietes, so u.a. hier in Berlin-Brandenburg. Der rbb ist in Berlin (außer der Abendschau) total unbeliebt und wird verschmäht, dafür wird der mdr umso mehr geliebt. Und das ist nicht mit den Einschaltquoten meßbar, sondern das ist eine Tatsache. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was hier los war als der mdr seine Sendeszeit tagsüber mit TV Polonia teilen musste. Die Kabelzuschauer haben geflucht ohne Ende und damals gab es keine Internetforen usw...
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Benutzeravatar
DerSarde
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 15735
Registriert: 17.04.2014, 14:40
Wohnort: Aichach
Bundesland: Bayern

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

twen-fm hat geschrieben:Unterschätze nicht die Beliebtheit der Dritten Programme, so ist z.B. der mdr das beliebteste Dritte ausserhalb seines Einspeisegebietes, so u.a. hier in Berlin-Brandenburg. Der rbb ist in Berlin (außer der Abendschau) total unbeliebt und wird verschmäht, dafür wird der mdr umso mehr geliebt. Und das ist nicht mit den Einschaltquoten meßbar, sondern das ist eine Tatsache. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was hier los war als der mdr seine Sendeszeit tagsüber mit TV Polonia teilen musste. Die Kabelzuschauer haben geflucht ohne Ende und damals gab es keine Internetforen usw...
Auch wieder wahr. Bei uns im Westen Bayerns hat man sich ja letztes auch total darüber aufgeregt, dass man SWR Fernsehen BW analog aus dem Netz geworfen hat, und er dann noch nicht mal wenigstens digital zu sehen war.
Da gingen dann hunderte Beschwerdebriefe bei KDG und SWR ein... :wink:

Haben sich die Kunden letztes Jahr in Berlin eigentlich auch noch beschwert, dass MDR analog ganz aus dem Netz geflogen ist?
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Benutzeravatar
twen-fm
Ehrenmitglied
Beiträge: 35283
Registriert: 28.04.2006, 17:59
Wohnort: Berlin

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Kann gut möglich sein, ich lese allerdings keine Tages- oder Lokal-Wochenzeitungen und deswegen bin ich in dieser Hinsicht nicht mehr auf den neuesten Stand. Es kann aber auch sein, das die Proteste nicht umfangreich waren, da sehr viele Haushalte den mdr über Sat oder DVB-T empfangen und daher nicht mehr von der KDG und dessen launen abhängig sind.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Benutzeravatar
Maliboy
Insider
Beiträge: 2812
Registriert: 12.11.2007, 13:04
Wohnort: Andernach

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Maliboy »

Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).

Im Prinzip war die erste Aussage wie alle anderen Gerichte auch. Neu ist aber die Aussage das es durchaus das Recht auf Einspeiseendgelder gibt:
Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.
Wenn das BGH in eine ähnliche Kerbe schlägt, wird es interessant. Ich verstehe auch nicht, wie das gehen soll:
Ausspeisen darf man wegen Must-Carry nicht, Geld darf man verlangen, aber ob gezahlt wird, liegt bei den ÖR? Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.
Tschau,
Kai

SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland


Benutzer Avatar von http://www.sp-studio.de
Benutzeravatar
DerSarde
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 15735
Registriert: 17.04.2014, 14:40
Wohnort: Aichach
Bundesland: Bayern

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

Maliboy hat geschrieben:Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).
Hab ich eine Seite vorher in diesem Thread schon geschrieben... :wink:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 90#p506338
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Uli22
Kabelexperte
Beiträge: 854
Registriert: 18.02.2011, 08:09
Wohnort: Berlin

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Uli22 »

Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
MfG
Benutzeravatar
exkarlibua
Insider
Beiträge: 3866
Registriert: 23.07.2010, 14:34
Wohnort: Netz München Ost

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von exkarlibua »

Maliboy hat geschrieben:Interessant, das hier hier drüber hier noch nichts gelesen habe (oder ich bin für die Suche zu doof).

Im Prinzip war die erste Aussage wie alle anderen Gerichte auch. Neu ist aber die Aussage das es durchaus das Recht auf Einspeiseendgelder gibt:
Allerdings folgte das Gericht dem Hilfsantrag des Infrastrukturbetreibers und bestätigte, dass Unitymedia grundsätzlich nicht verpflichtet sei, die öffentlich-rechtlichen Must-Carry Programme unentgeltlich zu verbreiten.
Wenn das BGH in eine ähnliche Kerbe schlägt, wird es interessant. Ich verstehe auch nicht, wie das gehen soll:
Ausspeisen darf man wegen Must-Carry nicht, Geld darf man verlangen, aber ob gezahlt wird, liegt bei den ÖR? Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.
Nicht wirklich!
Wenn die KNB nicht verpflichtet sind unentgeltlich einzuspeisen, aber wegen Must Carry einspeisen müssen, dann ist im Prinzip der Besteller in der Pflicht.
Das wären dann die LMAs (für analog) bzw. die Länder (digital, RStv).
Aber ist eh nicht mehr maßgebend, wenn erst mal der BGH entschieden hat.
slang
Kabelexperte
Beiträge: 884
Registriert: 20.11.2011, 20:33

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von slang »

Uli22 hat geschrieben:Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
Also darf KD / Unitymedia für den Kabelanschluss, auch über die Nebenkosten, nichts in Rechnung stellen? ;)
Benutzeravatar
McMurphy
Forenopi
Beiträge: 1919
Registriert: 11.07.2012, 17:44
Wohnort: Südholstein

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von McMurphy »

slang hat geschrieben:
Uli22 hat geschrieben:Gleichstellung von SAT, DVB-T und Kabel wie im Artikel beschrieben.

Kein Kunde zahlt!
Also darf KD / Unitymedia für den Kabelanschluss, auch über die Nebenkosten, nichts in Rechnung stellen? ;)
Wenn das so wäre, dann würde ich meine ablehnende Meinung zu Einspeiseentgelten sofort ändern. Ist es aber nicht, und kommt auch nie. Dann müssten ja alle KNB ihre unverschlüsselten TV- und Radioleistungen unentgeltlich anliefern und würden das dann mit den Einspeiseentgelten finanzieren können. Vom Kunden selbst würden dann nur noch Private in HD, Pay-TV-Pakete und Fremdsprachenangebote bezahlt werden. Interessantes Modell, aber leider :fingerzeig: pure Science-Fiction.
„Respect to the man in the ice cream van!“
Kabelhistorie: Kabelnetz Hannover damals bis heute.
Benutzeravatar
twen-fm
Ehrenmitglied
Beiträge: 35283
Registriert: 28.04.2006, 17:59
Wohnort: Berlin

Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Und da ist schon das "Gegenurteil":

http://www.wz-newsline.de/home/politik/ ... -1.1922155
Kabelnetzbetreiber müssen die Programme des Westdeutschen Rundfunks (WDR) kostenlos verbreiten. Das hat am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Der WDR ist demnach nicht verpflichtet, dafür eigens Verträge mit Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel Baden-Württemberg abzuschließen und Geld zu zahlen (Aktenzeichen 6 K 2805/13 und 6 K 3364/14).
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!