Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

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DerSarde
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

Sebastian hat geschrieben:Im Gegenteil, in anderen Ländern zahlen die KNB sogar noch dafür...
Dass das bei diesem Streit so oft argumentiert wird wundert mich irgendwie. Gerade diese doppelte Kassieren seitens der KNB wird doch immer so kritisiert.
Wenn aber nun die KNB zahlen müssten, dann würden doch die ÖR doppelt kassieren... :?
slang hat geschrieben:Äh,... Vodafone bekommt kostenlos ein Produkt was man gewinnträchtig weiterverkauft, also in der Privatwirtschaft kauft ein Unternehmen für 0 Euro was ein und verkauft es für 5 Euro weiter nach deiner Rede... hab ich noch nie gehört!
Naja, die großen KNB wollen halt auf Altbewährtes nicht verzichten... :roll:
Ich finde es aber auch furchtbar, dass sich die ÖR offenbar generell gegen einen neuen Vertrag mit KNB sperren, selbst wenn er gar keine Einspeiseentgelte mehr enthalten sollte. Alleine die Glasfaserzuführung ist etwas, wo es irgendwas schriftliches zwischen den Parteien geben sollte, weil normalerweise kein großer KNB einfach nur "auf eigene Verantwortung" irgendein Signal abgreifen möchte (selbst wenn es kostenlos sein sollte).
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Sebastian
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Sebastian »

DerSarde hat geschrieben:
Sebastian hat geschrieben:Im Gegenteil, in anderen Ländern zahlen die KNB sogar noch dafür...
Dass das bei diesem Streit so oft argumentiert wird wundert mich irgendwie. Gerade diese doppelte Kassieren seitens der KNB wird doch immer so kritisiert.
Wenn aber nun die KNB zahlen müssten, dann würden doch die ÖR doppelt kassieren... :?
Die Aussage ist ja eher allgemein gehalten...
Die Privaten etc. würden davon ja dann auch profitieren...
Mal davon abgesehen, kassieren die ÖRR schon lange doppelt.
Vieles von denen kann man als DVD oder BluRay kaufen. Oder ist in den Streamingdiensten zu finden.
Der ÖRR finanziert sich nun mal ganz offiziell und legitimiert nicht nur von den Rundfunkgebühren.

Man kann sich aber schon fragen. Warum es dem Kunden zum Nachteil werden soll, wenn der ÖRR (oder jeder andere Sender) nicht mehr bezahlt.
In einem Einfamilienhaus z.B. beauftrage ich doch den KNB direkt, dass er mir ein TV Programm liefert und es nicht daran scheitert, weil Sender X nicht bezahlen will.
Ich finde es aber auch furchtbar, dass sich die ÖR offenbar generell gegen einen neuen Vertrag mit KNB sperren, selbst wenn er gar keine Einspeiseentgelte mehr enthalten sollte. Alleine die Glasfaserzuführung ist etwas, wo es irgendwas schriftliches zwischen den Parteien geben sollte, weil normalerweise kein großer KNB einfach nur "auf eigene Verantwortung" irgendein Signal abgreifen möchte (selbst wenn es kostenlos sein sollte).
Würden alle Sender mitziehen, bräuchte man solche Verträge aber generell nicht mehr.
Gruß ⓢⓔⓑⓐⓢⓣⓘⓐⓝ
KDNewbie
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von KDNewbie »

Im Grunde genommen geht es doch darum dass der Rundfunkstaatsvertrag offenbar so viel Spielraum zur Interpretation bietet dass verschiedene Gerichte über Jahre zu unterschiedlichen Urteilen kommen.

Der RStV muss so geregelt sein dass die Zuschauer/Kunden unabhängig vom Empfangsweg/Empfangstechnik immer das maximale ÖR Angebot erhalten und keine Einschränkungen bei bestimmten Empfangswegen hinnehmen müssen.

Ich empfinde es als Unverschämtheit dass hier Privatunternehmen und Anstalten des ÖR einen Streit auf dem Rücken der Zuschauer austragen die das Ganze tatenlos mitansehen müssen.

Es kann doch nicht angehen dass der Gesetzgeber anscheinend nicht in der Lage ist hier eine eindeutige Regelung zu finden.

KDNewbie
spooky
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von spooky »

Früher über Analog-Antenne konnte man auch nur 3 ÖR empfangen, obwohl es schon 3sat, 1plus ( das alte 1plus ) gab, da hat man auch mehr GEZ bezahlt, als man sehen konnte...
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berlin69er
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von berlin69er »

Die jetzige Situation ist für die zahlenden Kunden die denkbar schlechteste, egal wie ein endgültiges Urteil ausfällt.
Denn gewinnen die ÖR, wird VF womöglich alles streichen, was nicht zum Must Carry gehört. Neue Sender der ÖR oder die restlichen HD Versionen würden sicher nicht dazu kommen. Vielleicht spielt VF dann noch weiter an der Qualität.
Und sollte VF gewinnen, würden die ÖR sicher nur für das zahlen, was sie wiederum wirklich müssen und keinen Cent mehr. Also ebenso nur Must Carry.

Meiner Meinung ist eine Entscheidung der Politik lange überfällig.
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Clarequilty
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Clarequilty »

KDNewbie hat geschrieben:...Es kann doch nicht angehen dass der Gesetzgeber anscheinend nicht in der Lage ist hier eine eindeutige Regelung zu finden.

KDNewbie
Das Problem wird wohl hier wie in einigen anderen Bereichen auch (Schulwesen, Polizei...) darin liegen, dass es aufgrund der bundesdeutschen föderalen Struktur nicht den "einen" Gesetzgeber gibt, sondern 17 (Länder + Bund).
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von KDNewbie »

Clarequilty hat geschrieben:
KDNewbie hat geschrieben:...Es kann doch nicht angehen dass der Gesetzgeber anscheinend nicht in der Lage ist hier eine eindeutige Regelung zu finden.

KDNewbie
Das Problem wird wohl hier wie in einigen anderen Bereichen auch (Schulwesen, Polizei...) darin liegen, dass es aufgrund der bundesdeutschen föderalen Struktur nicht den "einen" Gesetzgeber gibt, sondern 17 (Länder + Bund).
Der RStV soll aber ja genau eine bundeseinheitliche Regelung sein:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.
Mir geht es darum dass der RStV in seiner derzeitigen Fassung zu viel Spielraum für Interpretation zulässt.

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Maliboy
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Maliboy »

Immer wieder Lustig wie hier einige Experten es immer SO drehen, wie sie es gerne hätten.

Thema Doppelt Kassieren: Ja, das Thema ist alt Bekannt und aus sicht des des Kunden (uns) auch Ungerecht. Wir zahlen und die Sender, die ja eine höhere Verbreitung wollen zahlen auch. Auf der anderen Seite haben wir DAS Modell inzwischen überall. Sat: Die Sender zahlen an die SES und als Kunde zahlt man an die HDplus GmbH (eine Tochter der SES) damit man HD schauen kann. OK, das Geld fließt zum Teil wohl auch wieder an die Sender zurück, tortzdem zahlt man hier Doppelt. Bei DVB-T2 das gleiche. Bis auf die ÖR (die ja durch die GEZ einen Gigantischen Goldesel haben, den sie ja mit Beiden Händen ausgeben) alles nur noch Verschlüsselt und man muss Zahlen, obwohl auch hier von den Sender Kassiert wird.

Ob nun Einspeiseentgelder rechtens sind oder nicht (gerade unter dem Gesichtispunkt das sie die KNB ja gar nicht dagegen wehren können. Die ÖR müssen eingespeist werden), darum ging es im Aktuellen Urteil ja gar nicht. Hier geht es um normale Vertrags- und Kartellrechtliche Dinge. Die ÖR haben einen auf den Deckel bekommen, weil sie sich bei der Kündigung abgesprochen haben. Indirekt das gleiche wie die Privaten, die damals auch SD Verschlüsseln wollten. Das hat mit den RStV nichts zu tun. Das wäre so wie, wenn alle großen Versandhändler auf einmal Ihre Verträge mit DHL Kündigen.
Tschau,
Kai

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DerSarde
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

Sebastian hat geschrieben:Die Aussage ist ja eher allgemein gehalten...
Die Privaten etc. würden davon ja dann auch profitieren...
Wenn die Privaten auch noch von Einspeiseentgelten seitens der KNB profitieren sollen, dann würde die Kabelanschlussgebühr aber um einiges mehr als die 0,30€ im Monat steigen, die hier in Bezug auf die ÖR schon mal erwähnt wurden. Ich denke, dass das vielen dann sicherlich auch wieder nicht gefallen würde, da auch das ja zulasten des Kunden ginge...
Außerdem bekommen die Privaten doch eh schon Abogebühren der BasicTV- und Pay-TV-Kunden, wozu sollten sie also noch mehr Geld bekommen?
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Der ÖRR finanziert sich nun mal ganz offiziell und legitimiert nicht nur von den Rundfunkgebühren.
Und da könnte man ansetzen. In Österreich darf ein KNB für den ORF-Sender keine Einspeiseentgelte verlangen, muss im Gegenzug aber auch keinerlei Rechtegebühren an den ORF zahlen, das wäre also ein klassisches Nullgeschäft.
Das könnte man doch auch in Deutschland so einführen, wobei dafür wohl ein neues Gesetz nötig wäre...

Alternativ könnte man natürlich auch die FTA-Programme künftig komplett kostenlos anbieten (sprich ohne dass dafür ein Kabelanschluss gebucht werden muss). Dann wäre Kabel was Free angeht einigermaßen mit Sat vergleichbar, d.h. es würden dafür dann nur noch dir Sender zahlen und nicht mehr die Kunden.
Würden alle Sender mitziehen, bräuchte man solche Verträge aber generell nicht mehr.
Einspeiseverträge braucht man immer, allen voran natürlich beim Pay-TV. Was Free angeht, lässt sich tatsächlich etwas darüber streiten, allerdings bestehen diese Verträge ja nicht (wie manche offenbar glauben) nur aus Geldsachen, sondern regeln auch diverse andere, vor allem rechtliche Aspekte...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von KDNewbie »

Maliboy hat geschrieben: Ob nun Einspeiseentgelder rechtens sind oder nicht (gerade unter dem Gesichtispunkt das sie die KNB ja gar nicht dagegen wehren können. Die ÖR müssen eingespeist werden), darum ging es im Aktuellen Urteil ja gar nicht. Hier geht es um normale Vertrags- und Kartellrechtliche Dinge. Die ÖR haben einen auf den Deckel bekommen, weil sie sich bei der Kündigung abgesprochen haben. Indirekt das gleiche wie die Privaten, die damals auch SD Verschlüsseln wollten. Das hat mit den RStV nichts zu tun.
Die ÖR haben doch genau deswegen den Einspeisevertrag gekündigt weil sie eben der Meinung sind dass die KNB auf Grundlage des RStV die ÖR Sender ohnehin einspeisen müssen (Stichwort: Must-Carry), also ein Vertrag/Zahlung von Entgelten für die Einspeisung seitens der ÖR nicht erforderlich ist. Welche Sender im jedem Bundesland eingespeist werden müssen, entscheidet die jeweils zuständige LMA.

Rechtsgutachten_zu_Must_Carry_Regelungen_fuer_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunk

Die Kabel Einspeiseentgelte waren ja ursprünglich für einem anderen Zweck gedacht - nämlich dem weiteren Ausbau der Kabel Infrastruktur in D.

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