Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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VBE-Berlin
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von VBE-Berlin »

bug hat geschrieben:oder macht man erst mal und lässt sich überraschen zu welchem Ergebnis die Prozesse kommen
die Umstellung der technischen Prozesse läuft sicher, dort ist auch bestimmt schon klar, was sich wie technisch realisieren läßt.
Der zweite Part ist die Tarifgestaltung. Hier wird sich keiner soweit im Vorfeld aus dem Fenster lehnen!
Neue Tarife bekommt man eigentlich immer erst einen Tag vor der Aktivierung der neuen Konditionen.

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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Der Gesetzgeber hat auch den KNB eine Frist eingeräumt, inmerhalb der sie das ganze umstellen bzw umsetzen können.
Ob man es nun gut findet oder nicht, steht ihnen es auch zu, diese Frist zu nutzen.

Ich denke den grundsätzlichen Denkfehler, den einige hier machen ist, zu glauben, man bekommt ab August eine Handvoll Daten, die man in seinen eigenen Router eingibt und dann ohne Zusatzkosten mehrere Telefonleitungen für lau dazu bekommt, um sich die 5€ zu sparen.
Das es, mit ziemlicher Sicherheit nicht so kommen wird und das Gesetz dieses auch garnicht vorsieht, ist offenbar nicht allen ersichtlich...
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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:
Es geht um den Einsatz kundeneigener Hardware, der im Gegensatz zu heute ab August nach dem neuen Gesetz vom Provider sichergestellt sein muß.
Sofern sie zur vereinbarten Übertragungstechnik passt!
Falsch !
Sofern Vodafone diese Übertragungstechnik anbietet, muß sie auch mit kundeneigener Hardware realisierbar sein.

Fabian hat geschrieben:Hier geht es allein um die Verwendung kundeneigener Hardware, sonst nichts.
Hierzu wurde die Antennendose als Netzabschlusspunkt festgelegt. Alles, was dahinter liegt, gehört zum Kundennetz.
reneromann hat geschrieben:NetzabschlusspunktFALSCH!
Wenn im Vertrag DOCSIS mit VoC als Übertragungsstandard festgelegt wurde (und das ist bisher bei ALLEN Verträgen der Fall, AUSSER es wird eine Homebox eingesetzt), dann MUSS das Kundenendgerät auch VOC unterstützen!
Falsch !
Der Kunde bestimmt die Hardware hinter dem Antennenanschluß und damit kann er auch die Übertragungstechnik bestimmen, falls sie angeboten wird.
Die Kündigung der von Vodafone erhaltenen Hardware hat nichts mit den Mindestvertragslaufzeiten zu tun.
Hierfür sprechen zwei unabhängige Kommentare, der Eine von der Bundesnetzagentur, der Zweite von Vodafone.
Letzten Endes ist die Situation vergleichbar mit Analog-Telefon und ISDN - wenn der Vertrag auf ISDN läuft, kann man kein analoges Endgerät (ohne Zwischenwandler) anschließen - hier ist's ebenfalls so. Der Vertrag läuft auf DOCSIS plus VOC und das kommt aus der Dose raus - das Kundenendgerät muss DOCSIS und VoC unterstützen, damit die Dienste genutzt werden können - fertig! Da hiflt dann auch kein Aufstampfen auf dem Boden mit "ICH WILL ABER VOIP-ZUGANGSDATEN", da diese schlichtweg NICHT Teil des Vertrages sind.
Das ist Unsinn. Bei Analog Telefon und ISDN Telefon hatte der Kunde lange Zeit das Wahlrecht. ISDN wird praktisch nicht mehr angeboten. Vodafone muß auch nicht VoiP anbieten. Sie dürfen ab August lediglich nicht mehr VoiP ausschließlich mit eigener Hardware anbieten. Ihnen steht es frei, neue Tarife anzubieten.
Miete für ein Gerät, daß nicht bereit gestellt wird, darf aber m.E. nicht kassiert werden.
reneromann hat geschrieben:Außerdem ist die verwendete Technik sehr wohl erheblich: Ein ADSL2+-Modem an einem VDSL-Anschluss funktioniert nur deshalb, weil der Provider im DSLAM den Fallback auf ADSL2+ aktiviert hat. Natürlich mit allen Einschränkungen die ADSL2+ mit sich bringt (sprich auch der geringeren Bandbreite ggü. VDSL). Diesen Fallback müsste der ISP aber gar nicht aktivieren - wenn er ihn nicht aktivieren würde, würde ein Kunde mit inkompatiblem Endgerät (ADSL-Modem am VDSL-Anschluss) einfach keine Verbindung aufbauen können - fertig. Und beim Kabel ist's genau so: Ein VoIP-Endgerät ist inkompatibel zum VoC-Standard - und der KNB muss NICHT einfach die Technik auf VoIP umschalten, weil der Kunde statt VoC auf einmal VoIP einsetzen will. Zumal ja noch gar nicht raus ist, ob es am Ende nicht VoC-fähige Modems gibt, die das VoC-Signal dann z.B. per VoIP auf einem für die Telefonie dedizierten Port weiterreichen können...
Ja, und.
reneromann hat geschrieben:Fakt ist nur: Wenn VoC vereinbart wurde [und das IST der Standard, der im Kabelnetz vorherrscht], dann MUSS das Endkundengerät auch VoC unterstützen.
Das ist kein Fakt, sondern ein Vorurteil oder eine Meinung.
reneromann hat geschrieben:Schließlich kommt niemand auf die Idee, den Provider um VoIP-Zugangsdaten anzubetteln, wenn man eine VoIP-only-Fritzbox an einem Analog+DSL bzw. ISDN+DSL-Zugang betreibt...
Soll das jetzt ein Argument sein ?
Zuletzt geändert von Fabian am 15.04.2016, 15:07, insgesamt 4-mal geändert.
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Ich weiß nicht, worum es dir eigentlich geht?!
Fakt ist doch, dass KDG VoC nutzt und das als Standard.
Will ich nun als Kunde mein eigenes Gerät nutzen, kann ich entweder eines einsetzen, welches VoC unterstützt und damit auch nur eine Telefonleitung. Oder eben eines welches VoIP unterstützt, wobei ich das dann bei KDG buchen muss, was dann vermutlich auch getrennte Telefonleitungen und VoIP Daten beinhaltet.
Wenn ich das nicht buche, gibt's auch keine Daten und auch keine getrennten Leitungen.
Bliebe nur die Frage, wie KDG das konkret umsetzt und wie Bestandskunden, mit HB1 behandelt werden.
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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben: Ich denke den grundsätzlichen Denkfehler, den einige hier machen ist, zu glauben, man bekommt ab August eine Handvoll Daten, die man in seinen eigenen Router eingibt und dann ohne Zusatzkosten mehrere Telefonleitungen für lau dazu bekommt, um sich die 5€ zu sparen.
Wenn Vodafone die Tarife ab August nicht ändert, hätten wir die Situation, daß du viele Tarife mit der Option Fritzbox 6360 für 4 Euro/Monat und Fritzbox 6490 mit 5 Euro/Monat hinzuzubuchen kannst.
Ab 1 August kannst du aber sagen, ich möchte statt der Fritzboxen 6360 oder 6490 meinen eigenen Router einsetzen. Ich nehme z.B. nur das Modem bzw. behalte mein vorhandenes Modem.
In diesem Falle könnte Vodafone m.E. keinen Euro zusätzlich berechnen und müsste Zugangsdaten rausrücken.
Sie könnten aber auch neue Tarife angeben, um auf das neue Geschäftsmodell zu reagieren.
berlin69er hat geschrieben:Das es, mit ziemlicher Sicherheit nicht so kommen wird und das Gesetz dieses auch garnicht vorsieht, ist offenbar nicht allen ersichtlich...
Das Gesetz sagt nichts zu Tarifen. Das ist auch gut so.
Es geht auch nicht auf Abläufe ein. Das bleibt der Transparenzverordnung vorbehalten.
Wie schnell eine Hardwareaktivierung geht, bleibt abzuwarten. Mit der Mindesvertragslaufzeit hat das m.E. aber nichts zu tun.
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Ich nehme nur das Modem oder nutze das vorhandene und KDG muss dann Daten rausgeben, wird eben, Stand jetzt nicht funktionieren, da es diese Daten doch dann garnicht gibt! Wie oft soll man das jetzt noch schreiben???
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben:Ich nehme nur das Modem oder nutze das vorhandene und KDG muss dann Daten rausgeben, wird eben, Stand jetzt nicht funktionieren, da es diese Daten doch dann garnicht gibt! Wie oft soll man das jetzt noch schreiben???
Wer hat das denn erzählt ?
Wenn die die Hardware wie bisher von Vodafone gestellt wird, bleibt alles wie bisher.

Das neue Gesetz ändert daran nichts.
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DerSarde
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DerSarde »

Fabian hat geschrieben:Falsch !
Sofern Vodafone diese Übertragungstechnik anbietet, muß sie auch mit kundeneigener Hardware realisierbar sein.
Ich kenn mich da jetzt nicht so gut aus, aber besagt das Gesetz wirklich, dass man JEDES eigene geeignetes Kabelmodem nehmen kann und darüber dann VoIP bekommen kann?

Ich könnte mir nämlich auch folgendes Modell vorstellen:
- Mit dem Modem bekommt man weiterhin nur VoC und eine Leitung (Standardleistung), egal ob gekauft oder gemietet
- VoIP und zwei Leitungen (Zusatzleistungen) kosten 2 oder 3 Euro mehr, und eine FritzBox ist dafür zwingend nötig (ebenfalls gekauft oder gemietet)

Damit gibt es ebenfalls keinen Routerzwang, da man jeden gewünschten Tarif mit einem kundeneigener Hardware realisieren kann. Zwar würde für Zusatzleistungen wie VoIP und zwei Leitungen eine bestimmte Hardwareart (FritzBox) verlangt, aber auch da könnte man ne eigene kaufen, insofern sehe ich da dann kein Problem. Ich glaube nicht, dass in dem Gesetz steht, dass man jedes beliebige geeignete Gerät nehmen kann.
Unterstützen die normalen Kabelmodems überhaupt VoIP?
Fabian hat geschrieben:Falsch !
Der Kunde bestimmt die Hardware hinter dem Antennenanschluß und damit kann er auch die Übertragungstechnik bestimmen, falls sie angeboten wird.
Einfaches Gegenbeispiel: Der TV-Kunde bestimmt allein die Hardware am Fernseher. Die Zusatzleistung "Select Video" kannst du so aber mit "eigener" Hardware trotzdem nicht nutzen, das geht nur mit KD-eigenen Geräten, die du aber auch kaufen kannst. Also ist es hier so, dass nur weil es angeboten wird, es auch nicht automatisch mit jeder Hardware auch empfangen werden kann.
Ähnlich könnte es auch beim Internet sein. Eindeutige Zusatzleistungen wie VoIP gehen dann halt nur mit bestimmten Geräten, wobei sie du dir selber kaufen können musst.
Sie dürfen ab August lediglich nicht mehr VoiP ausschließlich mit eigener Hardware anbieten. Ihnen steht es frei, neue Tarife anzubieten.
Wäre mit obiger Lösung erfüllt, FritzBox wird vorgeschrieben, aber man kann sich eine geeignete dann selber kaufen. :wink:
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
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Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Sofern sie zur vereinbarten Übertragungstechnik passt!
Falsch !
Sofern Vodafone diese Übertragungstechnik anbietet, muß sie auch mit kundeneigener Hardware realisierbar sein.
Seit wann bestimmt der Kunde, welche Technik der Anbieter einsetzen muss?
Du merkst hoffentlich selbst, dass die Technik NICHT durch den Kunden, sondern durch den Anbieter vorgegeben wird und der Kunde SEINE Technik nach dem Anbieter zu richten hat.
Oder willst du mir ernsthaft weismachen, dass der Kunde, nur weil er bspw. ein US-DOCSIS-Modem hat, den Anbieter dazu zwingen kann, auf US-DOCSIS umzuschalten?
Oder dass die Telekom, weil es möglich ist, statt VDSL/Annex B doch lieber VDSL/Annex J zu schalten?

Nochmal: Der Anbeiter gibt die Technik vor und der Kunde muss sich anpassen - nicht anders herum.
Wenn VF lediglich VoC anbietet, MUSS das Kundenendgerät VoC unterstützen - da hilft VoIP nicht weiter.
Und nur weil das Kundenendgerät (ausschließlich) LTE unterstützt, heißt dies noch längst nicht, dass ein Mobilfunkproviter auch gezwungen ist, dem Kunden LTE zur Verfügung zu stellen, wenn der Vertrag lediglich über UMTS/HSPA+ und GSM/GPRS/EDGE lautet [insbesondere dann, wenn das Endgerät die Techniken des Providers nicht unterstützen sollte].
Fabian hat geschrieben:Hier geht es allein um die Verwendung kundeneigener Hardware, sonst nichts.
Hierzu wurde die Antennendose als Netzabschlusspunkt festgelegt. Alles, was dahinter liegt, gehört zum Kundennetz.
reneromann hat geschrieben:FALSCH!
Wenn im Vertrag DOCSIS mit VoC als Übertragungsstandard festgelegt wurde (und das ist bisher bei ALLEN Verträgen der Fall, AUSSER es wird eine Homebox eingesetzt), dann MUSS das Kundenendgerät auch VOC unterstützen!
Falsch !
Der Kunde bestimmt die Hardware hinter dem Antennenanschluß und damit kann er auch die Übertragungstechnik bestimmen, falls sie angeboten wird.
Nicht der Kunde bestimmt die Übertragungstechnik, sondern ALLEINE der Anbieter!
Der Kunde hat am Anschluss die Schnittstelle zu verwenden, die ihm der Anbieter bietet - dazu gehört aber auch das von Anbieter vorgegebene Übertragungsprotokoll!
Die Hardware selbst kann er dabei völlig frei wählen, solange er die Normen der Schnittstelle einhält.
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Das ist Unsinn. Bei Analog Telefon und ISDN Telefon hatte der Kunde lange Zeit das Wahlrecht. ISDN wird praktisch nicht mehr angeboten. Vodafone muß auch nicht VoiP anbieten. Sie dürfen ab August lediglich nicht mehr VoiP ausschließlich mit eigener Hardware anbieten. Ihnen steht es frei, neue Tarife anzubieten.
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Wer sagt denn, dass es Miete für ein Gerät ist?
Die du schon richtig andeutest, MUSS VF das Wahlrecht VoC <--> VoIP nicht kostenlos einräumen, sondern KANN VoIP auch gegen einen monatlichen Aufpreis anbieten.
Und wer sagt denn, dass die derzeitigen 5 Euro eine Gerätemiete sind und nicht etwa eine kostenlose Gestellung der Fritzbox in Zusammenhang mit der kostenpflichtigen VoIP-Option?
Zumal der Kunde beim Analog/ISDN eben NICHT das "freie" Wahlrecht hatte, sondern sich durch den ISDN-Vertrag auch auf eine Zeitspanne X an ISDN gebunden hat.
reneromann hat geschrieben:Fakt ist nur: Wenn VoC vereinbart wurde [und das IST der Standard, der im Kabelnetz vorherrscht], dann MUSS das Endkundengerät auch VoC unterstützen.
Das ist kein Fakt, sondern ein Vorurteil oder eine Meinung.
Dann lies bitte nochmal im DOCSIS-Standard nach - in diesem wurde nämlich Voice-over-Cable als Teilstandard für die Telefonie mit eingebettet.
reneromann hat geschrieben:Schließlich kommt niemand auf die Idee, den Provider um VoIP-Zugangsdaten anzubetteln, wenn man eine VoIP-only-Fritzbox an einem Analog+DSL bzw. ISDN+DSL-Zugang betreibt...
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Denk mal drüber nach - schließlich bietet ein VoC-Modem auch die notwendigen Funktionen, die im Vertrag vereinbart wurden.
Warum sollte der KNB mehr stellen, als die vertraglich vereinbarten Funktionen, sprich eine analoge Telefonieleitung, die per VoC realisiert wird?
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Fabian hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Ich nehme nur das Modem oder nutze das vorhandene und KDG muss dann Daten rausgeben, wird eben, Stand jetzt nicht funktionieren, da es diese Daten doch dann garnicht gibt! Wie oft soll man das jetzt noch schreiben???
Wer hat das denn erzählt ?
Du!?
Fabian hat geschrieben:ich möchte statt der Fritzboxen 6360 oder 6490 meinen eigenen Router einsetzen. Ich nehme z.B. nur das Modem bzw. behalte mein vorhandenes Modem.
Das wirst du auch machen können, aber dann sicher nicht ohne Aufpreis für VoIP, wenn du das willst... Zudem muss es natürlich mit deinem Modem überhaupt möglich sein...
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