Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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DerSarde
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DerSarde »

Rob_LD hat geschrieben:Ich bin schon der Meinung das ich etwas sparen kann wenn der Routerzwang fällt!
Nämlich die wenigstens 2,-EUR Strom welche mich das Hitron monatlich kostet.
Ich dachte, du hast ein CH6640E als Kabelmodem?
Na, ist ja auch egal, aber Stromkosten sparen wirst du so relativ wenig, weil du ja trotzdem irgendeinen Router brauchst. Mit deiner FritzBox alleine wird es nämlich nicht funktionieren. :wink:
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Rob_LD hat geschrieben:Ich bin schon der Meinung das ich etwas sparen kann wenn der Routerzwang fällt!
Nämlich die wenigstens 2,-EUR Strom welche mich das Hitron monatlich kostet.

Nun mag das auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, bei meinem Tarif sind das aber schon min. ~10% der monatlichen Gesamtkosten.
Na ja, ob das wirklich 2 Euro ausmacht, wenn du jetzt statt dem Miet-Hitron und einem eigenen Gerät als WLAN-AP dahinter dann auf einen kompletten Kabel-Router umstellst, wage ich mal vorsichtig anzuzweifeln. Denn eigentlich sparst du ja nicht die Stromkosten des Kabelrouters, sondern die des Geräts HINTER dem Kabelrouters Minus die Kosten des Mehrverbrauchs des WLAN-Chips im Kabelrouter.
Denn um den Kabelrouter (egal ob Hitron, Compal oder auch die Kabel-Fritz) kommst du ja nicht drum herum.
Rob_LD
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Rob_LD »

@ DerSarde

Macht der Gewohnheit. :oops:


Eine Fritz "Kabelbox" hat aber die gleichen Anschlußwerte wie meine 7270.



@ reneromann
Dann benötige ich aber lediglich noch EIN Gerät, weil der Kabelrouter selbst ja WLAN hat. ;)
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Rob_LD hat geschrieben:@ DerSarde

Macht der Gewohnheit. :oops:

Eine Fritz "Kabelbox" hat aber die gleichen Anschlußwerte wie meine 7270.
Du bräuchtest aber "eigentlich" gar keine 7270 hinter einem Kabelrouter!
Die Funktion der Fritzboxen hinter einem Kabelrouter kann auf die Funktion des WLAN-AP reduziert werden - denn für den Kabelrouter ist es vom Stromverbrauch her ziemlich egal, ob er im Router-Modus (ohne WLAN) oder im Bridge-Modus betrieben wird. Ergo kommen die Stromkosten hier NICHT vom Kabelrouter (den du durch einen eigenen Kabelrouter mit entsprechend ähnlichem Stromverbrauch im Router-Modus ohne WLAN betreiben kannst), sondern vom WLAN-AP dahinter!
@ reneromann
Dann benötige ich aber lediglich noch EIN Gerät, weil der Kabelrouter selbst ja WLAN hat. ;)
Lies bitte nochmal meinen Post...
Ich schrieb dort:
Denn eigentlich sparst du ja nicht die Stromkosten des Kabelrouters, sondern die des Geräts HINTER dem Kabelrouters Minus die Kosten des Mehrverbrauchs des WLAN-Chips im Kabelrouter.
Ergo sparst du dir nicht die Stromkosten des jetzigen Hitron-/Compal-/Was-auch-immer-Kabelrouters, sondern LEDIGLICH die Stromkosten des NACHGESCHALTETEN Accesspoints/Fritzbox/Routers MINUS den Mehrverbauch für den WLAN-Modus des Kabelrouters. Das der Wert dann ZUFÄLLIG genau dem Betriebswert des jetzigen Kabelrouters entspricht, ist ja auch nur dem Umstand geschuldet, dass dein jetzt nachgeschaltetes Gerät einer (wie du behauptest) leistungsaufnahmemäßig identischen Kabel-Fritzbox entspricht.
Rob_LD
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Rob_LD »

@ reneromann

Demnach braucht der Kabelrouter gar keinen Strom?
Moment, ich zieh eben den Ste...........................
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Krummlasche
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Krummlasche »

Rob_LD hat geschrieben:@ reneromann

Demnach braucht der Kabelrouter gar keinen Strom?
Moment, ich zieh eben den Ste...........................
Köstlich! :D :D Herausragendes Posting!

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reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Rob_LD hat geschrieben:@ reneromann

Demnach braucht der Kabelrouter gar keinen Strom?
Moment, ich zieh eben den Ste...........................
Du scheinst meinen Post immer noch nicht vernünftig gelesen und verstanden zu haben.

Um es mal kurz zu machen, damit auch DU es verstehst:
Situation IST:
* Kabelrouter (ohne WLAN), z.B. Hitron/Compal/whatever: X Euro mtl. Stromkosten
* nachgeschalteter WLAN-Accesspount: Y Euro mlt. Stromkosten
Macht in der Summe also X + Y Euro mtl. Stromkosten

Situation mit eigenem Gerät:
* Kabelrouter (mit WLAN): A Euro mtl. Stromkosten (für Betrieb mit WLAN off) PLUS Z Euro mtl. Stromkosten (für das WLAN)
Macht in der Summe also A + Z Euro mtl. Stromkosten

Sofern nun der Kabelrouter identisch bleibt (sprich du den Hitron gegen ein identisches "eigenes" Gerät tauschen würdest, d.h. X = A), reduzieren sich die Stromkosten um den Betrag des zusätzlichen WLAN-Accesspoints Y, sind aber aufgrund der aktivierten WLAN-Funktion des "eigenen" Geräts um den Betrag Z gesteigert.
Heißt du sparst in dem Fall Y - A Euro monatlich.
Sollte dein eigenes Gerät hingegen andere Leistungsaufnahmewerte haben, verändern sich die Variablen entsprechend - im Sonderfall, dass dein jetziger WLAN-Accesspoint mit Y Euro Stromkosten die identische Leistungsaufnahme wie der spätere eigene Kabelrouter besitzt, fällt durch o.g. Rechnung der Anteil X weg (aber auch nur in diesem Sonderfall!). Zumal ich mal bezweifele, dass eine Kabel-Fritz mit aktiver Telefone UND aktivem Modem-Teil nicht mehr verbraucht als eine jetzige Fritz ohne aktivierten Modem-Teil (und ggfs. noch nicht mal aktivierter Telefonie)...

Und noch was: Die Werte auf den Netzteilen sind dafür NICHT geeignet, da sie jeweils die MAXIMALE Leistungsaufnahme angeben, nicht jedoch die REALE Leistungsaufnahme! Beispielsweise braucht ein Notebook/Rechner auch nicht immer die maximale Leistung, die das Netzteil abgibt, sondern gibt sich i.d.R. mit deutlich weniger Leistung zufrieden.
Dark-Sider
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Dark-Sider »

Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt nicht 18 Seiten Streitereien über SIP und VoC durchgelesen - ich verstehe auch die Problematik nicht. Bei VF wird VoC und SIP zur realisierung der Telefonie eingesetzt. Ob man nun für diverse Komfortmerkmale wirklich SIP braucht oder ob diese auch über VoC realisierbar sind weiß ich nicht - auch weiß ich nicht ob VoC auf 2 Sprachkanäle limitiert ist oder ob da theoretisch mehr geht.

Vodafone kann sich nun entscheiden die Telefonie dem Kunden wahlweise über SIP oder VoC anzubieten. Die Anzahl der Kanäle und Rufnummern bzw. Komfortmerkmale wären dann tarifbestimmendes Merkmal (Aufpreis). Ob man nun VoC oder SIP möchte würde man z.B. im Kundencenter einfach umstellen.

Alternativ kann Vodafone auch einfach die bisherige Produktstrategie fortfahren: Die einfachen Anschlüsse mit nur einer Leitung gibt's mit VoC für 2 Leitungen fällt eben ein Aufpreis i.H.v. 5 Euro an (inklusive FritzBox). Ggf. könnte man auch noch eine alternative wie 2 Leitungen (und SIP) für 2 oder 3 € Aufpreis ohne FritzBox anbieten. Unabhängig vom gewählten Produkt muss noch VF allerdings die SIP-Daten herausgeben, da man ja einen SIP-Anschluss bestellt hat. Bucht man den günstigeren VoC anschluss mit nur einer Leitung wird man die Telefonie mit einer FritzBox als Modem nicht nutzen können - aus ende.

Ich sehe keine Verpflichtung dass VF alternativ SIP und VoC anbieten muss. Wer VoC bucht bekommt VoC wer SIP bucht bekommt SIP. Ganz analog zu einem klassischen Telefonanschluss: Wer POTS bucht bekommt POTS und kann kein ISDN betreiben. Wer ISDN bucht bekommt ISDN und kann kein POTS ohne adapter betreiben. Wer VOIP/DSL bucht bekommt auch genau dieses Produkt. Der Preis richtet sich nach dem bestellten Produkt und nicht nach beim Kunden vorhandenen Endgerät. Der Kunde ist dafür verantwortlich ein Endgerät zu beschaffen, das die Anforderungen des angebotenen und standardisierten Produkts unterstütz. Der Anbieter hat im Gegenzug dem Kunden die Zugangsdaten zum gebuchten Produkt mitzuteilen bzw. die Geräte entsprechend "Freizuschalten" (MAC-Filter o.ä.).

bye
Darky
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Dark-Sider hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt nicht 18 Seiten Streitereien über SIP und VoC durchgelesen - ich verstehe auch die Problematik nicht. Bei VF wird VoC und SIP zur realisierung der Telefonie eingesetzt. Ob man nun für diverse Komfortmerkmale wirklich SIP braucht oder ob diese auch über VoC realisierbar sind weiß ich nicht - auch weiß ich nicht ob VoC auf 2 Sprachkanäle limitiert ist oder ob da theoretisch mehr geht.
Meines Wissens ist VoC nicht auf 2 Kanäle limitiert, jedoch haben die (derzeitigen) VoC-Geräte derzeit "nur" 2 analoge Abgänge, d.h. die Hardware und nicht das Protokoll limitiert die Anzahl der Gespräche...
Vodafone kann sich nun entscheiden die Telefonie dem Kunden wahlweise über SIP oder VoC anzubieten. Die Anzahl der Kanäle und Rufnummern bzw. Komfortmerkmale wären dann tarifbestimmendes Merkmal (Aufpreis). Ob man nun VoC oder SIP möchte würde man z.B. im Kundencenter einfach umstellen.
Einfach so bzw. kostenfrei wird dies nicht funktionieren - immerhin müssen für die Umstellung von VoC auf VoIP/SIP oder zurück doch schon einige Konfigurationsänderungen bei KD vorgenommen werden.
Es ist zwar nicht so kompliziert wie der Wechsel von ISDN auf POTS oder anders herum, wo wirklich physikalisch an der Hardware geändert werden muss, jedoch reicht dort auch nicht das einfache Neu-Provisionieren des Modems wie beim Aktivieren des Bridge-Modus aus. Denn die Endpunkte für eingehende Gespräche im eigenen Netz sowie für fremde Netze müssen beim Umstieg von VoC auf VoIP/SIP und umgekehrt entsprechend geändert werden. Und dies dann schon einiges an Aufwand für den Provider bedeutet (und sei es nur die hardwaremäßige Auslegung der entsprechenden Server), wird VF solch eine Umstellung nicht kostenlos mitmachen.
Alternativ kann Vodafone auch einfach die bisherige Produktstrategie fortfahren: Die einfachen Anschlüsse mit nur einer Leitung gibt's mit VoC für 2 Leitungen fällt eben ein Aufpreis i.H.v. 5 Euro an (inklusive FritzBox). Ggf. könnte man auch noch eine alternative wie 2 Leitungen (und SIP) für 2 oder 3 € Aufpreis ohne FritzBox anbieten. Unabhängig vom gewählten Produkt muss noch VF allerdings die SIP-Daten herausgeben, da man ja einen SIP-Anschluss bestellt hat. Bucht man den günstigeren VoC anschluss mit nur einer Leitung wird man die Telefonie mit einer FritzBox als Modem nicht nutzen können - aus ende.
So sehe ich es - SIP wird möglich sein, ggfs. jedoch als optionales aufpreispflichtiges Feature, jedoch nicht gebunden an eine Fritzbox!
Wer SIP will, bekommt SIP - darf sich dann jedoch nicht beschweren, dass sein VoC-Kabelmodem damit nicht klarkommt.
Und wer VoC bestellt hat, darf sich ebenfalls nicht beschweren, dass die Fritz damit nicht klarkommt.
Ich sehe keine Verpflichtung dass VF alternativ SIP und VoC anbieten muss. Wer VoC bucht bekommt VoC wer SIP bucht bekommt SIP. Ganz analog zu einem klassischen Telefonanschluss: Wer POTS bucht bekommt POTS und kann kein ISDN betreiben. Wer ISDN bucht bekommt ISDN und kann kein POTS ohne adapter betreiben. Wer VOIP/DSL bucht bekommt auch genau dieses Produkt. Der Preis richtet sich nach dem bestellten Produkt und nicht nach beim Kunden vorhandenen Endgerät. Der Kunde ist dafür verantwortlich ein Endgerät zu beschaffen, das die Anforderungen des angebotenen und standardisierten Produkts unterstütz. Der Anbieter hat im Gegenzug dem Kunden die Zugangsdaten zum gebuchten Produkt mitzuteilen bzw. die Geräte entsprechend "Freizuschalten" (MAC-Filter o.ä.).
So verstehe ich das Gesetz auch - der Anbieter ist in der Verantwortung, alle Geräte, die technisch in der Lage sind, am standardisierten Endpunkt eingesetzt zu werden, freizuschalten.
Jedoch ist der Kunde in der Pflicht, Geräte zu beschaffen, die eben die vereinbarten Standards auch unterstützen - ansonsten kann der Kunde das gebuchte Produkt nicht benutzen.
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

reneromann hat geschrieben: ...
Einfach so bzw. kostenfrei wird dies nicht funktionieren - immerhin müssen für die Umstellung von VoC auf VoIP/SIP oder zurück doch schon einige Konfigurationsänderungen bei KD vorgenommen werden.
Es ist zwar nicht so kompliziert wie der Wechsel von ISDN auf POTS oder anders herum, wo wirklich physikalisch an der Hardware geändert werden muss, jedoch reicht dort auch nicht das einfache Neu-Provisionieren des Modems wie beim Aktivieren des Bridge-Modus aus. Denn die Endpunkte für eingehende Gespräche im eigenen Netz sowie für fremde Netze müssen beim Umstieg von VoC auf VoIP/SIP und umgekehrt entsprechend geändert werden. Und dies dann schon einiges an Aufwand für den Provider bedeutet (und sei es nur die hardwaremäßige Auslegung der entsprechenden Server), wird VF solch eine Umstellung nicht kostenlos mitmachen.
...
kann denn eine Fritzbox per VOC-Protokoll übertragene Datenpakete empfangen?
oder arbeitet diese nicht immer per SIP ?

für Kunden mit KD-fritzbox gibt es keinen nennenswerten Umstellungsaufwand.
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß