kabel_fan hat geschrieben:Wurzelzwerg hat geschrieben:
Zu den Urteilen: KD besteht aktuell auf den 3 Monaten bis das abgeschlossen ist. Lasst uns bloß hoffen, dass die Verbraucherzentrale sich da auch Gedanken gemacht hat, sonst kann die bescheuerte Situation entstehen, dass deine Kündigung verfällt, weil du einen Tag zu früh gekündigt hast! So kam es nämlich bei einem vorigen Urteil raus. Du musst innerhalb der 3 Monate nach Kündigung auch wirklich umziehen, sonst ist die Kündigung wirkungslos...
Das stimmt so nicht! In diesem Fall beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist mit dem Umzugstag.
Ja, war schlecht formuliert. Bezog sich auf das rechtzeitig 3 Monate vorher. Und hab das Urteil nochmal gelesen und bin mir auch net mehr so sicher.
Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn der Kunde sich nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist noch an demselben Ort oder an einem anderen Ort aufhält, wo die Telekommunikationsleistungen angeboten werden. Wird die Kündigung daher unter Beachtung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu einem Termin ausgesprochen, an dem der Umzug an einen von den Leistungen des Anbieters nicht abgedeckten Ort noch nicht durchgeführt wurde, wird die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem der Umzug tatsächlich erfolgt.
Wirksam werden ist der Termin an dem der Vertrag endet oder wo dann die Frist los geht? Würde gerade zu ersterem tendieren.