Sonderkündigungsrecht

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Svv00p
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Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Svv00p »

Moin Moin zusammen,

wir ziehen bald in eine neue Wohnung, dort liegt auch unsere derzeitige Bandbreite an. Allerdings ist der Kabelanschluss nicht mit dem Haus verbunden. Die Dose liegt nur draußen an der Hauswand. Der Vermieter will auch keinen Anschluss machen lassen da die Telekom ja schon dort ist.

Greift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht da ich meinen Vertrag nicht weiter nutzen kann?

Danke für eure Hilfe.
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von VBE-Berlin »

Svv00p hat geschrieben:Die Dose liegt nur draußen an der Hauswand.
Also ist das Haus prinzipiell vermarktbar und ein Anschluss installierbar.
Svv00p hat geschrieben: Der Vermieter will auch keinen Anschluss machen lassen da die Telekom ja schon dort ist.
Eine sinnfreie Begründung. Wenn mein Vermieter mir vorchreibt, evtl. nur 6 MBit bei T-Kom zu beziehen, wenn evtl. 400 MBit über die VFKD machbar sind, würde ich schon mit ihm darüber reden, ob er seine Wohnung wirklich vermieten will.
Der Vermieter hat im Normalfall keine Kosten. Evtl. den Potentialausgleich.
Svv00p hat geschrieben:eift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht da ich meinen Vertrag nicht weiter nutzen kann?
Das greift nur dann, wen Dein Vermieter dir seine Weigerung auch schriftlich gibt
VBE-Berlin
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reneromann
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von reneromann »

Wenn der Vermieter die baulichen Maßnahmen nicht duldet -UND- bei dir in der Wohnung keine Antennendose/MMD mit Kabelsignal anliegt, dann ja...
Sprich: 3 Monate ab Umzugsdatum, wenn du den Umzug vor dem eigentlichen Termin meldest, ansonsten 3 Monate ab dem Tag, an dem du kündigst...

Die Frage ist nur: Über was wird derzeit TV empfangen? Gibt es eine Sat-Anlage? Oder sollst/musst du Entertain der Telekom zwangsweise nutzen, weil a) kein Kabelanschluss vorhanden ist und b) keine Sat-Anlage vorhanden/erlaubt ist?
Sobald du für den Kabelanschluss über die Nebenkosten zahlen sollst, muss auch eine Dose bei dir in der Wohnung vorhanden sein - und dann kann man dort i.d.R. auch Internet&Phone "abgreifen", ohne dass da irgendwas gebaut werden muss.
Svv00p
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Svv00p »

Danke für eure Antworten.

In der Wohnung ist eine SAT Anlage installiert, Fernsehen ist also kein Problem. Und der Vermieter will definitiv keinen Anschluss im Haus legen lassen. Ich bin aber schon länger am überlegen meinen Vertrag zu kündigen bei Kabel Deutschland da sie mir zu teuer sind mittlerweile. Da wäre mir das Sonderkündigungsrecht gerade richtig gekommen.

Aber scheinbar habe ich wohl Pech damit.
Lutze

Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Lutze »

Svv00p hat geschrieben:Aber scheinbar habe ich wohl Pech damit.
Wieso, wenn der Vermieter keinen Anschluss zulässt ist doch alles ok.
kabel_fan
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von kabel_fan »

Also was vbe-berlin da schreibt, ist schon sehr grenzwertig und halt geprägt von seiner Tätigkeit.
Selbstverständlich besteht gemäß § 46 Abs. 8 TKG, da VF nicht in der Lage ist, die bisherigen Leistungen am neuen Wohnsitz zu erbringen.
Warum können sie nicht? Ganz einfach: Sie erhalten keine Multimediagestattung.

Also keine Panik, ich würde ja einen Umzugsauftrag stellen und abwarten, was von VF kommt.

Und bezüglich der drei Monate Zahlung ab Umzugstag könnte es sich lohnen, sich dagegen zu wehren. Es gibt mittlerweile (mindestens) zwei Urteile die Aussagen, die Kündigungsfrist beginnt wie bei anderen Kündigungen auch, mit Eingang.
Das zweite mir bekannte Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig weil VF rechtsmittel eingelegt hat, aber wenn ich mich recht erinnere, wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Wurzelzwerg
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Wurzelzwerg »

kabel_fan hat geschrieben:Also was vbe-berlin da schreibt, ist schon sehr grenzwertig und halt geprägt von seiner Tätigkeit.
Selbstverständlich besteht gemäß § 46 Abs. 8 TKG, da VF nicht in der Lage ist, die bisherigen Leistungen am neuen Wohnsitz zu erbringen.
Warum können sie nicht? Ganz einfach: Sie erhalten keine Multimediagestattung.

Also keine Panik, ich würde ja einen Umzugsauftrag stellen und abwarten, was von VF kommt.

Und bezüglich der drei Monate Zahlung ab Umzugstag könnte es sich lohnen, sich dagegen zu wehren. Es gibt mittlerweile (mindestens) zwei Urteile die Aussagen, die Kündigungsfrist beginnt wie bei anderen Kündigungen auch, mit Eingang.
Das zweite mir bekannte Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig weil VF rechtsmittel eingelegt hat, aber wenn ich mich recht erinnere, wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Und wo hat VBE-Berlin was anderes geschrieben? Grundsätzlich ist es aus Sicht von KD möglich, das Haus ist angeschlossen. Wie die Zustände im Haus sind, ist KD ja nicht bekannt. Entweder Umzug beauftragen und den Techniker vor Ort die Lage prüfen lassen - ist eine bauliche Veränderung nötig und der Vermieter sagt nein, wird der Vertrag beendet.
Oder schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen, dass das Kabel nicht mehr liegt und nicht gelegt werden darf. Die MMG kann theoretisch sogar noch vorliegen!

Zu den Urteilen: KD besteht aktuell auf den 3 Monaten bis das abgeschlossen ist. Lasst uns bloß hoffen, dass die Verbraucherzentrale sich da auch Gedanken gemacht hat, sonst kann die bescheuerte Situation entstehen, dass deine Kündigung verfällt, weil du einen Tag zu früh gekündigt hast! So kam es nämlich bei einem vorigen Urteil raus. Du musst innerhalb der 3 Monate nach Kündigung auch wirklich umziehen, sonst ist die Kündigung wirkungslos...
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berlin69er
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von berlin69er »

Er wollte vermutlich darauf hinaus:
VBE-Berlin hat geschrieben:Das greift nur dann, wen Dein Vermieter dir seine Weigerung auch schriftlich gibt
Und das ist sicher nicht korrekt, denn der Mieter muss keinen Nachweis erbringen. Liegt VF keine Multimediagestattung vor, wird weder ein Techniker kommen, noch ein Vertrag zu Stande kommen...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Wurzelzwerg
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Wurzelzwerg »

berlin69er hat geschrieben:Er wollte vermutlich darauf hinaus:
VBE-Berlin hat geschrieben:Das greift nur dann, wen Dein Vermieter dir seine Weigerung auch schriftlich gibt
Und das ist sicher nicht korrekt, denn der Mieter muss keinen Nachweis erbringen. Liegt VF keine Multimediagestattung vor, wird weder ein Techniker kommen, noch ein Vertrag zu Stande kommen...
Liegt sie nicht vor, versucht KD die vom Eigentümer zu bekommen. Klappt das nicht - klar, beendet. Ob hier vielleicht von früher eine vorhanden ist, wissen wir ja nicht. Vermutlich gab es mal eine, schließlich ist das Haus ja angeschlossen. Genauer weiß das nur die HL
kabel_fan
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Re: Sonderkündigungsrecht

Beitrag von kabel_fan »

Wurzelzwerg hat geschrieben: Zu den Urteilen: KD besteht aktuell auf den 3 Monaten bis das abgeschlossen ist. Lasst uns bloß hoffen, dass die Verbraucherzentrale sich da auch Gedanken gemacht hat, sonst kann die bescheuerte Situation entstehen, dass deine Kündigung verfällt, weil du einen Tag zu früh gekündigt hast! So kam es nämlich bei einem vorigen Urteil raus. Du musst innerhalb der 3 Monate nach Kündigung auch wirklich umziehen, sonst ist die Kündigung wirkungslos...
Das stimmt so nicht! In diesem Fall beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist mit dem Umzugstag.