Dose stilllegen

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kabelhunter
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Re: Dose stilllegen

Beitrag von kabelhunter »

Zumachen muss ein Mod .
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reneromann
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Re: Dose stilllegen

Beitrag von reneromann »

RIDDICC hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: VFKD hat doch damit nur bedingt was zu tun.
Der einzige Ansprechpartner dazu ist deine HV oder der HE.
Denn nur mit denen hast du einen Vertrag.
Warum steht dann dauernd son Wucherer vor der Wohnungstür, um mich über die MMD zu „informieren“? :roll:
Weil sie dir gerne "weitere" Dienste "verkaufen" möchten, wie bspw. zusätzliche TV-Programme -und/oder- Internet&Telefon-Verträge über das Kabelnetz (statt über die DSL-Leitung).
reneromann hat geschrieben: [den "Nachsatz" "sofern es nicht deinen Interessen widerspricht" wird in deinem Mietvertrag wohl kaum genau so enthalten sein. Wenn doch, weise deine HV/HE auf eben jenen Umstand schriftlich hin, weitere Schritte solltest du dann mit (d)einem Anwalt besprechen, wenn die HV das nicht akzeptiert].
doch! steht sogar mehrfach im Vertrag (er muss auf meine Interessen Rücksicht nehmen) und seinen Anlagen (wenn er nen Breitband-Vertrag schließt, darf dies nicht gegen meine Interessen sein)... die scheinen nicht zu begreifen, (AA) dass man heute auch ohne Koax-Kabel Fernsehen kann, und (BB) dass man bei Stein-Topologie einzelne Mieter mit Leichtigkeit von dem Konzentrator trennen kann.
Steht in deinem Vertrag WIRKLICH exakt drin, dass ein Anschluss an das BK-Netz nur dann durch den Vermieter erfolgen darf, wenn er auch in deinem Interesse ist?
Oder steht das "in deinem Interesse" bzw. "auf deine Interessen Rücksicht nehmen" nur an "anderen" Stellen im Vertrag, nicht jedoch in Zusammenhang mit dem BK-Anschluss...

Mal davon abgesehen, dass das Trennen vom "Konzentrator" nur bei einem Vollstern funktionieren würde - sofern ein solcher existiert...
Und mal davon abgesehen, dass VFKDG die vergünstigten Konditionen von rund 5..10 Euro monatlich nur dann gewährt, wenn man ALLE Wohnungen per Mehrnutzervertrag anbindet - die Betonung liegt auf ALLE Wohnungen.
Sofern man jedem Mieter/Wohnung einzeln versorgen will und jeder Mieter selbst entscheiden soll, helfen nur Einzelnutzerverträge.

Wenn nun aus deinem Haus 80% gerne per BK-Netz schauen wollen, wird es mit MNV für eben jene 80% deutlich günstiger, als würden diese 80% Einzelverträge abschließen...
Letzten Endes ist genau das ja auch der Grund, warum MNV abgeschlossen werden: Für den einzelnen Nutzer wird's günstiger (zu dem "Problem", dass Nicht-Nutzer trotzdem zahlen müssen).
reneromann hat geschrieben: Was deine Hausverwaltung hingegen für Verträge mit Vodafone macht, hast du nicht zu entscheiden - du hast nur die Kosten daraus zu tragen, sofern sie vorher (wie bei dir im Mietvertrag) schon geregelt wurden. PUNKT.
das kann doch gar nicht sein... was soll überhaupt diese dauernde haltlose Wiederholung? ich bezahle letztlich auch einen Teil des Einkommens der Eigentümer/Verwalter... die handeln in meinem Auftrag... warum sollte ich da keinerlei Kontroll-Funktion ausüben können? das wäre doch verrückt...
Das nennt sich "Mietrecht"... Du bist nicht der Eigentümer der Wohnung, daher hast du kein Mitsprache- oder Kontrollrecht!
Und nein, der Eigentümer/Verwalter handelt nicht in deinem Auftrag - das, was du als Miete bezahlst, ist eine "Nutzungsgebühr" für die Wohnung [von der der Eigentümer seine Kosten zum Bau und Instandhaltung der Wohnung deckt].

Wenn der Eigentümer entscheidet, dass er die Wohnung(en) an das BK-Netz anschließt, um z.B. dem Wildwuchs von Sat-Anlagen vorzubeugen, dann ist das SEINE Entscheidung. Du musst als Mieter mit den Auswirkungen dieser Entscheidung leben, egal ob es dir passt oder nicht. Gleiches gilt z.B. für die Heizung: Wenn der Eigentümer entscheidet, die Anlage auf Fernwärme umzurüsten, hast du ebenfalls kein Mitspracherecht und kannst dann auch nicht darauf verweisen, dass eine Ölheizung -oder- E-Heizkörper "billiger" wären, nur weil du selbst gerne E-Heizkörper benutzt und die "normale" Heizung nicht nutzen willst. Und auch beim Wasser oder Stromanschluss gilt selbiges: Wenn der Eigentümer einen Hausanschluss statt Einzelanschlüssen bestellt (weil ein "großer" Zähler günstiger ist als viele kleine Zähler), dann hast du ebenfalls keinerlei Einfluss auf die Auswahl des Wasser- oder Stromanbieters [Ausnahme nur dann, wenn du dem Eigentümer nachweisen kannst, dass die Preise des von ihm gewählten Anbieters deutlich über dem marktüblichen Preis liegen]..
reneromann hat geschrieben: Und damit hast du keine Möglichkeit, dich gegen die "Umlage" der BK-Gebühren (oder Veruntreuung wie du es so schön nennst) zu wehren - außer du ziehst aus und suchst dir eine andere Wohnung!
ein Umzug kostet auch schon wieder viel Geld... und: was ist wenn der nächste Vermieter mich dann wieder belogen hat und mich nach n paar Wochen zu Gunsten von Vodafone verrät? dann hätte ich so also schon 2000€ sinnlos verprasst... :wink:
Tja, zieh in ein Eigenheim, dann hast du das Problem nicht (mehr).
Da kannst du selbst schalten und walten wie du willst - aber in einer Mietwohnung hat noch immer der Vermieter das Sagen, was die Anschlüsse in der Wohnung anbetrifft.
die ganzen Hinweise hier sind so dermaßen falsch, dass sie sich wie das Gerede meiner Vermieterin und der VF-Kalt-Akquisitöre anhören... sowas ist mir aber keine 6€/Monat wert... :P
Weiß jmd vllt was Brauchbares?
Lies dir VERDAMMT NOCHMAL ENDLICH das Mietrecht und die Entscheidungen vom BGH durch, die schon verlinkt wurden.
Dann wirst du feststellen, dass du um die 6 € mtl. nicht drum herum kommst, wenn der Eigentümer einen MNV geschlossen hat. PUNKT.
Peter65
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Re: Dose stilllegen

Beitrag von Peter65 »

kabelhunter hat geschrieben:Zumachen muss ein Mod .
Warum macht das dann keiner?

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