Wie können wir uns wehren?

Der Platz für allgemeine Diskussionen zu Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone, sofern sie nicht bereits durch andere Forenbereiche abgedeckt werden.
Forumsregeln
Forenregeln

Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.

Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
CD012345
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 31.05.2018, 09:11

Wie können wir uns wehren?

Beitrag von CD012345 »

In 2016 hatten wir uns für ein Gesamtpaket von Vodafone entschieden: Internet, Festnetz und Kabel-TV. Der Erstjahresbetrag war ein Angebotspreis, der dann nach 12 Monaten deutlich höher wurde (war uns vorher bekannt)
Wir riefen auf der Hotline an (wir haben alle diese Telefonate zu zweit mit Lautsprechfunktion geführt!), um zu erfragen, ob und wann wir ein günstigeres Angebot bekommen können. Der Mitarbeiter sagte uns, wir könnten ab Oktober 2017 die Kündigung aussprechen zum April 2018. Dann würde relativ zeitnah ein neues Angebot gemacht werden (immer alles telefonisch)
Wir reichten schriftlich die Kündigung ein. Tatsächlich rief uns ein Mitarbeiter an und machte uns ein Angebot, das zunächst für uns akzeptabel schien. Jedoch bei der Auftragswiederholung durch den Mitarbeiter (zwecks Aufzeichnung) bemerkten wir, dass der Mitarbeiter nur einen Receiver ins Angebot aufgenommen hatte. Wir brauchen aber zwei. Daraufhin rechnete er noch hin und her und machte dann erneut ein Angebot, das für uns akzeptabel schien.
Ca. drei Tage später rief ein anderer Mitarbeiter von Vodafone an und teilte uns mit, dass der Mitarbeiter einen Fehler gemacht hätte. Der Preis wäre so nicht möglich. Der dann genannte Preis entsprach nicht mehr unseren Vorstellungen und wir lehnten das Angebot ab. Heißt für uns: der Vertrag kam nicht zustande!
Wir erhielten dann erneut einen Anruf durch den ursprünglichen Mitarbeiter. Er machte uns erneut ein Angebot und vergaß wiederum dabei den zweiten Receiver. Wir kamen also auch in diesem Gespräch nicht zueinander. Wir lehnten das Angebot ab.
Einige Tage später erhielten wir dann per Post eine Widerspruchsbestätigung. An sich schon merkwürdig, da aus unserer Sicht der Vertrag insgesamt ja gar nicht zustande gekommen ist. Für uns war die Sache damit erledigt. Wir hatten uns inzwischen ohnehin für einen anderen Anbieter entschieden.
Ende April 2018 erhielten wir dann überraschenderweise per Paket erneut Hardware von Vodafone. Ich habe die Annahme verweigert, weil wir ja keinen Vertrag haben.
Jetzt im Mai erhielten wir dann eine Rechnung für diesen ominösen Vertrag über die TV-Funktion.
Unsere Reklamationen (telefonisch und schriftlich) blieben erfolglos. Der Mitarbeiter der Hotline wiederholte nur monoton, dass in der Technik ein Vertrag für uns hinterlegt sei. Und schriftlich wurden wir darauf hingewiesen, dass wir damals angeblich nur den Widerruf für die Telefon/Internet Teile des Vertrag ausgesprochen hätten. Es ging immer um ein Gesamtpaket. Und die haben uns tatsächlich einen Widerruf nur für den Telefon/Internet-Teil geschickt. Ich weiß jetzt gar nicht, was mir machen sollen. Aus unserer Sicht war überhaupt kein Vertrag zustande gekommen, weil ja der Mitarbeiter ein fehlerhaftes Angebot abgegeben hatte und wir das korrigierte abgelehnt haben.
robert_s
Insider
Beiträge: 7280
Registriert: 30.11.2010, 15:09
Bundesland: Berlin

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von robert_s »

Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von VBE-Berlin »

Da es hier immer wieder zu solchen Annahmeverweigerungen kommt, hier mal ein bisschen Lektüre:

https://www.loebisch.com/urteil-annahme ... rruf-4341/
Widerrufserklärung durch Annahmeverweigerung – wie entschied das Gericht?

Das Gericht entschied zugunsten des Händlers.

Der Händler müsse den Kaufpreis nicht erstatten, weil der Kunde den Kaufvertrag nicht wirksam widerrufen habe. Die Annahmeverweigerung reiche seit der Neuregelung des Verbraucherrechts am 13.06.2014 für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr aus. Mit der Gesetzänderung habe der Gesetzgeber eingeführt, dass der Kunden den Widerruf jetzt ausdrücklich erklären müsse. Die unkommentierte Rücksendung der bestellten Ware genüge für eine Widerrufserklärung ebensoso wenig wie die Verweigerung der Annahme.
Der einfachste Weg wäre also die Annahme des Paketes mit nachfolgendem Widerruf gewesen (die notwendigen Angaben und Formulare liegen im Paket)
Jetzt bleibt nur noch die Anfechtung des Vertrages.

Hierzu kann ich mich aber auf Grund der wenigen Angaben zu den Verträgen nicht äußern.
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von kabel_fan »

Wenn ein unbestelltes Paket kommt, muss man es nicht annehmen. Der Einwand, da könnten ja wichtige Unterlagen drin sein, ist irrelevant. Dass eine bloße Nichtannahme keinen Widerruf (mehr) darstellt, ist unstrittig.
Das Problem ist hier aber zunächst ein anderes: Liegt denn überhaupt ein Vertrag vor? Wenn dem nicht so ist, gibt es nichts zu widerrufen und auch nichts anzufechten.
Hier ist VF in der Beweispflicht, den Nachweis zu erbringen. Die Frage dürfte auch sein, woher die Widerrufsbestätigung kommt.
Ist ja nicht der erste Fall, wo man liest, dass aufgrund von Telefonaten ungewünschte, unklare oder nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechende Verträge auftauchen.
Spätestens dann, wenn ein Brief mit dem Logo einer Anwaltskanzlei eintrudelt, werden die Verträge "aus Gründen der Kulanz" storniert, während Briefe Normalsterblicher häufig genug nicht mal beantwortet werden.
Anne1
Fortgeschrittener
Beiträge: 182
Registriert: 19.01.2015, 11:10

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von Anne1 »

Aus diesem Grunde würde ich den Weg des geringsten Widerstandes gehen und widerrufen. Natürlich nicht, ohne in dem Schreiben darauf hinzuweisen, dass es formell keinen Vertrag gibt. Ich meine aber auch im Forum gelesen zu haben, dass Vodafone die Rücksendung/Annahmeverweigerung immer noch als Widerruf anerkennt.
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von Bubblegum »

Anne1 hat geschrieben: 05.06.2018, 13:07 Ich meine aber auch im Forum gelesen zu haben, dass Vodafone die Rücksendung/Annahmeverweigerung immer noch als Widerruf anerkennt.
Nein, die bloße Rücksendung reicht nicht mehr aus.
Anne1
Fortgeschrittener
Beiträge: 182
Registriert: 19.01.2015, 11:10

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von Anne1 »

Dann war der Beitrag wohl überholt. Danke dir.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von kabel_fan »

Anne1 hat geschrieben: 05.06.2018, 13:07 Natürlich nicht, ohne in dem Schreiben darauf hinzuweisen, dass es formell keinen Vertrag gibt.
Ich widerrufe und weise darauf hin, dass es das, was ich widerrufe nicht gibt? :confused:
Und warum ist es einfacher, zu widerrufen, als zu schreiben, VF möge bitte einen Vertrag nachweisen?
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von VBE-Berlin »

kabel_fan hat geschrieben: 05.06.2018, 13:32 Und warum ist es einfacher, zu widerrufen, als zu schreiben, VF möge bitte einen Vertrag nachweisen?
Ein Widerruf ist immer ohne Angabe von Gründen möglich, ohne Beweise etc.

Die Anfechtung des Vertrages erfodert mehr Aufwand.
Prinzipiell braucht Vodafone nur zu sagen, der Auftrag wurde telefonisch am .. durch sie veranlaßt.

Wird dann zurückgebucht, kommt der Mahnprozeß -> Inkassoabgabe -> Mahnbescheid -> Prozeß

Da wird man dann, wenn man es nachweisen kann, auch gewinnen.

Aber will man den Aufwand?

Daher diese Formulierung:
VBE-Berlin hat geschrieben: 31.05.2018, 13:24 Der einfachste Weg wäre also die Annahme des Paketes mit nachfolgendem Widerruf gewesen
Man kann es aber auch mit mehr Aufwand gestalten.
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Wie können wir uns wehren?

Beitrag von kabel_fan »

VBE-Berlin hat geschrieben: 05.06.2018, 14:15 Prinzipiell braucht Vodafone nur zu sagen, der Auftrag wurde telefonisch am .. durch sie veranlaßt.
Das ist ein gewaltiger Irrtum und grundlegend falsch. Wäre dies richtig, würde es bedeuten, der Kunde müßte beweisen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.
Nur: Wie beweist man etwas, das es nicht gibt? Im Alltag wohl nicht möglich, und auf die Ebene der Philosophie muss man sich hier nicht begeben. Und etwas widerrufen, was es nicht gibt ist auch unmöglich.
Es gilt der Grundsatz: Wer etwas will, muss nachweisen können, dass er es rechtmäßig will.
Und warum soll die Aussage von VF mehr Gewicht haben, als die des Kunden.

VF soll endlich sauber arbeiten: Telefongespräch - unverzüglich detaillierte schriftliche Auftragsbestätigung mit korrekter Widerrufsbelehrung. Nicht irgendwelche mündliche Zusagen, kryptische SMS oder knappe mails!
In anderen Branchen ist das vollkommen normal und üblich. Nur bei den Providern nicht. Warum wohl?