Nein, eben nicht. Auch wenn 100% der Aktien der DB AG dem Staat gehören, so gehört das Schienennetz eben NICHT dem Staat, sondern alleinig der DB Netz AG.Nicoco hat geschrieben: ↑19.07.2019, 18:18Die DB Netz AG muss zwar wirtschaftlich agieren.reneromann hat geschrieben: ↑19.07.2019, 17:14Dummes Beispiel, weil das Schienennetz in Deutschland eben nicht dem Staat gehört, sondern der privatwirtschaflichen DB Netz AG.
Sie gehört jedoch zu 100% zur DB AG, die wiederum zu 100% in Staatshand ist.
Ergo gehört das Schienennetz dem Staat.
Es ist nämlich ein entscheidender Unterschied, ob die Infrastruktur dem Staat gehört (wie es bei Straßen der Fall ist) -oder- ob die Infrastruktur einer AG (wie bei der Bahn) gehört und der Staat "nur" 100% der Aktien hält. Denn in ersterem Fall kann der Staat direkt über sein Eigentum verfügen, in letzerem Fall hat er bestenfalls indirekt über die Aktionärsversammlung und den Aufsichtsrat entsprichende Kontroll- und Einflussmöglichkeiten, wobei dann noch immer alleinig der Vorstand der AG die operativen Entscheidungen trifft. Du kannst als Aktionär zwar ggfs. den Vorstand austasuchen (lassen), aber was der (gewählte) Vorstand dann macht, liegt nicht mehr in der Hand der Aktionäre. Davon abgesehen gehört das Eigentum der AG eben nicht den Aktionären (auch nicht anteilig!), sondern es gehört alleinig der AG - wenn die AG also entscheidet, das Eigentum in Geld umzuwandeln und zu verscherbeln, dann könnte ggfs. noch der Aufsichtsrat einschreiten (sofern es so festgelegt wurde, dass der AR diese Entscheidungen vorab genehmigen muss), aber die Aktionäre selbst haben da (leider) nichts mitzureden.
Davon abgesehen: Sollte die AG Verluste machen, so hat die AG auch erst einmal selbst die Verluste aus ihrem Vermögen zu bezahlen. Im schlimmsten Fall ist das Vermögen also weg, wenn die AG konkurs geht - und in dem Fall hilft es dir nichts, wenn du alleiniger Aktionär bist - dir stünde es nämlich nur offen, Geld nachzuschießen, damit die AG ihr Vermögen nicht verkaufen muss -- das Vermögen gehört aber definitiv NICHT dem Aktionär.