Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Der Verbraucher soll "ausreichend Zeit zur Prüfung der Rechnungspositionen erhalten", bevor eine Lastschrift über den Betrag durchgeführt wird.

Eine grundsätzliche Erweiterung des Verbraucherschutzes ...
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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

Ja ok, dann buch ich halt grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungslegung ab. Aber so wie sie das jetzt planen ist das ein einziges Chaos (mal gleich abgebucht, mal später, mal wieder gleich...).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Der Übersichtlichkeit halber hätte man gleich alles verschieben können. Aber so ist es halt gewollt. Es wurde eine Unterschiedliche Frist verankert, anstatt eine einheitlich längere vorzugeben.
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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

Da stimme ich Dir voll zu. Warum einfach wenn es kompliziert auch geht.

Ich frag mich echt was da für Leute in der Chefetage sitzen bzw. was die mal gelernt haben. Welche Ziele die in Wahrheit verfolgen...

Ich wär sooo gern mal ne Fliege an der Wand *gg*.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Kabelmensch
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Kabelmensch »

Nibelungen hat geschrieben: Ich wär sooo gern mal ne Fliege an der Wand *gg*.
Sicher?
*klatsch*
*ggg*

Sorry, konnte nicht resisten ;-)
Inzwischen ohne Signatur.
Meine Heimseite steht im Bild (aka Avatar).
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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

LOL - ich machs wie die anderen Fliegen: Ich flattere davon *gg*.
(no prob und sry fürs OT)
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Bubblegum
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Tipps im Umgang mit KDG/ Märzrechnung

Beitrag von Bubblegum »

Im Forum wird mehrfach von fehlerhaften Rechnungen für März berichtet -

Es sieht wohl so aus, dass die Rechnungen (ALLESAMT?) geleistete Zahlungen zwischen 19.02.10. bis jetzt nicht berücksichtigen ...

Es werden fleißig Rechnungen mit Übertragen aus vorangegangenen Rechnungen versendet, die gem. Erstelldatum der Rechnung längst gezahlt sind.

Ob die Herrschaften der Organisation in der Vorbereitung Ihrer Umstellung auf das neue Abrechnungssystem die Rechnungen mit einem Versand- anstatt einem Erstelldatum bedrucken liessen?

Wie dem auch sei: Viele Rechnungen sind falsch ...

Standardbeantwortung auf Nachfrage:
Bestätigung des Zahlungseingangs und Hinweis auf das neue Abrechnungssystem ...
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Bislang sind einige Veränderungen bekannt, die die Umstellung bei KDG mit sich bringt.

Die Passagen zu "Zahlung, Rechnung & Co" und "Bankverbindungen" wurden entsprechend angepasst.

Link zu den "Tipps" in meiner Signatur, oder auch erreichbar über die Startseite des Helpdesk.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Hinweis zu den Tipps im Umgang mit KDG im Helpdesk :

Die Seiten sind wegen der Umstellung bei KD nicht unbedingt auf dem aktuellsten Stand.
Insbesondere die Bemerkungen zu Zahlung, Rechnung & Co sowie Verlinkungen und Preislisten sind möglicherweise durch die Ankündigungen zu HD nicht auf dem aktuellsten Stand.

Aktuelle Entwicklungen finden sich in den verschiedenen Unterforen sowie Forenbeiträgen.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Alles neu und so weiter ....

Erwartungsgemäß ist das Forum mit seinen Usern schnell in der Zusammentragung von Informationen hinsichtlich Veränderungen bei KD. Und auch schneller als mancher, den KD mit dem Vertrieb und Informationen beauftragt.

Während sich also im Forum die Finger heiss getippt wurden, die Köpfe anläßlich CI+, HD Receiver, Einschränkungen und Kosten/Gebühren/Pauschalen rauchten, gibt es daneben auch formelle Veränderungen.

Dazu gehört natürlich auch die Neufassung der AGB rund um den Kabelanschluss, die bei Inanspruchnahme einer Vertragsänderung und bei Neuabschlüssen gelten.

So einige "Eventualitäten" hat KD da schon einmal reingepackt:


Schadenersatz;
2.1.1
Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Kabelanschlusses während der Vertragslaufzeit
der zusätzlichen Produkte aus einem nicht von Kabel Deutschland zu vertretenden Grunde,
besteht für Kabel Deutschland ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der zusätzlichen
Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Kabel Deutschland für
den entstandenen Schaden.
Im Regelfall kommt auch der Verzug dabei in Betracht:
6. verzug
6.1. Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen
Teils dieser Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der
Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann Kabel Deutschland den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Unabhängig von der Ausübung ihres Kündigungsrechts ist Kabel Deutschland unter den
vorgenannten Voraussetzungen auch berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland
bereitgestellten und/oder abgerechneten Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.
6.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Kabel Deutschland
vorbehalten.
So langsam differenziert sich eine für KD "brauchbare" Definition für einen Schadenersatzanspruch heraus.
Wurde bislang von einer "Berechnung der vereinbarten Mindestlaufzeit" unter Berücksichtigung der regulären Beträge gesprochen, so spricht man nun offn vom Schadensersatz.


Bestätigung über verbindliche (Zusammen-)Nutzung von Geräten
2.1.2. Die Produkte dürfen nur mit dem jeweils vorgesehenen sowie für den Empfang von digitalen
Signalen geeigneten Empfangsgerät (Receiver, CI+ Modul, Digitaler Video-Recorder), das als
„Kabel Deutschland geeignet“ oder „Kabel Digital geeignet“ bezeichnet ist (im Folgenden kurz:
„Kabel Deutschland geeignet“), genutzt werden.
Nutzungseinschränkungen
2.1.3. Nutzt der Kunde ein Kabel Deutschland geeignetes CI+ Modul, ist darüber hinaus ein CI+
geeigneter Fernseher mit integriertem DVB-C Tuner erforderlich. Kabel Deutschland zeigt ausschließlich
Angebote mittels des CI+ Moduls, für die der jeweilige Anbieter sein Einverständnis
erklärt hat. Der Umfang des nutzbaren Programmangebots bei Nutzung eines CI+ Moduls kann
gegenüber der Nutzung über ein anderes Empfangsgerät abweichen.
Da war man weitsichtig - ist die Einführung des CI+ als auch die Senderumbelegung ein Zeichen geplanter Entwicklungen, ohne umfassend gerüstet und vorbereitet zu sein.

Nach wie vor, aber nochmals erwähnt die Sache mit der Einzugsermächtigung:
3.1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) eine Einzugsermächtigung für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung
dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde Kabel Deutschland die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen. Entzieht
der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen
Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland berechtigt,
für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden
Zahlungsvorgang zu erheben.
Auch nicht neu, aber in Verbindung mit Rechnungslegung, Verzug und ggf. Schadenersatz nicht unerheblich und nochmals angeführt: Mitwirkung
b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit
notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Kabel Deutschland unverzüglich in Textform
mitzuteilen.
Rückgabe:
3.2. f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder
Leihe des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben,
anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu zahlen.
Ausschluss von gern verwendeten "Umgehungen" - Seriennummergenerator ...
j) Kabel Deutschland
– kann verlangen, dass die überlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard
zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
– ist berechtigt, nur Smartcards zu überlassen, die ausschließlich im Zusammenhang mit
einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können.
Rechnung:
4.5. Rechnungen werden dem Kunden online auf der ihm von Kabel Deutschland mitgeteilten
Internet-Seite zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten
abzurufen. Lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder sofern eine Lastschrift entsprechend
Ziffer 3.1 a) Satz 2 nicht eingelöst bzw. zurückgereicht wurde, bekommt er eine
Rechnung in Papierform. Kabel Deutschland ist berechtigt, hierfür den gemäß Preisliste geltenden
Preis zu berechnen. Der Kunde kann jederzeit die (Rück-)Umstellung auf ausschließliche
Online-Zurverfügungstellung verlangen.
Kunden aufgepasst: "Ich habe keine Rechnung zugeschickt bekommen" ist kein Grund für Nichtzahlung.

Neu, und ein Schlag gegen vom Kunden angeführten Ersatzforderungen:
4.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten,
rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist.

Wie auch immer "unbestritten" und "anerkannt" von KD ausgelegt wird ...


Bevor nun die AGB komplett hier stehen, der Hinweis auf das Helpdesk und die Tipps im Umgang mit KDG im Helpdesk

Die Links wurden geprüft und aktualisiert, Änderungen soweit bekannt bereits eingetragen.