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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 07:38
von Bielo
Man kann auch Kümmel hochkannt spalten. Der Volksmund nimmt nunmal diese Begrifflichkeit. Jeder weiß, was damit gemeint ist. Damit kann man einfach nicht sagen, dass es das Instrument nicht gibt.

Insoweit sehe ich schon einen Unterschied zum Begriff Sammelklage. Die gibt es von der Begrifflichkeit her, aber es ist kein Instrument der deutschen Gerichtsbarkeit.

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 10:45
von mason
Und es gibt doch ein Sonderkündigungsrecht (wenn auch in einem anderen Zusammenhang)
11.3. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden
Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung
betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes
Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang
der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung
zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die
Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu
dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Kabel Deutschland
wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht
und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 15:43
von Kabelmensch
mason hat geschrieben:Und es gibt doch ein Sonderkündigungsrecht (wenn auch in einem anderen Zusammenhang)
Rischtsch, in voll anderem Zusammenhang ...
Und sonst gar nichts.

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 15:59
von HSVMichi
Ich will hier keine Diskussion um Begrifflichkeiten anheizen, aber das Wort "Sonderkündigungsrecht" gibt es wohl in vielen Bereichen (man muss ja nur mal Google anwerfen).

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 17:47
von Kabelmensch
HSVMichi hat geschrieben:Ich will hier keine Diskussion um Begrifflichkeiten anheizen, aber das Wort "Sonderkündigungsrecht" gibt es wohl in vielen Bereichen (man muss ja nur mal Google anwerfen).
Das Wort "UFO" gibts auch in hunderttausenden Gurgel-Treffern ;-)

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 08.05.2012, 19:37
von Gastanmeldung
HSVMichi hat geschrieben:Ich will hier keine Diskussion um Begrifflichkeiten anheizen, aber das Wort "Sonderkündigungsrecht" gibt es wohl in vielen Bereichen (man muss ja nur mal Google anwerfen).
Ja in 2 :-) Mietrecht und Versicherung
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderk%C3%BCndigungsrecht

Klar wird es umgangssprachlich genutzt, daher muss es aber nicht in jedem Bereich richtig sein.

Gruß Gastanmeldung

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 09.05.2012, 08:06
von HSVMichi
Zumindest wird es hier sogar von einem Anbieter selber benutzt:

http://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigu ... digung.php

Ist ja auch sowas von egal.... :D Müßig, überhaupt wegen dieses in der Umgangssprache durchaus üblichen und für Jedermann verständlichen Worts eine Diskussion zu beginnen, und wie das nun in den einzelnen Bereichen genau bezeichnet wird, Banane.... :kaffee:

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 09.05.2012, 08:10
von mason
Kabelmensch hat geschrieben:
mason hat geschrieben:Und es gibt doch ein Sonderkündigungsrecht (wenn auch in einem anderen Zusammenhang)
Rischtsch, in voll anderem Zusammenhang ...
Und sonst gar nichts.
Ging ja darum, dass manche behaupten, es gäbe den Begriff Sonderkündigungsrecht überhaupt nicht (egal, wo und in welchem Zusammenhang)

Und damit klinke ich mich aus der Begriffsdiskussion aus

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 09.05.2012, 13:44
von Kabelmensch
mason hat geschrieben:Ging ja darum, dass manche behaupten, es gäbe den Begriff Sonderkündigungsrecht überhaupt nicht (egal, wo und in welchem Zusammenhang)

Und damit klinke ich mich aus der Begriffsdiskussion aus
Genau; zusammenfassend: Der durchaus vorhandene Begriff sagt nichts über ein irgendwo festgeschriebenes (und so nicht existentes!) unveräußerlich bestehendes und bedingungslos zu gewährendes Recht aus; so, wie es gern in Diskussionen gebraucht wird.

Und damit sollten alle Klarheiten restlos beseitigt sein und eine eventülle Diskussion darüber ist nur noch im OT-Bereich sinnvoll.

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Verfasst: 09.05.2012, 20:08
von Nibelungen
Alle Jahre wieder....

blablabla - wann hören die [zensiert] eigentlich mal auf zu kacken?