BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln
Benutzeravatar
Besserwisser
Insider
Beiträge: 5827
Registriert: 01.08.2010, 16:15
Wohnort: zu Hause
Bundesland: Thüringen

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Besserwisser »

berlin69er hat geschrieben: Dein TV Gerät läuft doch auch ohne Gewinn?!
Ja, aber ohne Eingangssignal sieht man nix.

:wink2:
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14697
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von berlin69er »

Es ging mir um die Kosten, die bei der reinen Nutzung entstehen, da du ja Strom und Unterhalt erwähnt hattest...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Benutzeravatar
McMurphy
Forenopi
Beiträge: 1919
Registriert: 11.07.2012, 17:44
Wohnort: Südholstein

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von McMurphy »

Besserwisser hat geschrieben:Ich meine die Gebühren für die Stromkosten, die Wartung und Instandhaltungsrücklagen.
berlin69er hat geschrieben:Das sind dann aber keine Gewinne, sondern Unkosten und Rücklagen! Das ist ein gewaltiger Unterschied, zu einem profitorientierten Unternehmen...
Richtig!
@Besserwisser: Du hast leider keine Ahnung davon, wie eine Eigentümergemeinschaft funktioniert und abgerechnet wird.
„Respect to the man in the ice cream van!“
Kabelhistorie: Kabelnetz Hannover damals bis heute.
Benutzeravatar
Besserwisser
Insider
Beiträge: 5827
Registriert: 01.08.2010, 16:15
Wohnort: zu Hause
Bundesland: Thüringen

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von Besserwisser »

Im Endeffekt geht es doch darum, daß die Leute einen schönen Feierabend haben,
ohne die auftretenden Künstler entsprechend zu honorieren.

:roll:
Benutzeravatar
McMurphy
Forenopi
Beiträge: 1919
Registriert: 11.07.2012, 17:44
Wohnort: Südholstein

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von McMurphy »

Quatsch! Das hat nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun. :hirnbump:
„Respect to the man in the ice cream van!“
Kabelhistorie: Kabelnetz Hannover damals bis heute.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14697
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an

Beitrag von berlin69er »

Besserwisser hat geschrieben:Im Endeffekt geht es doch darum, daß die Leute einen schönen Feierabend haben,
ohne die auftretenden Künstler entsprechend zu honorieren.

:roll:
Das ist Unsinn, denn die Künstler bekommen trotzdem Geld, aber eben von den Sendern und über die einmalige Abgabe, beim Gerätekauf! Sonst könnte jemand auf die Idee kommen, von deinen, dich besuchenden Freunden auch GEMA zu verlangen, wenn sie mit deinem TV etwas schauen! Kosten für Strom und Untrhalt fallen da ja auch an...
Außerdem würde das ja auf eine "private" Sat Schüssel genauso zutreffen!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.