Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

In diesem Forum geht es um den Ausbau des Kabelnetzes in vielerlei Hinsicht (allgemeiner Ausbau für Internet/Telefonie, EuroDOCSIS 3.0/DOCSIS 3.1, 862 MHz, Video on Demand, Segmentierungen...).
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Abraxxas
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von Abraxxas »

reneromann hat geschrieben:Ob die Grundversorgung mit VFKD gewährleistet ist, bestimmt aber im Zweifel alleine ein Richter bzw. die BNetzA.
Von mir aus.
Nun würden mich aber Argumente intressieren die VFKD eine Grundversorgung absprechen.
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Zumal es bestimmt auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der Vermieter gezwungen wird, den Anschluss eines bestimmten Anbieters legen zu müssen...
Auch TV dürfte unerheblich sein, seit DVB-T und IPTV. Damit kommen die ÖR ihrer Pflicht nach.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
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reneromann
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von reneromann »

@Silverio:
Der Vermieter ist nicht gezwungen, die APL/ÜP aller Anbieter zu legen, er darf jedoch nicht aktiv verweigern.
Die Kosten muss dann ggfs. der Mieter übernehmen...

@berliner69:
Für die TV-Grundversorgung reicht IPTV i.d.R. nicht aus, da hierfür ein separater Internetanschluss zwingende Voraussetzung ist.
DVB-T reicht m.W. auch nicht aus, da bei DVB-T (bis auf in Regionen mit "erweitertem Angebot") i.d.R. die Grundversorgung nicht gewährleistet ist [Zugang zu den wichtigsten ÖR und den Privaten - Letztere sind aber nur in wenigen Regionen mit drin].
Daher muss entweder Kabelanschluss, Gemeinschafts-(Sat)-Antenne oder Sat-Einzelanschluss gewährleistet sein (denn nur so ist eine Grundversorgung mit ÖR und Privat gewährleistet).
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Hm, die Privaten gehören zur "Grundversorgung"?
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von DarkStar »

Nein gehören sie nicht.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von spooky »

Ich glaube Berliner hat die Grundversorgung daraus abgeleitet, dass wenn man keinen Kabelanschluß bezahlen möchte, man im Grunde doch über Analog bis zu 8 Programme sehen kann, bevor der Sperrfilter zupackt... oder irre ich mich da?
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Ne, ich dachte immer Grundversorgung gilt nur für die ÖR, die per DVB-T ihrem Auftrag ja gerecht werden...
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von Abraxxas »

Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Das deckt sich, mit meiner Auffassung...
Sonst wären die Privaten ja auch verpflichtet, über DVB-T zu senden, denn es gibt genug Gegenden, in denen nur das geht.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von DerSarde »

Abraxxas hat geschrieben:Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.
Also fällt Sat nicht unter die Grundversorgung mit den ÖR?
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