Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

In diesem Forum geht es um den Ausbau des Kabelnetzes in vielerlei Hinsicht (allgemeiner Ausbau für Internet/Telefonie, EuroDOCSIS 3.0/DOCSIS 3.1, 862 MHz, Video on Demand, Segmentierungen...).
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soul4ever
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Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von soul4ever »

Hallo Miteinander,

ich weiß nicht ob das Thema hier ganz passend ist, aber vllt kann der ein oder andere mir hier dennoch weiterhelfen.

Ich bin Vermieter einer Wohnung in einem Neubaugebiet. Dort ist seit Fertigstellung bereits Kabel D bzw. nun Vodafone mit 200Mbits möglich. Zusätzlich ist die Telekom ab Frühjahr 2016 verfügbar.

Mein Mieter sah bei Einzug bzw. Besichtigung die herkömmlichen Telefondosen und ging davon aus, dass er hier sofort Telekom nutzen könnte. Da dies momentan noch nicht so ist und er bei der Telekom das außerordentliche Kündigungsrecht wahrnehmen musste, stellt er mir 3 Monatsrechnungen in Rechnung die er an die Telekom zahlen muss. Diesen Betrag hat er nun als Mietminderung geltend gemacht und entsprechend die Miete reduziert.

Dabei bezieht er sich auf die in §§78 ff. Telekommunikationsgesetz festgelegte Grundversorung, die seiner Meinung nach nicht gegeben ist, da keine Telekom möglich ist. Zudem verweist er auf ein Urteil vom LG Berlin: Urteil vom 09.02.2010 - 65 S 475/07 und meint quasi man solle froh sein, die Miete nicht wie dort um 5% zu reduzieren. Bei diesem war jedoch KEINERLEI Internertverbindung/Telefon möglich. Hier ist das komplette Kabel Paket mit 200 mbit möglich!

Meiner Meinung nach, ist die Minderung nicht gerechtfertigt da:
- Telekom keine Ausbaupflicht hat sofern ein anderer Anbieter (Vodafone) die Verbindung herstellt - es gibt MMn nur das Recht auf Zugang zum Netz, nicht auf Telekom (ich selbst wohne in einem Neubaugebiet in dem es nur einen lokalen KabelAnbieter gibt und keine Telekom)
- es Sache des Mieters ist sich vor Einzug zu informieren welchen Anbieter er erhalten kann wenn ihm dies so wichtig ist
- Mietminderung nur für extreme Fällen die die Wohnsituation stark beeinträchtigen, wie Schimmel/Heizung etc. gedacht ist


Quellen:
http://www.teltarif.de/hausbau-neubau-t ... 49177.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... elefon.htm
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Ich sehe es wie du! In jedem Fall, solltest du aber einen Anwalt kontaktieren oder dich an den Vermieterbund wenden. Eine verbindliche Rechtsauskunft, wirst du hier nicht bekommen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
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VBE-Berlin
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von VBE-Berlin »

Aus der Anwesenheit der Telefondose kann sowieso keine Rückschlüsse auf dei Verfügabrkeit von DSL ziehen.
Es gibt viele Regionen, wo gar kein DSL verfügbar ist, also nur ISDN und "analoges" Telefon

MB-Berlin
VBE-Berlin
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soul4ever
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von soul4ever »

Die Aussage aus dem Teltarif Artikel bezieht sich auf diesen §§78. Lässt sich aus diesem herauslesen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist auszubauen oder gibt es das irgendwo noch einmal schwarz auf weiss?

Gibt es bei Kabel Vodafone eine Kontaktmöglichkeit die mir bestätigten könnte, dass zum Einzugstermin bereits die Kabel Leitung in erstklassiger Qualität zur Verfügung stand? Auf der Vodafone Seite finde ich nur die üblichen Kontaktformulare.
Abraxxas
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von Abraxxas »

Zuerstmal frage ich mich warum der Mieter etwas an die Telekom zahlen musste obwohl er, aus technischen Gründen, gar keine Leistung erhalten konnte. (Um welchen Betrag geht's denn?)
Ansonsten sehe ich das genauso wie du. In Neubaugebieten ist für eine gewisse Zeit immer mit Einschränkungen zu rechnen. Das können Baulärm, verschmutze Strassen, verminderte Parkmöglichleiten oder eben auch noch nicht fertiggestellte Infrastruktur sein. Damit haben die Anwohner zu rechnen und müssen sich ev. vor Einzug genau erkundigen.
soul4ever
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von soul4ever »

Konkret, es war ein anderer Anbieter der die Telekom Infrastruktur nutzt - aber es kommt auf das gleiche raus und ich wollte den Sachverhalt nicht verkomplizieren. Kenne das auch so, dass man nach Zahlung von 3 weiteren Monaten dann aus dem Vertrag entlassen wird. Eben deswegen bin ich der Meinung, dass man sich als Mieter (ich bin selbst Mieter und mache es ja auch so!) rechtzeitig um den Wechsel oder eben die Kündigung kümmern muss.

Mir würde NIE im Leben einfallen, meinem Vermieter das anzukreiden, ich wäre garnicht auf die Idee gekommen, das ist doch mMn eindeutig eine Privatangelegenheit.
29bde
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Beiträge: 382
Registriert: 28.02.2010, 19:38

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von 29bde »

Das mit den drei Monaten Grundgebühr ist doch von der BNetzA so vorgesehen, wenn ein Mieter innerhalb der MVL umzieht, wenn sein alter Anbieter keinen Anschluss realisieren kann.

Da hast Du doch nun so garnichts mit am Hut!
1. er ist noch in der MVL und will umziehen
2. der Mieter hat durch das Vorhandensein einer TAE Dose impliziert, es gäbe einen Telekom Festnetzanschluss

Der Mieter hätte selbst (spätestens der aktuelle Provider) beim Antrag auf Umzug feststellen müssen, dass ein Anschluss "seines" Anbieters nicht möglich ist. Das hat aber mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung nichts zu tun. Telekom ist mitnichten gleichzusetzen mit Grundversorgung. Das Monopol gibt es doch schon ewig nicht mehr.
mizeca

Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von mizeca »

Haueha, ein toller Start in eine Mieter/Vermieter Beziehung :shock:

M.E. hat er keinen Anspruch auf Mietminderung und erst Recht keinen Anspruch auf einen Telekomanschluß, diese Zeiten haben wir schon lange hinter uns.
Es gibt reichlich Beispiele von Wohngebieten wo die Telekom nicht mal einen Zugang hat.

Wenn dein Mieter jetzt schon dermassen auf Krawall gebürstet ist, mag ich mir gar nicht ausmalen was da noch Alles kommen könnte....werd den bloß schnell wieder los :wink:
Fabian
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von Fabian »

soul4ever hat geschrieben:Die Aussage aus dem Teltarif Artikel bezieht sich auf diesen §§78. Lässt sich aus diesem herauslesen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist auszubauen oder gibt es das irgendwo noch einmal schwarz auf weiss?
Zunächst müsste die Bundesnetzagentur einen Handlungsbedarf feststellen.
Danach würde eine Anhörung durchgeführt.
So steht es im Gesetz:
Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geografischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität.
Schließlich heißt es:
Die Bundesnetzagentur kann von solchen Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste als weithin verfügbar erachtet werden
.

https://www.jurion.de/Gesetze/TKG-1/78

Als Vermieter würde ich mich aber mal darüber informieren, wo der Hausübergabepunkt des Kabelnetzes von KD/Vodafone und der Telekom sich befindet.

Die aktuelle Verfügbarkeit lässt sich Online feststellen, für die Vergangenheit eventuell KD per Mail befragen. Vielleicht bekommst du da eine vernünftige Antwort.
Fabian
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von Fabian »

soul4ever hat geschrieben:Die Aussage aus dem Teltarif Artikel bezieht sich auf diesen §§78. Lässt sich aus diesem herauslesen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist auszubauen oder gibt es das irgendwo noch einmal schwarz auf weiss?
Zunächst müsste die Bundesnetzagentur einen Handlungsbedarf feststellen.
Danach würde eine Anhörung durchgeführt.
So steht es im Gesetz:
Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geografischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität.
Schließlich heißt es:
Die Bundesnetzagentur kann von solchen Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste als weithin verfügbar erachtet werden
.

https://www.jurion.de/Gesetze/TKG-1/78

Als Vermieter würde ich mich aber mal darüber informieren, wo der Hausübergabepunkt des Kabelnetzes von KD/Vodafone und der Telekom sich befindet.

Die aktuelle Verfügbarkeit lässt sich Online feststellen, für die Vergangenheit eventuell KD per Mail befragen. Vielleicht bekommst du da eine vernünftige Antwort.

Edit:
Wenn du absolut sicher gehen willst, brauchst du nur die Bundesnetzagentur fragen, ob sie eine Anhörung für das betroffene Gebiet vorhat.
Zuletzt geändert von Fabian am 06.01.2016, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.
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