Auswirkung Kündigung

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mizeca

Auswirkung Kündigung

Beitrag von mizeca »

Moin,

ich plane meine GIGA Kombi (TV, Internet, Mobilfunk) zu kündigen.
Meine Frage: Hat die ausgesprochene Kündigung allein irgendwelche Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag? Fallen Vorteile weg?

Besten Dank für eure Mühen
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VBE-Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

Die Vorteile fallen erst bei Auslauf des ersten Vertrages weg.
Welche Vorteile dann wegfallen, hängt von den dann noch bestehenden Verträgen ab.

Es ist also nicht so wie bei O2, wo ab Kündigung viele Vorteile entfallen.
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mizeca

Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von mizeca »

Dankeschön!
Anne1
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von Anne1 »

VBE-Berlin hat geschrieben: 24.05.2018, 12:39 Es ist also nicht so wie bei O2, wo ab Kündigung viele Vorteile entfallen.
Es fallen da nur Rabatte weg, die es im Rahmen der Kundenrückgewinnung gab, was auch ausdrücklich in der E-Mail zu diesem Rabatt steht.
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VBE-Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

Es fallen auch Rabatte weg, die man im Rahmen der Vertragsverlängerung erhalten hat.

https://www.teltarif.de/o2-kuendigung-t ... 71289.html
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Anne1
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von Anne1 »

Das stimmt nicht. Da es auch nicht vertragsmäßig wäre, macht o2 das nicht. Es geht ausschließlich um den Rabatt, der für eine Rücknahme der Kündigung eingerichtet wird. Die Meldungen im Internet sind von Kunden, die ihre Verträge nicht lesen.

Aus dem von dir zitierten Bericht:
Wie o2 mitteilt sind etwaige andere gewährte Rabatte nicht von dieser Regelung betroffen. Zudem werde der Nutzer eindeutig über die Regelung informiert - sowohl im Gespräch über die Vertrags­verlängerung, in der Auftrags­bestätigung als auch im Bestäti­gungs­schreiben der Kündigung. Solange o2 die Nutzer derart informiert, ist das Vorgehen seitens des Providers rechtlich nicht zu beanstanden, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Voraussetzung sei, dass es für den Kunden im Vertrag klar erkennbar ist, dass die zu entrichtende monatliche Grundgebühr an einen Rabatt gekoppelt ist. "Ein alleiniger Hinweis irgendwo in den AGB reicht daher nicht", so Solmecke.
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Lars.Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von Lars.Berlin »

Anne1 hat geschrieben: 04.06.2018, 12:25 Das stimmt nicht. Da es auch nicht vertragsmäßig wäre, macht o2 das nicht. Es geht ausschließlich um den Rabatt, der für eine Rücknahme der Kündigung eingerichtet wird. Die Meldungen im Internet sind von Kunden, die ihre Verträge nicht lesen.

Aus dem von dir zitierten Bericht:
Wie o2 mitteilt sind etwaige andere gewährte Rabatte nicht von dieser Regelung betroffen. Zudem werde der Nutzer eindeutig über die Regelung informiert - sowohl im Gespräch über die Vertrags­verlängerung, in der Auftrags­bestätigung als auch im Bestäti­gungs­schreiben der Kündigung. Solange o2 die Nutzer derart informiert, ist das Vorgehen seitens des Providers rechtlich nicht zu beanstanden, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Voraussetzung sei, dass es für den Kunden im Vertrag klar erkennbar ist, dass die zu entrichtende monatliche Grundgebühr an einen Rabatt gekoppelt ist. "Ein alleiniger Hinweis irgendwo in den AGB reicht daher nicht", so Solmecke.
Das ist längst alles vom Tisch.
o2 streicht gar nix mehr.
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

Hast Du dafür eine Quelle?
Darüber finde ich nichts.
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Lars.Berlin
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von Lars.Berlin »

VBE-Berlin hat geschrieben: 04.06.2018, 17:04 Hast Du dafür eine Quelle?
Darüber finde ich nichts.
Mehrere Threads im TT.
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Re: Auswirkung Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

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