Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
bormo
Newbie
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2016, 14:42

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

slang hat geschrieben:Wie kommste denn da drauf? KD will doch kann aber deinen Vertrag wegen dir nicht erfüllen, ob dein Nachmieter einen neuen Vertrag mit KD hat ist völlig irrelevant...
Eben nicht. So lange ich für diese Leitung in der Wohnung bezahle, darf Vodafone/KDG kein 2-tes mal kassieren.
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Vodafone nimmt die 3 Monate Grundgebühr doch weil du deinen Teil des Vertrages nicht erfüllen willst und entlässt dich dafür früher aus dem Vertragsverhältnis. Ob der Nachmieter auch einen Anschluss bei Vodafone in deiner ehemaligen Wohnung nutzt ist dabei egal.
slang
Kabelexperte
Beiträge: 884
Registriert: 20.11.2011, 20:33

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von slang »

@bormo Na ja, sehe ich nicht so... theoretisch könnt ihr beide ja die Leitung getrennt nutzen.
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Jupp, nur weil nur ein Koax-Kabel in die Wohnung geht, heisst das nicht das da auch nur ein einziger Anschluss dran läuft.
bormo
Newbie
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2016, 14:42

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

Thyrael hat geschrieben:Jupp, nur weil nur ein Koax-Kabel in die Wohnung geht, heisst das nicht das da auch nur ein einziger Anschluss dran läuft.
Wenn die Aussage zutreffen würde, dann könnte ich im Umkehrschluß mein Kabelmodem in jeder Wohnung betreiben die über einen Kabelanschluß von KDG verfügt...
Benutzeravatar
Menne
Insider
Beiträge: 3374
Registriert: 21.07.2013, 13:04
Wohnort: Pappenheim

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Menne »

kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!
Der Glubb is a Depp!
Samchen
Insider
Beiträge: 4843
Registriert: 19.02.2012, 23:43

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Samchen »

Menne hat geschrieben:kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!
Doch dass geht! Selbe Sache Habe ich bereits selber erfolgreich gemacht!
bormo
Newbie
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2016, 14:42

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

andreasabaad hat geschrieben:
Menne hat geschrieben:kannste ja auch solange du im gleichen Segment bist, München ---> Hamburg geht nicht!

Nur wennst du eine Störung hast, kommt der Techniker an die Adresse wo das Modem gebucht ist, und da findet er nix , zieht wieder ab und du zahlst 99€ pauschal!
Doch dass geht! Selbe Sache Habe ich bereits selber erfolgreich gemacht!
Gut zu wissen, vllt kann ich jemandem was gutes tun und Internet for free für 3 Monate "schenken". KDG schenke ich es nicht.
maniacintosh
Insider
Beiträge: 2057
Registriert: 22.06.2010, 19:27
Wohnort: Bremen

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von maniacintosh »

Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.

Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.

Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
bormo
Newbie
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2016, 14:42

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

maniacintosh hat geschrieben:Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.

Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.

Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.
Gut ausformuliertes Fazit :)
Antworten