Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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Krummlasche
Kabelfreak
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Krummlasche »

kabel_fan hat geschrieben:Dann passt ja alles. War ich wohl auf der falschen Schiene unterwegs. Gute Nacht :musik:
:fahne:
Dein Ton lässt mich in der Tat daran zweifeln, allerdings kann es ja auch ne Art "Ventil" sein, da du ja in de Firma "kuschen" musst.
Man bist du ein toller Hecht, kannst auch noch in die Glaskugel schauen. Ich verbitte mir Diskussionen zu meiner privaten Situation! :nein: :suspekt:
ich sehe es anders.
Das ist auch okay. Allerdings solltest du mal deine Eigenschaft ablegen, die Menschen zu loben, die dir zustimmen, und die, dir widersprechen, gar auf persönlicher Ebene anzugreifen. Äußerst unangenehmer Charakterzug.
BTW freue ich mich schon darauf, dass mein Nachmieter ab dem Einzugsdatum einen Vertrag mit KDG abschließt.
In diesem Moment, wenn KDG für die noch von mir bezahlte Leitung Entgelt vom Nachmieter bezieht, gibt es ne Klage wegen Erschleichens von Leistungen, denn dann gibt es die klassische "Doppelbuchung" und das ist definitiv strafrechtlich relevant. 8)
Und mit dieser völlig absurden Denke macht es auch überhaupt keinen Sinn, weiter mit dir darüber zu diskutieren. Ich bin raus, lese aber gespannt weiter, ich will ja wissen, ob deine Interpretation der Gerechtigkeit siegt :trippeln: :anbet: .

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bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

Krummlasche hat geschrieben:
kabel_fan hat geschrieben:Dann passt ja alles. War ich wohl auf der falschen Schiene unterwegs. Gute Nacht :musik:
:fahne:


Und mit dieser völlig absurden Denke macht es auch überhaupt keinen Sinn, weiter mit dir darüber zu diskutieren. Ich bin raus, lese aber gespannt weiter, ich will ja wissen, ob deine Interpretation der Gerechtigkeit siegt :trippeln: :anbet: .
Ich kann mich nicht daran erinnern mit dir eine diskussion geführt zu haben, spätestens ab dem Zeitpunkt als du persönlich wurdest und mich in einem abwertendem Kontext "putzig" nanntest nur weil ich deine Meinung nicht teile.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. :nein:

Ich danke allen anderen für die Kommentare :)
reneromann
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

maniacintosh hat geschrieben:Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.
Richtig...
Jedoch sollte auch immer bedacht werden, dass man selbst das Risiko trägt, dass das Verfahren vor Gericht verloren geht... Dem eigenen Anwalt ist dies völlig egal, denn er bekommt sein Geld.
Ob man selbst hingegen das Geld wieder sieht, steht -wie generell bei Gerichtsverfahren- in den Sternen.
Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.
Wobei die Überbuchung (Nicht Überkreuzbuchung!) bei Luftfahrtgesellschaften noch immer Gang und Gäbe ist. Denn lieber einen Passagier mit 500 Euro entschädigen als 10 Flugzeuge zu haben, bei denen Plätze frei sind und man Luft durch die Gegend fliegt. Denn die Anzahl der nicht erscheinenden Fluggäste ist "experimentell" gut genug bekannt, als dass man solche Rechnungen anstellen kann.
Die blutige Nase hat sich die Luftfahrtbranche ja nur geholt, weil sie der Meinung waren, dass ein Ticket, welches explizit nur für einen bestimmten Flug gültig ist, vom Kunden auf seine Kosten(!) umgetauscht/umgebucht werden sollte, obwohl der rund für die Überbuchung klar im Verantwortungsbereich der ticketausgebenden Stelle lag...

Und bevor Vergleiche mit überfüllten Zügen der Bahn kommen:
Bei der Bahn wäre es bei Überfüllung ähnlich, WENN es eine Reservierungspflicht gäbe. Da es diese Pflicht nicht gibt und zumindest ein Großteil der Tickets als flexible Tickets gekauft werden (sprich ohne Bindung an einen konkreten Zug), ist der Verweis auf die nächste Verbindung auf der Strecke durchaus legitim. Bei Fliegern hingegen gibt's diese Flex-Tickets als Solche nicht - hier MUSS vorher reserviert werden (auch wenn es Tarife gibt, bei denen ohne Gebühr umgebucht werden kann - hier wird aber auch VOR dem Ausführen der Umbuchung geprüft und eine neue "Reservierung" durchgeführt).
Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.
Ein guter Rechtsanwalt sollte so handeln, wie du es geschrieben hast - jedoch machen das nicht alle.
Denn die Rechtsanwälte bekommen ihr Geld, egal wie das Verfahren ausgeht.
bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

reneromann hat geschrieben: Ein guter Rechtsanwalt sollte so handeln, wie du es geschrieben hast - jedoch machen das nicht alle.
Denn die Rechtsanwälte bekommen ihr Geld, egal wie das Verfahren ausgeht.
Das ist die traurige Wahrheit, und selbst die Verbraucherschutzzentralen geben sich sehr verhalten was das Problem mit den TelKos anbelangt.
Leider ist das TKG hier nicht eindeutig formuliert so dass man entweder zahlt, die Zahlung verweigert oder - in diesem Fall Vodafone" - vor den Kadi zerrt.
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Naja, nur weil es jemand so macht, heisst das ja noch lange nicht das es richtig ist. Der Anbieter hat halt damit gerechnet das der Kunde seine 24/12 Monate durchzieht, wenn der Kunde das nicht macht sind die drei Monate "Abschlag" im Verhältnis zur Rest-Laufzeit ein guter Kompromiss, zumindest in meinen Augen.

Schliesslich ist ein Umzug in nicht versorgtes Gebiet nicht das Verschulden des Anbieters, sondern des Kunden, was zieht er da auch hin? Das manche Kunden nun gierig sind und ihren Teil des Vertrages nun zu ihren Gunsten beenden wollen, ist nunmal so aber das bedeutet ja nun nicht automatisch das sie auch damit durchkommen, da müssen sie sich nun anstrengen und ggfls. den Weg vors Gericht gehen. Ich kann die Aufregung über diese drei Monate jedenfalls nicht nachvollziehen.
reneromann
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

bormo hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: Ein guter Rechtsanwalt sollte so handeln, wie du es geschrieben hast - jedoch machen das nicht alle.
Denn die Rechtsanwälte bekommen ihr Geld, egal wie das Verfahren ausgeht.
Das ist die traurige Wahrheit, und selbst die Verbraucherschutzzentralen geben sich sehr verhalten was das Problem mit den TelKos anbelangt.
Leider ist das TKG hier nicht eindeutig formuliert so dass man entweder zahlt, die Zahlung verweigert oder - in diesem Fall Vodafone" - vor den Kadi zerrt.
Die Frage ist nur, ob man -egal ob selbst aktiv geklagt oder durch VF im Mahnverfahren angeklagt- sich es sich nicht auf Dauer mit VF verscherzt.
Denn selbst wenn man vor Gericht Recht bekommt, heißt das noch längst nicht, dass VF jemals wieder einen Vertrag mit dem Kunden schließen muss. Denn in Dtl. gilt noch immer Vertragsfreiheit.
Und wenn ich bedenke, dass VF mit KD mittlerweile einen fast national operierenden KNB betreibt -und- man damit in 13 von 16 Bundesländern in Sachen Kabel-Internet und Kabel-TV fast nicht dran vorbei kommt -und- VF im Mobilfunkbereich "eigentlich" nur einen ernsthaften Konkurrenten in Form der Telekom hat [o2 mal explizit ausgeschlossen, da die Netzabdeckung bei o2 in Sachen Internet gerade auf dem Land noch immer grottig ist], verheiratet man sich quasi schon fast direkt mit der Telekom, wenn man es sich mit VF verscherzt.

Mal von der Sache abgesehen, dass zumindest mir die (Frei-)Zeit für solch ein Verfahren viel zu teuer wäre, als dass es sich für mich -gerade aufgrund des Prozessrisikos- wirklich lohnen würde...
Man bedenke die Zeit, die man vor Gericht und auch in Vorbereitung mit dem Anwalt verbringt - im Gegensatz zu den 100..150 Euro, die man an Grundgebühr spart - da ist bei mir schnell der Punkt überschritten, an dem für mich die Rechnung schnell in Richtung "ich zahle die Gebühren und damit hat sich die Sache" tendiere, statt "ich zahle aus Prinzip nicht, setze aber Stunden meiner Freizeit daran, am Ende "nur" 100..150 Euro mehr auf dem Konto zu haben.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Daran glaube ich nun nicht... KDG wird den Kunden "natürlich" wieder aufnehmen.
Aber eines ist doch klar: das Gesetz ist Auslegungssache, wie so oft. Und somit handelt KDG völlig konform, wenn sie es zu ihren Gunsten auslegen. Das Verbraucherschützer das anders sehen, ist doch eigentlich logisch, oder hat jemand tatsächlich etwas anderes erwartet? Das ist doch ihre Aufgabe!
Entscheidend ist aber, wie Gerichte sehen! Und da ist ein einzelnes nunmal nicht relevant, zudem noch aus unterer Instanz. Eben, wegen der Auslegungssache... Und ja, wer KDG kennt, weiß, dass sie vermutlich jeder einzelnen Klage nachgeben werden, um keinen Präzedenzfall, vor einem höheren Gericht zu bekommen.
Ich hab es schon geschrieben: der Sinn des Gesetzes, war sicher nicht nur einen Vorteil für Verbraucher zu schaffen, denn sonst hätte man sich die 3 Monatsfrist auch komplett sparen können. Womöglich gibt's ja doch nochmal eine eindeutigere Formulierung, wenn sich Klagen häufen...so recht daran glauben mag ich allerdings nicht...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
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Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
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kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Was ja auch "lustig" ist: Kündigt jemand erst nach dem Umzug, nimmt VF was als Beginn der Kündigungsfrist? Richtig, den Eingang der Kündigung und nicht etwa das Umzugsdatum.
Ist zwar rechtlich korrekt, könnte man aber "aus Kulanz" schon anders machen. So langsam tendiere ich doch dazu, dass die Kölner Richter bei dem Wortlaut garnicht anders konnten.
bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

berlin69er hat geschrieben: Womöglich gibt's ja doch nochmal eine eindeutigere Formulierung, wenn sich Klagen häufen...so recht daran glauben mag ich allerdings nicht...
Solche Gesetzestexte die nach "Lust und Laune" ausgelegt werden können sind die Ursache des Übels.
Wäre es klar definiert worden wie die 3 Monate zu rechnen sind, gäbe es dieses hin-und-her nicht.

Bleibt echt zu hoffen, dass der Gesetzgeber irgendwann seine Arbeit korrigiert. Das Bestellerprinzip bei Vermietung ist ein gutes Beispiel.
Auch hier haben zuerst wenige "ganz unten" gewonnen bis es endlich per Gesetz für alle bindend geregelt wurde.
reneromann
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

@kabelfan:
Ab wann sollen denn die 3 Monate gelten? Generell ab Umzug, auch wenn dieser erst Monate später gemeldet wird?

Klar, hier fehlt eine "handfeste" Regelung im Gesetz - die "beste" Formulierung wäre in meinen Augen folgender Nachsatz/folgende Konkretisierung (kursiv hervorgehoben):
[...]Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigung, frühestens jedoch mit dem Tag des Eintritts der Nicht-Versorgbarkeit.[...]
Damit wäre klar, dass der Umzug als frühester Termin für die 3 Monate gilt (und das war die Intention des Gesetzgebers, quasi als "Wiedergutmachung" für die vorfristige Vertragsauflösung eines langlaufenden Vertrages), auch wenn der Umzug ewig vor dem eigentlichen Termin gemeldet wird.

Übrigens: Die Auslegung, dass die 3 Monate ab Eingang der Kündigung gelten, auch wenn der Umzug schon war, ist hingegen mit dem derzeitigen Gesetzestext völlig konform, da der Anbieter ja erst durch Meldung des Kunden (Kündigung/Umzugsmeldung und nicht dem Umzug selbst) von der Nichtversorgbarkeit "erfährt" - und da gelten die 3 Monate zum Ende des K.-Monats, in dem die Kündigung eingeht.

@bormo:
Im Prinzip richtig. Eine klare Definition (s.o.) wäre sicherlich deutlich besser als ein Gummiparagraph.

Was hingegen die Geschichte mit den Maklern anbetrifft:
Das war auch eigentlich überfällig, dass derjenige, der den Nutzen aus der Leistung zieht (und das ist ja der Besteller des Maklers) auch die Kosten zu tragen hat.
Der Vermieter (welcher i.d.R. einen Makler beauftragt) hat ja auch weniger Aufwand durch den Makler - gleiches gilt auch für einen durch den Mieter beauftragten Makler.
Letzten Endes greift das Gesetz jedoch auch zu kurz, denn der Vermieter wird diese Kosten "hinten herum" doch auf den Mieter abwälzen - und sei es durch eine erhöhte Miete.