Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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felixnumberone
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Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von felixnumberone »

Hallo Forum,

ich habe gerade ein Gespräch mit der Kundenhotline von KDG hinter mir und bin etwas verwirrt.

Ich werde im nächsten Monat ins Ausland verziehen um dort ein Auslandssemester zu verbringen, weshalb ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache.
Das ist soweit auch ok nur meinte die Dame am Telefon ich müsse trotzdem noch 3 Monate weiterbezahlen nach "dem neuen Telefonkummunikationsgesetz" dass es seit kurzem gibt und dass die bisherige sofortige Kündigung (so wie ich das kenne) damit nicht mehr möglich sei.

Ist das so richtig? ich habe von soetwas noch nichts gehört...


vielen dank,

felix
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Ja, das ist richtig, da KDG ja nichts dafür kann, dass du umziehst. Bei den meisten Anbietern ist das neue Gesetz ein Vorteil, da diese vorher auf volle Vertragserfüllung bestanden. Für KDG Kunden hingegen ist es ein Rückschritt, da KDG früher die Kunden kulanter behandelt hat, aber sich jetzt nach den Gesetzen verhält.
Versuch mal einen schriftlichen "Einspruch", mit Bitte um Kulanz & genauer Schilderung deiner Situation. Eventuell ist man ja bei dir "gnädig"...
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felixnumberone
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von felixnumberone »

danke dir für die zügige antwort....naja immerhin wurde mir kein mist erzählt, dass die Gesetzeslage tatsächlich mal den Kundenservice negativ beeinflusst kam mir spanisch vor, die bitte um Kulanz werde ich geltend machen,

grüße,

Felix
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Dann viel Erfolg!
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carsten65
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von carsten65 »

felixnumberone hat geschrieben:danke dir für die zügige antwort...naja immerhin wurde mir kein mist erzählt, dass die Gesetzeslage tatsächlich mal den Kundenservice negativ beeinflusst
Naja,
das ist insofern 'spanisch' als das das TKG keine Mindestlaufzeit vorsieht.

Bislang hat KDG beim Umzug in nicht versorgte Geniete aus Kulanz eine Kündigung zum Umzugstermin angenommen.
(Und das könnten/dürften sie auch weiterhin so handhaben).
Ein Sonderkündigungsrecht hat es bis letztes Jahr nicht gegeben, einige Anbieter haben auf vollständige Vetragserfüllung über die MVL gepocht.
Das Sonderkündigungsrecht gibt es jetzt neu, wenn der Kunde so umzieht, dass er am neuen Ort nicht den gleichen Vertrag erüllt bekommen kann.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von felixnumberone »

hm, jetzt bin ich doch wieder misstrauisch....
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

felixnumberone hat geschrieben:hm, jetzt bin ich doch wieder misstrauisch....
Der Satz
carsten65 hat geschrieben:Naja,
das ist insofern 'spanisch' als das das TKG keine Mindestlaufzeit vorsieht.
ist nur darauf gemünzt, dass man das kulante Verhalten mit der sofortigen Beendigung des Vertrages beibehalten hätte können.
Man hat es aber dem TKG angepasst, wie alle anderen Anbieter auch.

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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Mike79 »

felixnumberone hat geschrieben:naja immerhin wurde mir kein mist erzählt, dass die Gesetzeslage tatsächlich mal den Kundenservice negativ beeinflusst
Aha, die Gesetzeslage beeinflusst also den Kundenservice negativ.

Wäre mir neu, dass man KDG gesetzlich dazu zwingt, dich drei Monate länger zahlen zu lassen. Sie könnten dich, wenn sie denn wollten, jeden Tag aus dem Vertrag entlassen. Insofern hat man dir in der Tat Mist erzählt.
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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

Mike79 hat geschrieben:Sie könnten dich, wenn sie denn wollten, jeden Tag aus dem Vertrag entlassen.
Nach der TKG-Änderung haben aber alle Anbieter diese Fristen übernommen.
Warum sollte die KDG als einzige auf das Geld verzichten?

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Re: Sonderkündigung soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Mike79 »

Wer hat gesagt, dass sie das sollen oder müssen? Es geht um die glatte Lüge "der Gesetzgeber zwingt uns", die im Forum jetzt schon mehrfach erwähnt wurde.

Das ist einfach nur ... Blödsinn. Der Gesetzgeber sieht diese Frist als Recht des Kunden vor, maximal noch diese Frist gebunden zu sein. Nicht als Pflicht des Anbieters, den Kunden minimal diese Frist weiter zu halten.

Sie haben das Recht, den Kunden so lange zu binden und der Kunde die Pflicht zu lange zu bezahlen. Dieses Recht können sie nutzen. Aber niemand zwingt sie dazu.