Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

reneromann hat geschrieben:@kabelfan:
Ab wann sollen denn die 3 Monate gelten? Generell ab Umzug, auch wenn dieser erst Monate später gemeldet wird?
Tja, ich weiß schon, dass diese eine sehr unrealistische Vorstellung ist.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:@kabelfan:
Ab wann sollen denn die 3 Monate gelten? Generell ab Umzug, auch wenn dieser erst Monate später gemeldet wird?
Tja, ich weiß schon, dass diese eine sehr unrealistische Vorstellung ist.
Na ja, unrealistisch nicht - nur sehr realitätsfremd...
Denn de facto wird der Kunde die Leitung ja auch diese Monate benutzt haben - schließlich hätte er sie ja sonst nicht mehr weiter "normal" bezahlt.

Und wie soll der Umzug dem Unternehmen gegenüber glaubhaft gemacht werden?
- Meldebescheinigung?
- Mietvertrag?

Denn ohne entsprechende Unterlagen dürfte es ziemlich schwierig werden, dem TK-Unternehmen einen früheren Termin glaubhaft darzulegen.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Also ich wollte mit meiner Bemerkung aus dieser Geschichte kein Problem machen. Es ging mir eigentlich nur darum aufzuzeigen, dass den Providern sehr wohl bekannt ist, wann eine Kündigung im "Normalfall" wirksam ist.
1.) Wenn der Kunde bezahlt, darf er auch nutzen. Aber es geht doch hier darum, dass er an einen nicht versorgbaren Ort gezogen ist - wie soll er da nutzen
2.) Unterlagen muss der Kunde immer vorlegen, egal ob vor oder nach dem Umzug gekündigt.

So, ich glaube diese Fragestellung ist behandelt genug, zudem sie ja auch am Thema vorbeigeht. Wie bereits geschrieben, ist an dieser handlungsweise der Provider rechtlich nichts zu beanstanden.


P.S. "unrealistisch" oder "realitätsfremd" ist doch Jacke wie Hose, glaubt man "OpenThesaurus" https://www.openthesaurus.de/synonyme/unrealistisch
Anne1
Fortgeschrittener
Beiträge: 182
Registriert: 19.01.2015, 11:10

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Anne1 »

Soweit ich weiß, wird in der Gesetzesbegründung davon gesprochen, dass es ein Interessenausgleich geben soll. Daher denke ich gelten die 3 Monate ab Umzug. Anders kann ich kein Interessenausgleich herstellen. Ob das AG das aber gelesen hat, ist fraglich.
slang
Kabelexperte
Beiträge: 884
Registriert: 20.11.2011, 20:33

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von slang »

Mag ja sein, aber dann hätte man im Gesetz schreiben sollen:" ...die Kündigungsfrist von 3 Monaten beginnt mit der Nichtversorgbarkeit durch den Anbieter."
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Das hat man vermutlich deshalb nicht gemacht, um sich nicht in Verträge einzumischen...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Anne1 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird in der Gesetzesbegründung davon gesprochen, dass es ein Interessenausgleich geben soll. Daher denke ich gelten die 3 Monate ab Umzug. Anders kann ich kein Interessenausgleich herstellen. Ob das AG das aber gelesen hat, ist fraglich.
Na ja, ich halte es eher für fraglich, dass du das Urteil gelesen hast. Darin wird nämlich ausführlich erläutert, worin der Interessenausgleich besteht. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/ ... 60125.html
bormo
Newbie
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2016, 14:42

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

berlin69er hat geschrieben:Das hat man vermutlich deshalb nicht gemacht, um sich nicht in Verträge einzumischen...
Schon möglich, aber dadurch entsteht erst die Verwirrung und Unsicherheit bei den Kunden. Eina klare Kante wäre hier viel besser.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Wobei auch das Kölner Gericht von Auslegungssache spricht... Kann es sein, dass es im dortigen Fall sowieso eine im Vertrag eine kurze Kündigungsfrist gab (Altvertrag)?
Wie dem auch sei: sie schreiben in der Begründung, dass das Gesetz einen Interessenausgleich schaffen soll, aber gestehen diesen dem Anbieter komischerweise garnicht zu. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass ein Bundesgericht, vor der Gesetzesänderung/Erweiterung ja festgestellt hat, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind und bis zum ordentlichen Vertragsende zu zahlen sind...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Na ja, damals gab es die entsprechende Passage im TKG ja noch nicht! Und der BGH war der Meinung, dass ein Umzug kein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB ist.
Dass Verträge einzuhalten sind, ist ja nicht erst seit dieser Geschichte ein bewährter Rechtsgrundsatz sondern existiert schon viele Jahrhunderte.
Jetzt haben wir eine ganz andere Rechtsgrundlage. Man sollte sich auch mal von dem Gedanken lösen, dass immer drei Monate vor Umzug gekündigt wird. Das war ja im verhandelten Fall auch nicht gegeben. Dort bekam der Provider für die Monate März/April noch ohne Gegenleistung die Gebühren - also schon ein Interessenausgleich.