Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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Samchen
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von Samchen »

Gemäß Paragraph 46 TKG ist dass rechtens. Da die Sonderkündigung erst wirksam wird ab dem Datum wo der Anschluss nicht mehr genutzt werden kann, und dass ist dein Umzug.
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von berlin69er »

Wobei das so genau da ja nicht drin steht und es auch schon gerichtliche Einzelentscheidungen gab, die den Kunden auch vorher aus dem Vertrag gelassen haben. Ging da um einen Umzug ins Ausland, wenn ich mich richtig erinnere.

Aber grundsätzlich sehe ich das auch so: die ursprüngliche Rechtssprechung sah eine Zahlung über die komplette Restlaufzeit vor, da der Anbieter ja nichts für den Unzug kann.

Mit Änderung des Gesetzes wurde dem Kunden das jetzt erspart, aber eben mit dem Zusatz, dass 3 Monate dennoch zu zahlen sind.

Ich interpretiere das als Ausgleich für die Anbieter, da sie ja unter Umständen auf einen Großteil der Einnahmen aus dem Vertrag verzichten müssen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
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dreamer_dani
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von dreamer_dani »

Habe jetzt mal ein Urteil vom Amtsgericht in Köln gefunden und da steht ja ganz eindeutig was anderes:


§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG sieht keine Abweichung von den üblichen Kündigungsbestimmungen des Dienstvertragsrechtes vor. Die Berechnung der Kündigungsfrist erfolgt nach Massgabe der für die Dienstverträge geltenden Normen (§§ 620 f BGB) beginnend mit dem Zugang der Kündigungserklärung.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln ... 60125.html

Wie sollte man da jetzt Vorgehen? Widerspruch? Vielleicht direkt an die Geschäftsleitung?
Habe da bisher noch keine Erfahrung wie man da korrekt vorgeht.

Danke
:fahne:
dreamer_dani
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von dreamer_dani »

berlin69er hat geschrieben:Wobei das so genau da ja nicht drin steht und es auch schon gerichtliche Einzelentscheidungen gab, die den Kunden auch vorher aus dem Vertrag gelassen haben. Ging da um einen Umzug ins Ausland, wenn ich mich richtig erinnere.

Aber grundsätzlich sehe ich das auch so: die ursprüngliche Rechtssprechung sah eine Zahlung über die komplette Restlaufzeit vor, da der Anbieter ja nichts für den Unzug kann.

Mit Änderung des Gesetzes wurde dem Kunden das jetzt erspart, aber eben mit dem Zusatz, dass 3 Monate dennoch zu zahlen sind.

Ich interpretiere das als Ausgleich für die Anbieter, da sie ja unter Umständen auf einen Großteil der Einnahmen aus dem Vertrag verzichten müssen.
Ich sehe das eher so, dass es keinesfalls rechtens sein kann Gebühren zu verlangen für einen Anschluss der nicht geliefert wird.
:fahne:
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von berlin69er »

Das Urteil ist von einem Amtsgericht.. Ein anderes kann also wieder ganz anders ausfallen.
Wenn du mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht einverstanden bist, wirst du wohl klagen müssen.

Der Anbieter kann ja im übrigen liefern und auch seinen Vertrag einhalten, an dem Wohnort wo er abgeschlossen wurde.
Nur hast du ja einseitig vor, etwas an den Voraussetzungen zu ändern... ;)

Edit: Welche Kündigungsfrist hatte denn dein Vertrag?
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dreamer_dani
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von dreamer_dani »

Der Vertrag wurde wie im TKG Gesetz gefordert, mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.

Dann geht die Sache jetzt erstmal zur Rechtsberatung. Danke
:fahne:
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Ich hab den Thread mal mit dem bereits vorhandenen zusammengeführt.
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berlin69er
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?

Beitrag von berlin69er »

dreamer_dani hat geschrieben:Dann geht die Sache jetzt erstmal zur Rechtsberatung. Danke
Das wird das beste sein, denn entscheiden können wir das hier eh nicht.
Du kannst uns aber mal bitte über den Ausgang informieren. ;)
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pascalk
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von pascalk »

Hi. Das ist leider soweit richtig, 3x musst du NACH Ummzug weiterzahlen. Der Anbieter kann ja nichts für dass du umziehst :)
Tipp: So früh wie möglich ummelden, die Ummeldebscheinigung ging bei mir auch :)
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Mittlerweile gibt es ein zweites Urteil, (diesmal vom Landgericht München) wonach es rechtswidrig ist, die Kündigungsfrist auf das Umzugsdatum abzustellen. Hierzu siehe https://www.test.de/Vodafone-Kabel-Deut ... =rss-feeds
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, allerdings ist es vorläufig vollstreckbar, d.h. VF muss sich daran halten. Es bleibt abzuwarten, ob Revision einlegt und wann sich der BGH der Sache annimmt.
Ich sehe das eher so, dass es keinesfalls rechtens sein kann Gebühren zu verlangen für einen Anschluss der nicht geliefert wird.
Diese Meinung übersieht, dass es schließlich den Grundsatz gibt, Verträge seien einzuhalten. Und deshalb stellt sich halt dien Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Vertrag korrekt gekündigt werden kann.
Im übrigen haben diese Urteile auch überhaupt nichts mit der "Nichtlieferung" zu tun. Wer z.B. einen Monat vor seinem Umzug kündigt, zahlt auch für zwei Monate wo keine Leistung erbracht wird.