Zweitwohnung Kabel Deutschland

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Woife
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Zweitwohnung Kabel Deutschland

Beitrag von Woife »

Hi
ich habe eine Wohnung zusammen mit meiner Freundin. Hier haben wir Internet und TV von KDG. Die Verträge laufen auf mich.
Jetzt muss ich beruflich umziehen und hab somit noch eine zweite Wohnung. Auch dort hätte ich gerne INternet und TV von KD.
Muss ich jetzt für die zweite Wohnung einen neuen Vertrag machen oder gibt es da einen Zweitvertrag oder irgendwas?
Wenn ich irgendwann die erste Wohnung z.b. kündige weil meine Freundin nachzieht zu mir komm ich dann aus dem einen Vertrag raus?
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kabelhunter
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Re: Zweitwohnung Kabel Deutschland

Beitrag von kabelhunter »

Für die neue Wohnung brauchst Du auch einen zusätzlichen Vertrag .
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
reneromann
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Re: Zweitwohnung Kabel Deutschland

Beitrag von reneromann »

Du musst für die 2. Wohnung einen neuen Vertrag abschließen - Kombirabatt o.ä. kennt KDG nicht.

Wenn deine Freundin nachzieht, dürftest du aus einem Vertrag rauskommen - jedoch mit der übliche 3-Monats-Frist...
guenter24
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Re: Zweitwohnung Kabel Deutschland

Beitrag von guenter24 »

Ich meine im anderen (offiziellen) Forum schon gelesen zu haben, das bei einem Zusammenzug zweier KDG-Kunden der
eine Vertrag sofort aufgelöst werden kann.
Eine Kündigung nach dem TKG käme ja eigentlich nicht in Frage, denn am neuen, gemeinsamen Wohnort könnte ja weiter
versorgt werden. An einem Anschluss sind technisch durchaus mehrere Verträge möglich. Macht in diesem Falle natürlich keinen Sinn.
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Zweitwohnung Kabel Deutschland

Beitrag von kabel_fan »

Im offiziellem forum steht bei https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... egen-umzug
Zieht ihr zu jemandem, der bereits einen KDG-Anschluss mit den gleichen Produkten nutzt, könnt ihr euren Vertrag ebenfalls schriftlich kündigen. Neben den bereits erwähnten Angaben benötigen wir den Namen und die Kundennummer des Vertragspartners, der euch als neuen Mitbewohner aufnimmt. Die Kündigungsfrist ist identisch mit der oben genannten. Alle Verträge, die an der neuen Adresse noch nicht vorhanden sind, werden mitgenommen.
Die "oben genannte Kündigungsfrist" sind eben die drei Monate.
Dies sollte auch Gültigkeit haben, wenn jemand "zu sich selbst zieht"