Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

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corsacarm
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Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von corsacarm »

ich habe im letzten Jahr von Kabel Deutschland zur Telekom gewechselt mit Telefon und Internet. Bei diesem Wechsel gab es keinerlei Probleme, da mir Kabel Deutschland die Kündigungsformalitäten dafür und fürs Kabelfernsehen mitteilte. Internet und Telefon begannam 22.6.2009 und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Den Vertrag kann ich mit einer Laufzeit von 3 Monaten kündigen. Dies ist erfolgt und das dazugehörige Eigentum wurde zurückgeschickt. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Das Problem kommt jetzt:
Der Kabelanschluss begann am 3.12.2012 und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Ich kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum 3.12.2015 kündigen.
Dies ist Schreiben vom 7.10.2015 meinerseits erfolgt. Daraufhin erhielt ich eine Schreiben von Vodafone am 10.10.2015, worin Sie den Erhalt bestätigen und dass Sie es Schade finden, dass ich gekündigt habe. Nun geht der Spiesrutenlauf los. Am 9.12.2015 erhielt eine Rechnung über Kabelfernsehen für Dez. 2015, die ich natürlich reklamiert habe aufgrund meiner Kündigung ( die auch rechtens ist ).
Nach Zahlreichen Telefonaten und Schreiben und E .Mails ( ich habe alles aufgelistet ), sind diese nicht in der Lage die Kündigung zu akzeptieren. Mittlerweile sind mindestens 10 Ansprechpartner für mich zuständig und keiner kennt sich mit Kündigungsrecht aus. Reciever und Karte sind nachweislich am 29.10.2015 per DHL verschickt worden, und bis jetzt keine Bestätigung erhalten, dass die Sachen dort angekommen sind.
Stattdessen erhielt ich mit Schreiben vom 6.1.2016 ein Schreiben, dass Kabel Deutschland/ Vodafone aus Kulanzgründen auf eine Weiterführung des Vertrages verzichten und das Vertragsende auf den 6.1.2016 legen.
Ich möchte die Angelegenheit beenden, und hätte gerne Info wie ich noch vorgehen soll ? Meine bisherigen Unkosten belaufen sich mittlerweile auf 80 €. Wie fordere ich diese ein ?
Ich bedanke mich vorab
kerberos
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von kerberos »

Irgendwie steig ich grade nicht so ganz durch.

Was hat es mit diesem Vertrag aus 2009 auf sich? Dieser ist ja Mitte 2011 ausgelaufen und hat mit dem darauf folgenden Vertrag nichts zu tun, oder?
Dann bist Du zur Telekom und im Dezember 2012 wieder zu Kabel Deutschland?

Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende
https://www.vodafone.de/downloadarea/in ... elefon.pdf

Es müssten allerdings die AGB gelten, die zum Zeitpunkt der Kündigung vorlagen. Wenns da genauso drin steht, hast Du einen Denkfehler.

EDIT: Sorry, Denkfehler meinerseits. Dein Vertrag bestand ja schon mehr als 24 Monate,d.h. er hat sich um 12 Monate verlängert. Stellt sich allerdings die Frage, wie KD hier das mit der Laufzeit dann auf die Kündigung anwendet.
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Krummlasche
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von Krummlasche »

kerberos hat geschrieben:Irgendwie steig ich grade nicht so ganz durch.
Danke. Geht mir ähnlich. Ganz ehrlich- habe keine Lust, mich durch diese schwere Kost zu prügeln, nur eines:
Den Vertrag kann ich mit einer Laufzeit von 3 Monaten kündigen. Dies ist erfolgt und das dazugehörige Eigentum wurde zurückgeschickt
Reciever und Karte sind nachweislich am 29.10.2015 per DHL verschickt worden
Das spielt überhaupt keine Rolle, ob du die Geräte zurück sendest oder nicht, eine Kündigung wird jedenfalls dadurch nicht akzeptiert. Hast du den Kabelanschluss auch schriftlich gekündigt?

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kerberos
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von kerberos »

Zumindest das scheint er gemacht zu haben:
Dies ist Schreiben vom 7.10.2015 meinerseits erfolgt. Daraufhin erhielt ich eine Schreiben von Vodafone am 10.10.2015, worin Sie den Erhalt bestätigen und dass Sie es Schade finden, dass ich gekündigt habe.
Mir erschließt sich aber immer noch nicht, was es mit diesem ersten Teil mit dem Vertrag aus 2009 auf sich hat und wie der hier dazu passt.
reneromann
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von reneromann »

Bei einem Vertrag mit 24 Monaten MVLZ beträgt auch nach Ablauf der MVLZ die 3-monatige Kündigungsfrist!
Die reduziert sich NICHT!!!! auf 6 Wochen.

Damit ist die Kündigung im Oktober erst für Dezember '16 gültig (dürfte dir auch so in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt worden sein) und nicht zum Dezember '15.

Wann du die Geräte zurückschickst, ist übrigens für die Kündigung des Vertrages völlig irrelevant.
Zumal du ja bis zum letzten Tag des Vertrages das Recht auf Nutzung des Vertrages (sprich auch auf Nutzung der zugehörigen Geräte) hast.
Daher auch die "normale" Frist zur Rücksendung von 2 Wochen ab Kündigungstermin (sprich du hättest die Geräte auch erst Anfang Dezember verschicken müssen).

Was die Geräte selbst anbetrifft:
Ich hoffe, du hast die Geräte NICHT unfrei zurückgeschickt.
Sofern du sie per DHL als Paket(!) verschickt hast, hast du auch einen Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer bekommen - da kannst du dir auch auf der Onlineseite den Sendungsstatus anschauen/ausdrucken und sofern die Sendung angekommen ist, einen Zustellbeleg anfordern. Ggfs. wird dir DHL dann, wenn die Sendung untergegangen ist, den Schaden ersetzen.
Solltest du jedoch per Päckchen versendet haben [weil's ja günstiger ist], dann hast du Pech - Päckchen sind nicht nachverfolgbar, geschweige denn versichert. Da wirst du die Gerätekosten für die Nicht-Rücksendung selbst berappen müssen, wenn die Sendung nicht doch noch aufgefunden wird.
slang
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von slang »

Ich denke mal er meint den TV- Anschluss und nicht Internet und die haben (?) / hatten doch eine Kündigungsfrist von 6 Wochen wenn ich mich nicht irre...
kerberos
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von kerberos »

reneromann hat geschrieben:Bei einem Vertrag mit 24 Monaten MVLZ beträgt auch nach Ablauf der MVLZ die 3-monatige Kündigungsfrist!
Die reduziert sich NICHT!!!! auf 6 Wochen.
Da steht wo? Aus den AGB kann man das jedenfalls nicht zweifelsfrei herauslesen. Als Kunde würde ich auch argumentieren, dass die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten durch eine von 12 Monaten ersetzt wurde bei Verlängerung des Vertrages.
kerberos
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von kerberos »

slang hat geschrieben:Ich denke mal er meint den TV- Anschluss und nicht Internet und die haben (?) / hatten doch eine Kündigungsfrist von 6 Wochen wenn ich mich nicht irre...
Das ist immer das Problem solcher Beiträge. Man muss raten, meinen, denken, glauben. So kann man nichts abschließendes dazu sagen.

Er redet ja von einem Kabelanschluss, den er gekündigt hat.
Der Kabelanschluss begann am 3.12.2012 und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Ich kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum 3.12.2015 kündigen.
Dies ist Schreiben vom 7.10.2015 meinerseits erfolgt.
Aber solange er nicht antwortet, bleibt das hier Glaskugel.
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Krummlasche
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von Krummlasche »

reneromann hat geschrieben:Wann du die Geräte zurückschickst, ist übrigens für die Kündigung des Vertrages völlig irrelevant.
Wunderbar wiederholt :D
Zumindest das scheint er gemacht zu haben:
Ah stimmt, hast recht ..

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reneromann
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland

Beitrag von reneromann »

kerberos hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Bei einem Vertrag mit 24 Monaten MVLZ beträgt auch nach Ablauf der MVLZ die 3-monatige Kündigungsfrist!
Die reduziert sich NICHT!!!! auf 6 Wochen.
Da steht wo? Aus den AGB kann man das jedenfalls nicht zweifelsfrei herauslesen. Als Kunde würde ich auch argumentieren, dass die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten durch eine von 12 Monaten ersetzt wurde bei Verlängerung des Vertrages.
Die "Mindestvertragslaufzeit" (=> "Erstlaufzeit") ist die Zeit, die ein Vertrag ab Vertragsschluss MINDESTENS gehalten werden muss. Und die ändert sich NICHT!
Das was du meinst, ist die Verlängerungszeit - welche jedoch nichts mit der Erstlaufzeit (=> Mindestvertragslaufzeit) zu tun hat.

Dementsprechend gilt auch nach 2..5..10..20..100 Jahren weiterhin, dass ein Vertrag, welcher mit einer MVLZ von 24 Monaten geschlossen wurde, ein Vertrag mit 24 Monaten MVLZ bleibt und alleinig die Regularien für Verträge mit 24 Monaten MVLZ anwendbar sind.