Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

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tomeee
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von tomeee »

Krawuttke hat geschrieben:
tomeee hat geschrieben:Hallo.

Wie in der Überschrift beschrieben suche ich die alten AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand 04/2011. Ich habe schon KD angeschreiben und die haben mir die von 2015 geschickt ;) . Auf der KD Homepage wird man auch nicht mehr fündig da durch die Zusammenführung mit Vodafone allle "alten" Links die man findet "tot" sind. Gleiches gilt für einieg Links zu den AGBs hier im Forum. Daher meine Hoffung das entweder jemand einen Scan zur Verfügung stellen kann, oder einen der bestehenden Links "reaktivieren" kann.

Danke im Voraus udn Grüße Tom
Ich habe noch die KDG-AGB von 08/2011 und Preisliste "Internet + Telefon" vom Dezember 2011. Bei Interesse PN.
Gruß
Krawuttke
Leider kann ich dir nicht schreiben, weil ich angeblich noch zu neu in diesem Forum bin... könntest du mich bzgl. der AGB / Preisliste anschreiben? oder, sie als PDF hochladen? Vielen Dank im Voraus

Grüße Tom
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berlin69er
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von berlin69er »

Wenn du das Treuenangebot angenommen hast, gelten aber die AGB, die zu dem Zeitpunkt aktuell waren, nicht mehr die ursprünglichen. Eine Kündigung kann genaugenommen nicht zurückgenommen werden, sondern es wird ein Neuvertrag zu den ausgehandelten Konditionen abgeschlossen, mit den aktuellen AGB eben... ;)
Worum geht's denn nun konkret? Vielleicht kann man ja so schon helfen?
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tomeee
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von tomeee »

Danke für deine Antwort.

Hallo es ging darum, dass ich einen KD Vertrag hatte und der lief (nach mehrfacher Verlängerung) normal bis 15.02.2015, dazu ein HD TV Paket das bis 17.05.2015 lief. Ich bin aber zum 31.08.2014 aus der Wohnung ausgezogen in der der Anschluss lag, in eine Stadt in einem anderen Bundesland. In der neuen Wohnung stand laut Check KD zur Verfügung, aber mein Vermieter hat (nachdem er KD Kunde war), alles abgestellt und die von KD montierte Technik im Haus entfernen lassen.

Ich hatte ihn versucht zu überreden das er für mich KD wieder "ins Haus lässt", als ich aber abzeichnete das dies erfolglos sein wird, habe ich den Vertrag zu sofort oder nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt mit Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht.

Nach ewigen Telefonaten mit KD (Technik und Vertragshotline), wo ich auch geprüft habe in wie weit man den Vertrag eventuell erfüllen kann, kam dann KD mit den Behauptungen man würde den Anschluss auch ohne Techniker nutzen können, genauso wie das HD TV. Dabei hatte ich nicht mal neue Nummern bekommen, oder war im Haus auch nur ein Schräubchen von KD.

Nun ja ewiges Hin und Her zumindest habe ich alles versucht den Vertrag weiter zu führen nur waren mir die Hände gebunden. Grundgebühren wurden immer abgebucht und man dann den Vertrag einfach bis zum "normalen" Vertragsende laufen lassen, gleiches hing für HD TV. Obwohl man mir schon Ende 2014 sagte das wenn ich eine Bescheinigung vom Vermieter einreiche der bestätigt das er keine KD Versorgung will, eine vorzeitige Kündigung möglich wäre.

Jetzt versuche ich gerade die Kosten für den Zeitraum zurück zu fordern. Dafür die AGBs, etc.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von reneromann »

Dafür brauchst du keine AGB, sondern einen Anwalt - und den Verweis auf's TKG mitsamt der Vermieterbescheinigung, dass KD nicht liefern darf. Und natürlich Nachweise, dass du diese Infos schon damals an KD gesendet hast.

Denn ohne Anwalt wirst du da - aufgrund der vergangenen Zeit - ansonsten auf Granit beißen.
tomeee
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von tomeee »

Und genau dafür brauchte ich (mein Anwalt) die AGB und Preislisten.

Danke an dieser Stelle an den User Krawuttke, der die alten Dinger noch liegen hatte.
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berlin69er
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von berlin69er »

Ah ja, danke für die Infos und viel Erfolg!
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von reneromann »

tomeee hat geschrieben:Und genau dafür brauchte ich (mein Anwalt) die AGB und Preislisten.

Danke an dieser Stelle an den User Krawuttke, der die alten Dinger noch liegen hatte.
Wozu braucht dein Anwalt die?
Der Umzug und die Kündigung durch Nichtversorgung ist alleine im TKG geregelt - dazu gab's und gibt's keine Regelungen in den AGB.
KD hat vor dem Geltendwerden der derzeitigen Regelungen im TKG auf Kulanzbasis die Leute aus dem Vertrag gelassen - nicht aber aufgrund einer sonstwie geregelten Verpflichtung in den AGB oder der Preisliste..
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von VBE-Berlin »

reneromann hat geschrieben:Der Umzug und die Kündigung durch Nichtversorgung ist alleine im TKG geregelt
diese "Nichtversorgung" ist doch hier das Problem. Das Haus ist versorgt!
Für einen TV-Vertrag in der NE3 ist die Leistungsgrenze der HÜP. Für die Weiterverteilung im Haus ist der Kunde zuständig.
Für den Internet-Phone-Vertrag kann es anders aussehen. Hier ist Leistungsgrenze bis jetzt das Modem. Evtl. war ja schon alles installiert, so dass diese Haus Selfinstall war.
tomeee hat geschrieben:, alles abgestellt und die von KD montierte Technik im Haus entfernen lassen.
Aber dafür gibt es Anwälte.

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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von reneromann »

MB-Berlin hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Der Umzug und die Kündigung durch Nichtversorgung ist alleine im TKG geregelt
diese "Nichtversorgung" ist doch hier das Problem. Das Haus ist versorgt!
Für einen TV-Vertrag in der NE3 ist die Leistungsgrenze der HÜP. Für die Weiterverteilung im Haus ist der Kunde zuständig.
Das gilt aber NUR für Eigenheime! Bei Mietwohnungen ist das Hausnetz (d.h. NE4) im Besitz des Eigentümers -oder- des KNB.
Sofern der KNB seitens des Eigentümers (NE4) die Genehmigung zum Vertrieb der Produkte verweigert wird, ist die Wohnung NICHT versorgt.
Sollte also der Hauseigentümer die Durchleitung der Signale vom HÜP zur Wohnung verweigern -oder- sogar den Rückbau des HÜP [und so hört es sich ja an] veranlasst haben, ist die Wohnung keinesfalls versorgt. Insbesondere wenn dies VOR dem Einzug des Mieters veranlasst/vorgenommen wurde.
Für den Internet-Phone-Vertrag kann es anders aussehen. Hier ist Leistungsgrenze bis jetzt das Modem. Evtl. war ja schon alles installiert, so dass diese Haus Selfinstall war.
Selbst wenn es Selfinstall ist, ist KD dafür zuständig, dass das Signal am Modem sauber ankommt.
Was glaubst du, wofür es die Multimediagestattung gibt - genau für diesen Fall. Denn ohne MMG geht gar nichts!
Im Zweifel muss KD die Leistung bereitstellen - und dies dürfte ohne Einverständnis des Vermieters (die ja entzogen wurde) nicht funktionieren.
Denn weder der Endkunde noch KD dürfen "einfach so" eine (Elektro)Installation quer durch das Haus legen - hier ist ZWINGEND das Einverständnis des Vermieters erforderlich.
Und der Anschluss von Geräten im Gemeinschaftsbereich (in der Nähe des HÜP) ist ebenfalls nur mit Einverständnis des Vermieters möglich.
tomeee hat geschrieben:, alles abgestellt und die von KD montierte Technik im Haus entfernen lassen.
Aber dafür gibt es Anwälte.
Ich schätz nur, dass das nach der bisherigen Schilderung schon fast viel zu spät dafür ist - immerhin sind ja schon einige Monate (ohne Widerspruch?) ins Land gegangen.
tomeee
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011

Beitrag von tomeee »

Hallo.

Um das etwas abzukürzen. Der Anwalt wollte die AGB und Preislisten haben um sicher zu gehen das dort nichts relevantes enthalten ist und mein Einspruch läuft schon seit 11.2014 und er wird immer wieder wiederholt.

Und es ist korrekt dass das Haus keine Technik mehr von KD hat. Die war mal installiert aber nachdem der Vermieter seinen Vertrag gekündigt hat wurde auf seinen Wunsch alles von KD aus dem Haus entfernt.

Grüße und einen schönen Abend