Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

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Artchi
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von Artchi »

Und was ist mit dem Vermieter??? Was steht denn im Mietvertarg drin? Steht da was von Kabelanschluss im Mietvertrag? Werden Kabelanschluss-Gebühren in den Nebenkosten abgerechnet? Wenn ja, dann ist nicht VFK schuld, sondern der Vermieter und der kann nicht einfach Leistungen, die im Mietvertrag zugesagt wurden, verweigern.
kabel_fan
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von kabel_fan »

Hat der TE auch nur das Geringste in diese Richtung angedeutet? Sorry, aber solche Beiträge sind doch total abwegig.
reneromann
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben: 24.04.2019, 15:43 Ich versteh die ganzen Vorschläge und Beiträge nicht. Der Kunde muss doch überhaupt nichts tun, denn VF ist am Zug, die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Geht das nicht, weil Gründe vorliegen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, hat dieser seinerseits keine Leistungspflicht. Das wurde vor Tagen schon geschrieben und deshalb sollte der Drops gelutscht sein.
Das Problem ist: VF könnte bis zum HÜP liefern - und für die In-House-Verkabelung ist nunmal nicht VF zuständig.
Daher benötigt es hier -zum Aufbau der In-House-Verkabelung- dem expliziten Einverständnis des Eigentümers -oder- eben halt der expliziten Ablehnung des Eigentümers.

In dem Moment, wo der Eigentümer ein kurzes Schriftstück à la "Ich gestatte keine Umbauten zur Ausrüstung des Hauses mit einem Kabelanschluß" aufsetzt -und- der Kunde dieses Schriftstück an VF weiterleitet, storniert VF die Bestellung und das war's. Kosten entstehen dem Kunden dann keine - nur bedarf es halt einmal der expliziten Aussage des Eigentümers offiziell (am Besten schriftlich) gegenüber VF - und halt nicht nur mündlich gegenüber dem Mieter.
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Skykeeper
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von Skykeeper »

reneromann hat geschrieben: 25.04.2019, 19:50 nur bedarf es halt einmal der expliziten Aussage des Eigentümers offiziell (am Besten schriftlich) gegenüber VF - und halt nicht nur mündlich gegenüber dem Mieter.
Der Vermieter ist zu gar nichts verpflichtet, schon gar nicht irgendwelche Schriftstücke aufzusetzen.
Laut Gesetzt ist der Vertrag zu stornieren sollte Vodafone den Vertrag nicht erfüllen können was hier ganz klar der Fall ist.

Der Kunde schreibt einen Widerruf nach § 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Damit hat sich das ganze für den Kunden erledigt.
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von spooky »

Skykeeper hat geschrieben: 25.04.2019, 20:04
reneromann hat geschrieben: 25.04.2019, 19:50 nur bedarf es halt einmal der expliziten Aussage des Eigentümers offiziell (am Besten schriftlich) gegenüber VF - und halt nicht nur mündlich gegenüber dem Mieter.
Der Vermieter ist zu gar nichts verpflichtet, schon gar nicht irgendwelche Schriftstücke aufzusetzen.
Laut Gesetzt ist der Vertrag zu stornieren sollte Vodafone den Vertrag nicht erfüllen können was hier ganz klar der Fall ist.

Der Kunde schreibt einen Widerruf nach § 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Damit hat sich das ganze für den Kunden erledigt.
Zum Thema Paragraphen hatten wir erst eine Diskussion hier.
Es reicht so langsam... !
Und reneromann hat recht, Vodafone möchte dann gerne eine Bestätigung vom Vermieter, dass es nicht gestattet ist.
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Skykeeper
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von Skykeeper »

Was reicht?
Das man hier gerne den Leuten Zeugs einredet der nicht stimmt? Von wegen der Vermieter muss etwas ausfüllen, WTF!

Wenn der Vermieter freiwillig etwas ausfüllt ok, mag er das nicht muss Vodafone sich damit abfinden.
Wenn Vodafone etwas vom Vermieter möchte kann sich Vodafone ja gerne an den Vermieter wenden.

Letztendlich ist die Sachlage aber mal so, es gab einen Vertrag, Vodafone kann diesen Vertrag aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllen, also ist der Vertrag aufzukündigen.

Kabel-Fan hat das gestern Mittag schon richtig erklärt den Rest hätte man sich sparen können.
kabel_fan hat geschrieben: 24.04.2019, 15:43 Ich versteh die ganzen Vorschläge und Beiträge nicht. Der Kunde muss doch überhaupt nichts tun, denn VF ist am Zug, die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Geht das nicht, weil Gründe vorliegen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, hat dieser seinerseits keine Leistungspflicht. Das wurde vor Tagen schon geschrieben und deshalb sollte der Drops gelutscht sein.
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von spooky »

Skykeeper hat geschrieben: 25.04.2019, 20:40
Kabel-Fan hat das gestern Mittag schon richtig erklärt den Rest hätte man sich sparen können.
Richtig, wie dein Posting mit §323 BGB!
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von kabel_fan »

Na ja, es ist schon richtig, dass der Vermieter nicht tätig werden muss. Es liegt an VF, sich die erforderliche Gestattung zu besorgen - bekommt man die nicht, Vertrag nicht erfüllbar. Zudem ist VF/KD bis zur ersten Dose zuständig bei internet. Warum müssen eigentlich user, die besondere Sympathien für VF haben, es dem Kunden immer so erklären, dass alle anderen etwas tun müssten, nur VF nicht. Zudem kommt dieser Fall doch sehr häufig vor und VF macht überhaupt kein Problem draus. Nur hier wird das rumgedreht und wiedergekäut und dann fällt jemand was Neues ein, was überhaupt nicht zur Fragestellung passt und schon geht es von vorne los.
Anscheinend sind manche user sehr daran interessiert, ihre Beitragszahl zu erhöhen.
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von DerSarde »

kabel_fan hat geschrieben: 25.04.2019, 20:58Es liegt an VF, sich die erforderliche Gestattung zu besorgen
Du sagst es, das Ding nennt sich "Multimediagestattung" und die muss tatsächlich vom Vermieter kommen. Der Kunde hat damit aber gar nichts zu tun.

Es ist genauer gesagt allein das Problem von VF, wenn die Verfügbarkeit für ein Gebäude auf "ja" steht, die Verkabelung dann aber evtl. am HÜP endet. Es gibt nämlich sehr wohl Adressen bei der Verfügbarkeitsabfrage, bei der zwar eine Belegung angezeigt wird (HÜP ist also vorhanden bzw. die Wohneinheiten dort sind anschließbar), die Verfügbarkeit für TV / Internet aber beides auf "nein" steht.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
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Re: Neuer Vodafone-Kabel-Kunde, kann es aber nicht nutzen...

Beitrag von reneromann »

DerSarde hat geschrieben: 25.04.2019, 21:23
kabel_fan hat geschrieben: 25.04.2019, 20:58Es liegt an VF, sich die erforderliche Gestattung zu besorgen
Du sagst es, das Ding nennt sich "Multimediagestattung" und die muss tatsächlich vom Vermieter kommen. Der Kunde hat damit aber gar nichts zu tun.
Meist geht es nur schneller, wenn VF hier die entsprechenden Schriftstücke zur Multimediagestattung an den Mieter gibt und dieser diese dem Vermieter (mit Nachdruck) vorlegt, als wenn man seitens VF alles über den Postweg direkt mit dem Vermieter klärt. Das die entsprechende Gestattung alleine eine Sache zwischen Vermieter und VF ist, hat ja nichts damit zu tun, dass es noch immer das Interesse des Mieters ist, wenn die Gestattung erteilt wird und VF daraufhin auch den Vertrag liefern kann (denn meist gehen die Leute ja gerade wegen der höheren Bandbreite zu VF Kabel als zu DSL-Anbietern).

Und letzten Endes benötigt es hier einmal der Aussage des Vermieters an VF - JA, Umbau wird gestattet (=> Multimediagestattung erteilt) -oder- NEIN, Umbau wird nicht gestattet.
Je früher VF die Antwort vom Vermieter bekommt, desto schneller ist der Vorgang am Ende erledigt. Ansonsten würde VF jetzt einen Brief schreiben, darin um eine Antwort bitten und auf die Antwort vielleicht nochmal 3..4 Wochen in Summe warten - das bringt doch keinen weiter. Und auch wenn der Vermieter nichts machen muss, so ist doch eher die Frage: Was für einen Zacken bricht sich der Vermieter aus der Krone, einfach ein "ich gestatte es nicht" zu schreiben und dem Mieter (oder VF direkt) in die Hand zu drücken?