"anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Todesfee
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Todesfee »

@ guenther24

widerufen kann ich nichts mehr, der Vertrag is ja gültig und besteht jetzt seit 2 1/2 Monaten. So lange geht der Stress mit KD schon. Ich werde versuchen meinen Vermieter nochmal zu erreichen, vielleicht kann der sich da irgendwie schlau machen. Wenn ich schon zahle, dann will ich wenigstens auch TV gucken^^

Nebenbei, mein Nick hat nichts mit meinem Job zutun. Eher mit meinem Stil :)
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VBE-Berlin
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von VBE-Berlin »

cable_guy hat geschrieben:Über den verschlossenen Anschlusskasten hat doch nur Kabel Deutschland die Hoheit
In diesem Falle nicht -> NE3-Objekt
cable_guy hat geschrieben:Andere dürfen da doch gar nicht ran. (?)
Selbstverständlich kann auch wer anders anklemmen, wenn er die schlüssel hat.
Die werden bei der Installtionsforma bzw. dem alten Eigentümer/Hausmeister sein.
cable_guy hat geschrieben:Die große Frage ist doch was eine "vor Ort Installation" bedeutet. Auch das "Anklemmen", also das Entfernen der Sperre im Kasten ?Bisher umfasste eine "vor Ort Installation" die Arbeiten vom Anschlusskasten bis einschließlich erste Dose.
Ist beides richtig.
cable_guy hat geschrieben:Und darauf muss dann auch hingewiesen werden wenn man über die Hotline oder Online bestellt.
der Meinung bin ich auch.

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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Todesfee »

Da ich eine gute Rechtschutzversicherung habe, ziehe ich nun einen Anwalt zu Rate. Heute hatte ich schonmal vorab die Situation mit einem Rechtsanwalt über eine telefonische Rechtsauskunft (natürlich dank RV kostenlos^^) geklärt. Er riet mir einen Anwalt direkt zu Rate zu ziehen, der selbst Kontakt mit KD Deutschland herstellt, dadurch würde Druck ausgeübt und ich würde evtl. aus dem Vertrag wieder rauskommen -WEIL: Vor Vertragsabschluss wurde ein sogenannter online-check durchgeführt, ob KD möglich ist (bei der online bestellung) der positiv ausfiel. Daher müsse der Kunde davon ausgehen, dass keine weiteren Schwierigkeiten zu erwarten seien, außerdem wird auf diese Gebühr von 99 Euro nirgends hingewiesen. Hierbei liegt evtl. eine Täuschung vor bzw. "versteckte Kosten".
Alleine mit KD per Briefkontakt etwas zu erreichen erschien dem Anwalt recht aussichtslos, da KD nicht für Kundenfreundlichkeit bekannt sei.

Ich habe den Kabelkasten im Keller mittlerweile gefunden, ich kann ihn nich öffnen is abgeschlossen. Da brauch man einen speziellen Schlüssel. Wie kann KD also erwarten man könne sich selbst anklemmen???

Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt, ich werde berichten was dann weiter geschieht ;-)

Liebe Grüße
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von VBE-Berlin »

So steht es in den AGB, die Dir zugeschickt worden sind:
1.1.2. Soweit kein Kabelanschluss/Übergabepunkt vorhanden ist, installiert Kabel Deutschland bei
den in der vorgenannten Ziffer 1.1.1 aufgeführten Produktvarianten des Kabelanschluss für
Einzelnutzer einen Übergabepunkt als Netzübergang zwischen dem Breitbandverteilnetz von
Kabel Deutschland und dem Hausverteilnetz des Kunden. Der Kunde kann nicht verlangen,
dass das Hausverteilnetz an einen bestimmten Übergabepunkt angeschlossen wird.
Durch den
Kunden veranlasste Mitversorgungen weiterer Häuser sind nicht gestattet. Kabel Deutschland
bestimmt die technisch geeignete Stelle auf dem Grundstück, an der der Übergabepunkt
installiert wird. Das Hausverteilnetz ist anders als beim Kabelanschluss HD inklusive Vor-Ort-
Installation/Kabel Anschluss Wohnung nicht Eigentum von Kabel Deutschland.
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Kabelmensch »

Todesfee hat geschrieben:... Rechtschutzversicherung ... Anwalt ... Rechtsauskunft ... Anwalt ... Anwalt ... Anwalt ...
Unterhalten sich 2 Anwälte.
"Na, wie gehts dir denn so?"
"Ach, weißt du,. ich kann nicht genug klagen ...



scnr
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von spooky »

MB-Berlin hat geschrieben:So steht es in den AGB, die Dir zugeschickt worden sind:
1.1.2. Soweit kein Kabelanschluss/Übergabepunkt vorhanden ist, installiert Kabel Deutschland bei
den in der vorgenannten Ziffer 1.1.1 aufgeführten Produktvarianten des Kabelanschluss für
Einzelnutzer einen Übergabepunkt als Netzübergang zwischen dem Breitbandverteilnetz von
Kabel Deutschland und dem Hausverteilnetz des Kunden. Der Kunde kann nicht verlangen,
dass das Hausverteilnetz an einen bestimmten Übergabepunkt angeschlossen wird.
Durch den
Kunden veranlasste Mitversorgungen weiterer Häuser sind nicht gestattet. Kabel Deutschland
bestimmt die technisch geeignete Stelle auf dem Grundstück, an der der Übergabepunkt
installiert wird. Das Hausverteilnetz ist anders als beim Kabelanschluss HD inklusive Vor-Ort-
Installation/Kabel Anschluss Wohnung nicht Eigentum von Kabel Deutschland.
MB-Berlin
Den Punkt aus der AGB ist aber falsch.. der bezieht sich ja darauf, wenn kein Übergabepunkt vorhanden ist und dieser ist ja vorhanden, sodaß dein fetter Satz auch keine Anwendung hat.
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Scraby »

Na dann nehmen wir doch einfach die hier:

B. BESONDERER TEIL
1.1. VERTRAGSARTEN KABELANSCHLUSS
1.1.1. Bestandteil aller hier genannten Produktvarianten des Kabelanschluss HD ist die Überlassung des Übergabepunktes.

1.2. SIGNALÜBERMITTLUNG
Kabel Deutschland liefert die im jeweiligen regionalen Breitbandverteilnetz der Netzebene 3 von Kabel Deutschland zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Hörfunk-, Fernseh- und andere zugehörige Signale bis zum Übergabepunkt oder, bei den Produkten Kabelanschluss HD inklusive Vor-Ort-Installation und Kabelanschluss Wohnung (Einzelnutzer), bis zur Kabelanschlussdose in der Wohnung des Kunden.

Der TE hat online bestellt und konnte die Bestellung nur abschließen, wenn er bestätigt, dass er Kenntnis von den AGB genommen und diese akzeptiert hat. Also "muss" er auch folgenden Punkt gelesen haben

1.1.3. VOR-ORT-INSTALLATION / KABEL ANSCHLUSS WOHNUNG
Soweit zu den Produktvarianten gemäß Ziffer 1.1.1 eine Vor-Ort-Installation vereinbart wird oder im Rahmen eines Vertrags Kabel Anschluss Wohnung (Einzelnutzer) schließt Kabel Deutschland die Wohnräume des Kunden – vorbehaltlich der Gestattung des Hauseigentümers oder des Verfügungsberechtigten sowie Vorliegen einer ausreichenden Erdung – durch Einrichtung bzw. Wiederinbetriebnahme einer Hausnetzleitung und einer (ggf. multimedialen) Kabelanschlussdose in der Wohnung des Kunden an das Breitbandverteilnetz von Kabel Deutschland an.

Diese wird in der Preisliste ausgeschrieben:
Vor-Ort-Installation Pauschale • Installation bis zur 1. Anschlussdose 99,90 €

Ist zwar für den Kunden schlecht. Aber geliefert wird genau bis zum Übergabepunkt. Dies wurde vertraglich vereinbart. Freischaltung der Wohnung am Übergabepunkt liegt nun im Verantwortungsbereich des Kunden selbst bzw. bei dessen Vermieter.
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Todesfee »

@scraby

Zitat "Diese wird in der Preisliste ausgeschrieben:
Vor-Ort-Installation Pauschale • Installation bis zur 1. Anschlussdose 99,90 €"

Ich habe ebenfalls eine sogenannte Preisliste erhalten, offenbar eine andere als du sie hast. Bei mir ist dieser Punkt nicht zu finden, jediglich zwei ähnlich Punkte stehen dort "Installation der 3. Anschlussdose in der Wohnung 150,90€" und "Installation der 2./4. und aller weiteren Anschlussdosen in der Wohnung 49,90€". Von der ersten Anschlussdose ist nirgends die Rede, auch nicht von einer "Vor-Ort-Installation".
Wenn KD ein Produkt anbietet, muss es auch darauf hinweisen, dass dieses Produkt nur unter gewissen Vorraussetzungen funktioniert, sprich darauf hinweisen, dass evtl. zusätzliche Kosten entstehen könnten. Da reichen die AGBs nicht, auf jedem DVD Player wird auch darauf auf der Verpackung darauf hingewiesen, dass z.B. ein Scartkabel nötig ist, es aber nicht mit enthalten ist.
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Kabelmensch »

Todesfee hat geschrieben: Wenn KD ein Produkt anbietet, muss es auch darauf hinweisen, dass dieses Produkt nur unter gewissen Vorraussetzungen funktioniert, sprich darauf hinweisen, dass evtl. zusätzliche Kosten entstehen könnten.
Steht *patsch* doch *patsch* in *patsch* den *patsch* AGB *patsch* *patsch* *patsch*
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von VBE-Berlin »

spooky hat geschrieben:Den Punkt aus der AGB ist aber falsch.. der bezieht sich ja darauf, wenn kein Übergabepunkt vorhanden ist
dann hat die KDG aber da was falsch geschrieben:
spooky hat geschrieben:Soweit kein Kabelanschluss/Übergabepunkt
dann hätte das Wort Kabelanschluss da nicht stehen dürfen.

Aber der Text von Scraby enthält es ja auch.

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