"anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Scraby
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Scraby »

Todesfee hat geschrieben:@scraby

Zitat "Diese wird in der Preisliste ausgeschrieben:
Vor-Ort-Installation Pauschale • Installation bis zur 1. Anschlussdose 99,90 €"

Ich habe ebenfalls eine sogenannte Preisliste erhalten, offenbar eine andere als du sie hast. Bei mir ist dieser Punkt nicht zu finden, jediglich zwei ähnlich Punkte stehen dort "Installation der 3. Anschlussdose in der Wohnung 150,90€" und "Installation der 2./4. und aller weiteren Anschlussdosen in der Wohnung 49,90€". Von der ersten Anschlussdose ist nirgends die Rede, auch nicht von einer "Vor-Ort-Installation".
Das hier ist die Preisliste stand September: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... chluss.pdf für den Kabelanschluss.
Die sieht vom Inhalt aber schon länger so aus.

[ externes Bild ]
Todesfee hat geschrieben:Wenn KD ein Produkt anbietet, muss es auch darauf hinweisen, dass dieses Produkt nur unter gewissen Vorraussetzungen funktioniert, sprich darauf hinweisen, dass evtl. zusätzliche Kosten entstehen könnten. Da reichen die AGBs nicht, auf jedem DVD Player wird auch darauf auf der Verpackung darauf hingewiesen, dass z.B. ein Scartkabel nötig ist, es aber nicht mit enthalten ist.
Es geht hier um die Freischaltung des vorhandenen Kabels am Übergabepunkt. Wenn du es mit einem DVD-Player vergleichen willst, dann nicht mit einem fehlenden Scartkabel, denn es sind alle Kabel vorhanden. Der Vergleich müsste dann (auch wenns doof klingt) eher der sein, dass du nichts sehen kannst, weil du das vorhandene HDMI oder Scartkabel Kabel vom DVD-Player nicht in den Fernseher stecken kannst, weil du nicht weißt wie.

Um aber wieder auf das eigentliche Problem zu kommen, warum bietest du Kabel Deutschland nicht einen Vergleich an? Der kann doch ganz einfach gehalten sein und in etwa so aussehen:

- der bestehende Kabelanschluss mit Bereitstellungsentgelt 49,90 Euro wird widerrufen, da du dich nicht selbst anklemmen kannst
- im Gegenzug schließt du einen neuen Kabelanschluss mit Vor-Ort-Installation über 99,90 Euro ab. (hier gibts dann kein Bereitstellungsentgelt)

Ist aus meiner Sicht im Moment die sinnvollste Lösung. Du hättest zwar 99,90 Euro anstatt 49,90 Euro zu zahlen, dafür schalten sie dich aber frei, dein Kabelanschluss geht und für Störungen ist Kabel Deutschland dann zukünftig bei dir bis zur Antennendose zuständig.
Todesfee
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Todesfee »

Die 49,90 Bereitstellungsentgeld entfielen ohnehin, wegen online bestellung. Von daher bliebe es bei 99,90.
Die Preisliste ist mit meiner identisch, nur fehlt der Punkt mit "Vor-Ort-Installation" komplett. Was genau bedeutet das denn? Nur das anklemmen, oder schließen die dann auch die Endgeräte an, oder is das dann wieder ne andere Form der Installation? Nur mal so interessehalber.

@kabelmensch, Sätze in den AGBs wie "Überlassung des Übergabepunktes" oder "bis zum Übergabepunkt" sind für einen Leihen eher weniger zu verstehen, ich konnte vor Vertragsabschluss damit jedenfalls nichts anfangen. Hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.
Aber da du das ja alles weisst, kannst du mir deine geistlosen Klugscheissereien auch ersparen. Ich bin hier um diese Situation zu klären, nicht um mich für dumm darstellen zu lassen. *patsch* zurück. -.-
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Scraby
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Scraby »

Todesfee hat geschrieben:Was genau bedeutet das denn? Nur das anklemmen, oder schließen die dann auch die Endgeräte an, oder is das dann wieder ne andere Form der Installation? Nur mal so interessehalber.
Das kommt darauf an, wie die Gegebenheiten vor Ort aussehen. Wenn zum Beispiel nur der Übergabepunkt vorhanden wäre aber keine Verkabelung bis zu deiner Wohnung, dann würde man das im Rahmen der Vor-Ort-Installation machen. Ist die Verkablung vorhanden, dann kann es auch nur die Freischaltung der Wohnung am Übergabepunkt sein. Beim Anschluss der Geräte bin ich mir gerade unsicher, ich glaube aber, dass das nicht inbegriffen ist.
chepri

Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von chepri »

Todesfee hat geschrieben:...@kabelmensch, Sätze in den AGBs wie "Überlassung des Übergabepunktes" oder "bis zum Übergabepunkt" sind für einen Leihen eher weniger zu verstehen, ich konnte vor Vertragsabschluss damit jedenfalls nichts anfangen....kannst du mir deine geistlosen Klugscheissereien auch ersparen.
Wenn man etwas nicht versteht, kann man vorher nachfragen. Stattdessen aber beleidigend zu werden zeigt, wes Geistes Kind der Schreiber ist.
Allerdings mit dem informieren hast du es eh nicht so genau:
Ich bin in diese Wohung neu eingezogen daher kenne ich mich nicht mit den Konditionen des Hauses aus.
Ich vermute ganz stark, dass der Fehler beim Vermieter/Hausverwalter liegt. Und ehrlich gesagt, eine Hausverwaltung die zugibt, sich mit den Gepflogenheiten dieser Wohnung nicht auszukennen, ist mir schon sehr suspekt. In deinem Mietvertrag wird doch auch was zu Antenne o. ä. stehen.
Ganz nebenbei bemerkt: Ich bewundere das Selbstbewußtsein des Anwalts, der ohne nähere Kenntnis diese Antwort gegeben hat. Ich fürchte nur, er wird sich die Finger verbrennen. Aber das kann ihm ja egal sein. Honorar bekommt er ja auf jeden Fall und nur darum geht es.
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von VBE-Berlin »

chepri hat geschrieben:Ich bewundere das Selbstbewußtsein des Anwalts
Wieso Selbstvewußtsein?

Der Anwalt verdient in JEDEM Fall an seinem Kunden oder dessen Rechtsschutzversicherung.
Daher wird kein Anwalt auch nur irgend etwas ablehnen.

Ich fände ein Erfolgshonorar für Anwälte sinnvoller!

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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von chepri »

MB-Berlin hat geschrieben: Daher wird kein Anwalt auch nur irgend etwas ablehnen.

Ich fände ein Erfolgshonorar für Anwälte sinnvoller!

MB-Berlin
Auch wenn es immer wieder behauptet wird, wird es davon nicht richtiger. Es gehört zu den Pflichten eines RA, von aussichtslosen Prozessen abzuraten. Ebenso wird auch eine R-Versicherung keine Deckungszusage erteilen, falls eine Causa aussichtslos erscheint.

Zum Erfolgshonorar vergleiche § 4a RVG
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von Kabelmensch »

Todesfee hat geschrieben:@kabelmensch, Sätze in den AGBs wie "Überlassung des Übergabepunktes" oder "bis zum Übergabepunkt" sind für einen Leihen eher weniger zu verstehen, ich konnte vor Vertragsabschluss damit jedenfalls nichts anfangen. Hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.
Aber da du das ja alles weisst, kannst du mir deine geistlosen Klugscheissereien auch ersparen. Ich bin hier um diese Situation zu klären, nicht um mich für dumm darstellen zu lassen. *patsch* zurück. -.-
Da Du mich so direkt ansprichst ...
Lies Dir doch mal diesen Deinen Thread einfach mal von Anfang an durch.
Zähle, wie of Du abgelehnt hast, Dich mit Dir unverständlichen oder unbekannten Dingen auseinanderzusetzen.
Zähle, wie oft Du auf Deiner Meinung bestanden hast, ohne andere Meinungen zuzulassen.
Frage Dich, wieso ich Dich bei dieser immensen Strichliste als lernresistent bezeichne.
... Manche verstehts halt nicht anders ...
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von astranase »

Todesfee hat geschrieben:Aber da du das ja alles weisst, kannst du mir deine geistlosen Klugscheissereien auch ersparen.
Also Todesfee ... ich denke aber mal das Du bei Gelegenheit dann auch gleich mal Deinen Tonfall überprüfen lassen solltest ... ich denke man kann schon mal in Diskussionen nicht auf ein Gleis kommen, aber muss dann dann gleich so krass sein?!!! :kaffee:
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*STC von TechniSat, da weiß man was man hat!*
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von VBE-Berlin »

chepri hat geschrieben:Auch wenn es immer wieder behauptet wird, wird es davon nicht richtiger. Es gehört zu den Pflichten eines RA, von aussichtslosen Prozessen abzuraten. Ebenso wird auch eine R-Versicherung keine Deckungszusage erteilen, falls eine Causa aussichtslos erscheint.

Zum Erfolgshonorar vergleiche § 4a RVG
Das glaube ich Dir sogar.

Aus meiner Prxis hatte ich aber zeitgleich 2 Klagen.
Einmal wurde geklagt, weil jeder Mieter einen Vertrag selbst abschließen musste und kein Mehrnutzervertrag gemacht wurde.
Einmal wurde gejklagt, weil es einen Mehrnutzervertrag gab und nicht jeder einen eigen Vertrag abschliessen konnte.

Zufälligerweise der gleiche Rechtsanwalt, der beiden Klienten zugesichert hat, dass man das erfolgreich durchziehen kann.

Dein Berufsstand ist leider derzeit stark in Verruf gekommen (auch mit Abmahnungen!)
Ich schreibe absichtlich Berufsstand, ich meine Dich nicht persönlich!!

MB-berlin
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Re: "anklemmen" soll 99 Euro kosten ö.Ö

Beitrag von chepri »

@MB Berlin
Vermutlich wird das jetzt alles OT, deshalb nur ganz kurz:
1.) Du schilderst ja zwei unterschiedliche Fälle, also ist es durchaus denkbar, unterschiedliche Sachverhalte jeweils konträr zu verhandeln.
2.) Vorsicht ist geboten, wenn Klienten Dritten gegenüber behaupten, der RA hätte gemeint, "das gewinnen wir locker". Oftmals sind es nämlich die Klienten, die auf einer rechtlichen Auseinandersetzung bestehen.
3.) Kein seriöser RA wird eine Zusicherung über den Ausgang eines Falles abgeben.
4.) Nenn mir einen Berufsstand, in dem es keine schwarzen Schafe gibt, sogar bei MB´s soll es welche geben, die ihren Interessenten ganz andere Versprechen machen, als das, was nach Vertragsabschluss dann KDG daraus macht.
Und da wirst du sicher auch Beispiele kennen, wo behauptet wird "der hat mir aber das und das versprochen" wovon in Wahrheit aber nie die Rede war.

Langer Rede kurzer Sinn: Es bringt überhaupt nichts, auf das hinzuweisen, was eigentlich normal wäre (schwarze Schafe gibt es seit Anbeginn der Welt), genausowenig ist es zielführend, aus Einzelfällen Verallgemeinerungen zu machen.