Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Uli22
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von Uli22 »

Die Wohnungsgesellschaften verfügen meißt über eine Baumstruktur. Sobald ein Kunde überhaupt bei KD irgendwas gebucht hat, Internet reicht schon aus, ist im Strang alles verfügbar. Filter nicht möglich- Ein Vorteil für die Bewohner, wenn die GV fällt.
ich empfehle immer zu prüfen, was an der Dose anliegt.
MfG
Electron
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von Electron »

ttmicro hat geschrieben:Bei den WBGen, die über die Mietnebenkosten den Kabelanschluss abrechnen, wird in der Regel der komplette Kabelanschluss (analog und digital) zur Verfügung gestellt. Ich z.B. bezahle jährlich 110,00 €, monatlich abgerechnet über Mietnebenkosten und habe einen ganz normalen digitalen Anschluss, den ich auch für Telefon und Internet nutze. Und über diesen Anschluss kann ich auch ohne weitere Kosten alle unverschlüsselten digitalen Sender empfangen und sehen. Das sind zwar zur Zeit nur die ÖR, vielleicht auch noch ein paar andere frei empfangbare, dafür ARD, ZDF und ARTE auch in HD. Und wenn die GV fällt, sind alle darunter fallenden digitalen Sender frei empfangbar und das hat nichts, aber auch gar nichts mit 'schwarzsehen' zu tun.

Wenn deine WBG dir nur einen 'kastrierten' Kabelanschluss über die Mietnebenkosten zur Verfügung stellt (was ich mir so nicht vorstellen kann), dann läuft da irgend etwas schief oder deine WBG zockt dich einfach ab. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du noch einen Einzelteilnehmervertrag hast. Wenn ja, hast du vielleicht auch etwas falsch gemacht. Wie die Verträge zwischen den WBGen und KDG aussehen, kann ich so nicht beurteilen. Aber wenn bei dir ein digitales Signal anliegt und der Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, gibt es in einem Mietshaus einer WBG keinen Grund, einen Einzelvertrag abzuschließen, um digitales Fernsehen zu haben.
So ich versuch es nochmal ganz sachlich. Eins vorne Weg, es geht hier auch nicht darum welche Signale auf der Leitung anliegen, sprich dass Frequenzband ABC Träger analoger Signale ist und XYZ digitaler.
Das steht doch völlig außer Frage.
Es geht hier um den vertraglichen Leistungsumfang. Telefon und Internet sind für diese Diskussion völlig irrelevant, hat mit dem Leistungsumfang deines TV - Vertrages bzw der WBG nix zu tun.

Bei KD gibt es in Bezug auf WGB's 2 Optionen: Grundversorgung und Versorgungsvereinbarung.
Ich falle unter die Versorgungsvereinbarung, bezahle somit einen Betrag x über die Mietnebenkosten und benötige einen Einzelteilnehmeranschluss.
"Kastrierter" Kabelanschluss war diesbezüglich also ein etwas irreführender Begriff meinerseits, mein Fehler.
Aber dementsprechend mache ich auch nichts falsch und meine WBG zockt mich net ab.

Die meisten Nebenkostenzahler werden unter die Grundversorgung fallen. An dieser Stelle wird es dann interessant. Umfasst der Vertrag zwischen der WBG und KD auch das digitale Spektrum.
Meines Wissens sind dies zum Großteil alte Verträge, die sich auf analoge Grundversorgung beziehen.
Sofern deine WBG einen anderen Vertrag hat, der die digitalen Signale einschließt, dann kannst du dich natürlich über den Wegfall der GV doppelt freuen, da in dem Fall die 2,90 überflüssig werden.
(Bei 110€ pro Jahr tendiere ich aber zur analogen Grundversorgung)
Was passiert aber mit dem anderen Teil?
Ich vermute, dass KD aktuell die Nutzung der digitalen Öffis ohne Vertrag mit digitalen Leistungsumfang toleriert, da wohl der Großteil der Kunden ein digitales Paket bucht und somit quasi die Grundversorgung "upgradet" und per SC der Großteil der digitalen Leistung geschützt wird.
Fällt die GV wird sich KD was einfallen lassen, um eben diese Kunden, deren vertraglicher Leistungsumfang nicht die digitalen Signale umfasst, "zu motivieren" ein Paket zu buchen.
Wurde widererwartend damals schon vertraglich kein Unterschied zwischen analogen und digitalen Signalen in den Verträgen gemacht, so ist meine Überlegung natürlich obsolet.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von viewer »

Hatte heute Besuch vom KD-Techniker weil ich seit Sontag Störungen beim TV-Empfang habe.
Nebenbei fragte ich Ihn wann im April denn die GV der Pro7/SAT1 und RTL-Sender aufgehoben wird. Antwort: Gar nicht,weil die TC-
Übernahme gescheitert ist. Entweder war der Techniker schlecht informiert oder wir haben was verpasst.
PS: Die Störung konnte er nicht beseitigen.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von Burkhard10 »

Ahnungsloser Techniker.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von McMurphy »

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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von viewer »

Ja.Da verschlägt´s einem echt die Sprache.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von VBE-Berlin »

viewer hat geschrieben:Hatte heute Besuch vom KD-Techniker
Das sind angestellte von örtlichen Antennenbaufirmen.
Also Subunternehmer, die für die KDG arbeiten.
viewer hat geschrieben: Entweder war der Techniker schlecht informiert
Der Techniker ist so gut informiert, wie er von seinem Chef Informationene erhalten hat bzw. sich selbst informiert.

für die Störungsbeseitigung vor Ort benötigt er diese Information absolut nicht.

Allerdings hätte ich diese Äußerung:
viewer hat geschrieben:Gar nicht,weil die TC-
Übernahme gescheitert ist.
auf jeden Fall unterlassen, wenn ich mich nicht auf dem laufenden halte.

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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von Knidel »

Das Bundeskartellamt hat den Beschluss im Verfahren veröffentlicht:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... -22-07.pdf

Ab Seite 12 wird auf das Zusammenkommen der Verträge mit Kabel Deutschland damals eingegangen.


Interessant ist auch:
Erst in jüngerer Zeit eingeführte Sender, z.B. RTL Nitro oder Sixx, waren von der damaligen Vereinbarung nicht erfasst und unterfallen deshalb nicht der Zusage der Nichtverschlüsselung.
Gemäß Ziff. 1 Satz 1 und Satz 5 müssen die verbreiteten SD-Signale der betreffenden TV-programme jeweils mindestens der Bildqualität entsprechen, die die Programme am 31.12.2011 besessen haben.
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ttmicro
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von ttmicro »

Electron hat geschrieben:
So ich versuch es nochmal ganz sachlich. Eins vorne Weg, es geht hier auch nicht darum welche Signale auf der Leitung anliegen, sprich dass Frequenzband ABC Träger analoger Signale ist und XYZ digitaler.
Das steht doch völlig außer Frage.
Es geht hier um den vertraglichen Leistungsumfang. Telefon und Internet sind für diese Diskussion völlig irrelevant, hat mit dem Leistungsumfang deines TV - Vertrages bzw der WBG nix zu tun.

Bei KD gibt es in Bezug auf WGB's 2 Optionen: Grundversorgung und Versorgungsvereinbarung.
Ich falle unter die Versorgungsvereinbarung, bezahle somit einen Betrag x über die Mietnebenkosten und benötige einen Einzelteilnehmeranschluss.
"Kastrierter" Kabelanschluss war diesbezüglich also ein etwas irreführender Begriff meinerseits, mein Fehler.
Aber dementsprechend mache ich auch nichts falsch und meine WBG zockt mich net ab.

Die meisten Nebenkostenzahler werden unter die Grundversorgung fallen. An dieser Stelle wird es dann interessant. Umfasst der Vertrag zwischen der WBG und KD auch das digitale Spektrum.
Meines Wissens sind dies zum Großteil alte Verträge, die sich auf analoge Grundversorgung beziehen.
Sofern deine WBG einen anderen Vertrag hat, der die digitalen Signale einschließt, dann kannst du dich natürlich über den Wegfall der GV doppelt freuen, da in dem Fall die 2,90 überflüssig werden.
(Bei 110€ pro Jahr tendiere ich aber zur analogen Grundversorgung)
Was passiert aber mit dem anderen Teil?
Ich vermute, dass KD aktuell die Nutzung der digitalen Öffis ohne Vertrag mit digitalen Leistungsumfang toleriert, da wohl der Großteil der Kunden ein digitales Paket bucht und somit quasi die Grundversorgung "upgradet" und per SC der Großteil der digitalen Leistung geschützt wird.
Fällt die GV wird sich KD was einfallen lassen, um eben diese Kunden, deren vertraglicher Leistungsumfang nicht die digitalen Signale umfasst, "zu motivieren" ein Paket zu buchen.
Wurde widererwartend damals schon vertraglich kein Unterschied zwischen analogen und digitalen Signalen in den Verträgen gemacht, so ist meine Überlegung natürlich obsolet.
Du schreibst ganz sachlich Unsinn.

Eins nochmal (zum dritten) vorweg: die berühmten 2,90 € sind eine Abo-Gebühr für das Basis-Paket Kabel-Digital, und dieses beinhaltet sämtliche grundverschlüsselten Fernsehsender. Du erwirbst damit kein 'Upgrade' auf digitale Leistung. Diese Leistung ist schon da und steht dir zur Verfügung. Und Telefon und Internet war von mir nur beispielhaft angeführt, das war unsachlich und hat hiermit nix zu tun, da gebe ich dir recht.

Die WBGen haben in der Regel einen Nutzungsvertrag mit z.B. KabelDeutschland für die Nutzung des Kabelanschlusses durch den Mieter. Und hier wird nicht zwischen Analog und Digital unterschieden, es geht schlicht um die Nutzung des Kabelanschlusses. Die Kosten für die 'Betreibung einer Breitbandkabelanlage' werden über die Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt, je mehr Mieter desto günstiger für den einzelnen. Hier gibt es für die WBGen je nach Anzahl der Nutzer Staffelverträge. Die WBGen sind dann in der Regel auch selbst NE4-Betreiber.

Es gibt auch WBGen, die die Hausnetze nicht selbst betreiben. Hier befinden sich die Hausnetze im Besitz hierauf spezialisierter Dienstleister (sog. NE4-Betreiber). Diese schließen mit dem Hauseigentümer eine Versorgungsvereinbarung ab, die ihnen das Eigentum am Hausnetz überträgt und im Gegenzug zur Instandhaltung und der Abrechnung mit den Nutzern verpflichtet. Somit wird den Eigentümern die Verantwortung für die Rundfunkversorgung abgenommen. Wie hier nun die Gebühren auf den einzelnen Mieter umgelegt werden, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung. Wer nun die NE4-Netzebene betreibt, ist für den Mieter eher zweitrangig. Aber auch hier ist normalerweise ein zusätzlicher Einzelnutzervertrag nicht notwendig.
Zuletzt geändert von ttmicro am 25.03.2013, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?

Beitrag von twen-fm »

Hatte heute Besuch vom KD-Techniker weil ich seit Sontag Störungen beim TV-Empfang habe.
Das sind Techniker der Fa. BKE, die im Auftrag der KDG arbeiten.
Erst in jüngerer Zeit eingeführte Sender, z.B. RTL Nitro oder Sixx, waren von der damaligen Vereinbarung nicht erfasst und unterfallen deshalb nicht der Zusage der Nichtverschlüsselung.
Im Klartext heisst das also: Weiterhin verschlüsselt bei der KDG. Naja, wem´s passt...die schaufeln sich damit ihr eigenes Loch. Oder besser gesagt: Die "Hauptsender" unverschlüsselt und die "Nebensender" grundlosverschlüsselt. :kater:
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