Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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berlin69er
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von berlin69er »

Tja, und was ist mit Haus und Grundstück? Da darf KDG dann einfach so rauf?
Und wie will KDG die "Schwarznutzung" berechnen? Ein konkreter Nachweis dürfte schwierig werden...
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reneromann
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von reneromann »

Wurzelzwerg hat geschrieben:Theoretisch ist man verpflichtet KD die Sperrung vom TV-Signal zu ermöglichen. Der ÜP gehört ja auch KD und somit muss KD auch Zugriff darauf haben. Würde mich nicht wundern, wenn sowas auch bei dem Auftrag für den ÜP-Bau mit drin steht.
Verweigert man das, könnten Nachforderungen wegen Schwarznutzung kommen. Bei Zutritt zur Wohnung ist es vielleicht eher eine Grauzone, weil da 2 Interessen kollidieren.
Nö - das ist ALLEINE das Problem des KNB. Zwar gehört das Netz auf dem Grundstück bis zum HÜP alleine dem KNB, aber in das Haus oder auf's Grundstück muss man den Techniker nicht lassen.
Zumal die Zuleitungen ja auch irgendwo einen Abzweiger haben, von dem die einzelne Hauszuleitung abgezweigt wird - und eben dort kann der KNB auch abklemmen. Von daher muss der Eigentümer beim Abklemmen nicht mitwirken (d.h. niemanden reinlassen oder überhaupt vor Ort sein [denn dafür müsste der Eigentümer ja auch ggfs. Urlaub o.ä. nehmen]).

Gleiches gilt übrigens auch für die Sperrung von Wasser, Gas und Strom - da gibt's IMMER auch VOR dem Haus eine Möglichkeit zum Sperren - und diese kann (und wird) im Zweifel genutzt.
Oder glaubst du, dass jemand freiwillig den Sperrdienst reinlässt, damit dieser Strom/Wasser/Gas abstellen kann? ;-)

Und solange VF das Erschleichen von Leistungen nicht nachweisen kann (und wie wollten sie dies nachweisen - wenn man sie zum Abklemmen nicht reinlässt, reicht das vor Gericht bei Weitem nicht als Beweis des Erschleichens nicht aus, hier muss schon handfest bewiesen werden, dass unberechtigterweise genutzt wurde), passiert da vor Gericht gar nichts. Jedoch kann VF -sofern auch noch Internet gebucht ist- den IPO-Filter direkt am Abzweiger setzen, statt ihn im Haus hinter dem HÜP zu setzen oder halt das Kabel am Abzweiger direkt abklemmen.
Wurzelzwerg
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Wie gesagt, beim Zugang zur Wohnung geh ich mit, da kann man defintiv nein sagen. Sofern ein Verteiler o.ä. auch anderweitig zugänglich ist, bin ich der Meinung, dass man es theoretisch zulassen muss. In den AGB zu IP hab ich es zwar nicht gefunden, bei TV steht unter Punkt 3.1e:
den Zutritt zu den von VF erreichten techn. EInrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitung eines Kabelanschlusses nach Vertragsbeendigung.
Ich bin zwar kein Jurist, aber würde vermuten, dass sich die Regelungen auch allgemein auf den physischen Kabelanschluss beziehen. Da man vermutlich beim Anschluss des Hauses dem zustimmt und auch beim Kauf das Haus "mit allen Rechten und Pflichten" übernimmt (diesen AGB also automatisch zustimmen würde, wenn man den Anschluss nicht ausbauen lässt).

Aber von allem rechtlichen mal abgesehen: Nutzt du Kabel-TV? Dann solltest du es auch bezahlen, das gehört sich so und schließlich bekommst du auch eine Leistung dafür. Nutzt du es nicht, kann es dir egal sein, ob da ein Filter eingebaut wird. Bei einer Störung würdest du den Techniker schließlich auch rein lassen. (und spätestens dann sollte auch der Filter gesetzt werden)
Wurzelzwerg
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Wie gesagt, beim Zugang zur Wohnung geh ich mit, da kann man defintiv nein sagen. Sofern ein Verteiler o.ä. auch anderweitig zugänglich ist, bin ich der Meinung, dass man es theoretisch zulassen muss. In den AGB zu IP hab ich es zwar nicht gefunden, bei TV steht unter Punkt 3.1e:
den Zutritt zu den von VF erreichten techn. EInrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitung eines Kabelanschlusses nach Vertragsbeendigung.
Ich bin zwar kein Jurist, aber würde vermuten, dass sich die Regelungen auch allgemein auf den physischen Kabelanschluss beziehen. Beim Anschluss des Hauses wird man diese AGB vermutlich akzeptieren und auch beim Kauf übernimmt man das Haus "mit allen Rechten und Pflichten" (würde diesen AGB also automatisch zustimmen, wenn man den Anschluss nicht ausbauen lässt).

Aber von allem rechtlichen mal abgesehen: Nutzt du Kabel-TV? Dann solltest du es auch bezahlen, das gehört sich so und schließlich bekommst du auch eine Leistung dafür. Nutzt du es nicht, kann es dir egal sein, ob da ein Filter eingebaut wird. Bei einer Störung würdest du den Techniker schließlich auch rein lassen. (und spätestens dann sollte auch der Filter gesetzt werden)

[edit] Ich hab eigentlich beim Post oben auf editieren gedrückt, warum der Post nochmal kam ist mir schleierhaft...
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von berlin69er »

Zwischen "Wohnung" und Grundstück, gibt's bei Einfamilienhäusern zunächst mal keinen Unterschied.
Die andere Frage wäre, welche rechtliche Relevanz eine Aussage in den AGB hat. Ich sehe das allenfalls als Hinweis.
Anders würde es vielleicht aussehen meiner Meinung, wenn explizit ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Dann enthält dieser natürlich einen Passus, der den Zugang zur Anlage ermöglicht. Aber auch da natürlich nicht ohne Ankündigung und gegen den Willen des Eigentümers.
Ich kenne da einen Medienberater (in meiner alten Wohnung), der sich aufgeführt hat, wie ein Hausmeister oder Hauseigentümer, sich in Keller und Hausflur rumgetrieben hat, mit dem Hinweis die Anlage prüfen zu müssen. Nach einigen Beschwerden der Mieter und des eigentlichen Hausmeisters, hat er aber vom Eigentümer Hausverbot bekommen. Mit dem Zugang der Techniker im Störungsfall hat das natürlich nichts zu tun. Aber zeigt eben, wie biegsam diese AGB gerne ausgelegt werden.
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Wurzelzwerg
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von Wurzelzwerg »

Sorry, dass ich den hier nochmal hoch hole. Ich hab jedoch zu dem Thema endlich etwas handfestes gefunden.

Begründet ist das über das BGB
§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Abs. 2 ist nicht relevant.

Ich habe auch eine komplette Erklärung der Zusammenhänge vorliegen, aber der exakte Wortlaut könnte unter Interna fallen, daher schreibe ich das hier nicht rein.
Im Grunde haben durch den ungesperrten TV-Empfang unberechtige Personen Zugang zum Kabelsignal. Daraus kann ein Vermögensschaden entstehen und das soll vermieden werden. Das lässt sich auch auf die Kontrolle einer bestehenden Sperre anwenden. Die Beseitigung ist in dem Fall dann Ermöglichung des Zugangs zur Sperrung.

Wenn die Sperrung außerhalb der Wohnung möglich ist, kann man aber bestimmt auch auf dieser Variante bestehen.

@berliner: Schwarze Schafe gibt es leider überall. Dass es auch seriös geht, zeigt ja der foreneigene VBE :)
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehn mit Internet&Phone Vertrag erlaubt?

Beitrag von berlin69er »

Ich sage mal einfach nein, ein Anspruch auf Zugang lässt sich daraus nicht ableiten, denn KDG müsste erstmal nachweisen welcher konkrete Schaden denn hier entstanden sein soll... Der von dir zitierte Paragraph bezieht sich explizit auf Störungen. Und selbst in diesem Fall, kann man sich nicht einfach so Zugang verschaffen. Nicht ohne Grund, wird sogar in Strafrechtsfällen eine richterliche Anordnung benötigt. Das Recht auf Privatsphäre wiegt meist höher...
KDG hat es versäumt, den TV Zugang zu sperren. Das ist jetzt nicht das Problem des Kunden. Sollte der Kunde eine Störung melden, kann das ja nachgeholt werden.
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