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Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 07:23
von danix99
Hallo Leute.

Die Jugendschutz-PIN-Eingabe kann mit etwas Aufwand völlig legal und ohne Verletzung
der AGB des Providers umgangen werden.

Man benötigt einen Infrarot (IR) Transceiver, die Original Fernbedienung des Receivers,
einen PC und ein bisschen Software.

Prinzip:
- Infrarot Codes der Original Fernbedienung scannen (z.Bsp 1 2 3 4)
- Unbenutzte Taste der Original Fernbedienung scannen (z.Bsp ROT)
- bei Empfang des IR-Musters der Taste ROT werden die IR-Muster des Pincodes 1,2,3,4 nacheinander gesendet.

Vorteil:
- Man muß nur noch eine Taste drücken, wenn die PIN-Eingabe erscheint.
- Natürlich kann man auch eine Taste einer anderen Fernbedienung nehmen (vorzugsweise TV-Fernbedienung)
- funktioniert immer und überall

Nachteile:
- man benötigt einen PC (meistens läuft der sowieso), ggf alten nehmen
- IR-Modul (USB) so um die 50 EUR
- Stromverbrauch
- Software muß erstellt werden

Das Infrarot-Modul (z.Bsp TIRA) wird gegenüber dem TV-Bildschirm angeordnet.
Der Digitalreceiver sollte daneben stehen.
Man zielt mit der Fernbedienung auf den TV-Schirm, die Reflektionen erreichen den Transceiver,
Der PC empfängt über USB IR-Muster.
Wenn das IR-Muster paßt, sendet der PC die vier PIN Codes nach vorne in Richtung Digital-Receiver.

Um allen Unkenrufen zuvorzukommen, das System funktioniert einwandfrei und zuverlässig.
Ein halbwegs begabter Programmierer benötigt ein paar Stunden, um die zum IR-Modul erhältliche
Demosoftware entsprechend umzubauen.

Alternativ ggf. GIRDER benutzen, weis aber nicht, ob man dort einem IR-Code andere
bzw. mehrere Sendecodes zuordnen kann.

PS.
Wäre doch was für Gorcon

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 10:22
von Luedenscheid
danix99 hat geschrieben: Die Jugendschutz-PIN-Eingabe kann mit etwas Aufwand völlig legal und ohne Verletzung
der AGB des Providers umgangen werden.
Oder man kauft sich gleich einen vernünftigen Receiver seiner Wahl! Ob sich mein Provider dabei "verletzt" fühlt ist mir sowas von egal,
wir sind hier alle erwachsen und wollen uns nicht gängeln lassen. :oops:

Mfg und frohe Pfingsten, C.

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 10:44
von danix99
Oder man kauft sich gleich einen vernünftigen Receiver seiner Wahl! Ob sich mein Provider dabei "verletzt" fühlt ist mir sowas von egal,
wir sind hier alle erwachsen und wollen uns nicht gängeln lassen. :oops:
Ich lasse mich auch nicht gängeln, aber viele Leute sind eben nicht scharf auf Probleme mit ihrem Netzbetreiber.

Selbstverständlich ist es voll schwachsinnig, wenn jemand einen Fernseher mit CAM hat,
keine Smartcard dafür bekommt und sich dann als einzige (legale) Alternative einen
Zwangsreceiver holen muß.

Bin mal gespannt, wie das weitergeht, wenn die das analoge Fernsehen im Kabel
nächstes Jahr (?) abschalten...

Schöne Pfingsten
MfG danix99

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 11:03
von Knidel
Ich finde diese Lösung ganz interessant. Für jemanden, der unbedingt einen zertifizierten Receiver benutzen will, sicherlich eine Möglichkeit.

Wobei man damit ja den Jugendschutz nicht vollständig umgeht. Beim Umschalten kommt dann immer noch die Meldung und mich persönlich stört das am meisten.
Daher würde ich lieber gleich einen nicht zertifizierten Receiver kaufen. An die Smartcard kommt ja mit einen der vielen Seriennummern-Generatoren.
danix99 hat geschrieben:Bin mal gespannt, wie das weitergeht, wenn die das analoge Fernsehen im Kabel
nächstes Jahr (?) abschalten...
Also nächstes Jahr wird das nichts. Im Kabel wird es noch viele weitere Jahre analoges Fernsehen geben.

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 11:28
von danix99
Knidel hat geschrieben:Ich finde diese Lösung ganz interessant. Für jemanden, der unbedingt einen zertifizierten Receiver benutzen will, sicherlich eine Möglichkeit.
Wobei man damit ja den Jugendschutz nicht vollständig umgeht. Beim Umschalten kommt dann immer noch die Meldung und mich persönlich stört das am meisten.
Mein Beitrag ist ja nur Ausbaustufe 1 und ermöglicht mir entspanntes Fernsehen ohne mich von einer
mikrigen Hardware terrorisieren zu lassen.

Wenn sowieso ein PC verwendet werden muß, könnte man das Ganze auch automatisieren

Beim PIN-Hinweis ist der Ton vollständig fast ausgeschaltet
-> Receiver-Ton an Soundcarte anschließen, warten auf 2 Sekunden totale Stille, dann IR-Codes der PIN senden.
(Software-Aufwand noch erträglich)

Beim PIN-Hinweis erscheint z.Bsp ein weitgehend blaues Bild
-> RGB-Videooutputs am SCART sampeln, auf 99% Blau für 2 Sekunden warten, dann IR-Codes der PIN senden.
(Software-Aufwand beachtlich)

Findet sich da vielleicht ein Freiwilliger ?

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 31.05.2009, 19:29
von danix99
Achtung, erfahre gerade, daß die einfache Ein-Knopf Funktion ggf. mit einer
macrofähigen Universalfernbedienung machbar ist (Gorcon).

Habe aber noch keine Details hierzu.

Anm: hier erweitert

"Tele Genius" (was anderes steht da nicht drauf)[Gorcon]

War leider nichts mehr zu finden diesbezüglich...
Auf die Schnelle hab' ich aber Folgendes gefunden:

http://www.comm-tec.de/files/RTI_produktuebersicht.doc
makrofähig: mehrere Befehle für unterschiedliche Geräte mit einem Tastendruck (bis zu 64 Befehle je Makro)

So, das war's für heute.
MfG an alle, und Tschüß

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 01.06.2009, 07:58
von danix99
Habe folgende zusätzliche Info erhalten, aber nicht gecheckt !

"Universal Fernbedienungen vom Aldi haben auch ne Macro Taste"

MfG. danix99

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 01.06.2009, 10:41
von Franky-Boy
Man kann den JS-PIN auch auf einer One for All Universal-FB als Makro speichern. Keine schlechte Idee, daran habe ich noch nicht gedacht.

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 01.06.2009, 11:02
von digitTViewer
Also ich benutze einen Fernseher mit integriertem DVB-T/C/S MultiTuner und einem Alphacrypt light Modul. Ich brauchte noch nie einen Jugendschutzcode eingeben und den Kopierschutz interessiert mein Fernseher auch nicht gerade.

Aber nimm ruhig deine oben beschriebene Lösung. Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?

Re: Jugendschutz-PIN völlig legal ohne AGB-Verletzung umgehen

Verfasst: 01.06.2009, 17:07
von danix99
Franky-Boy hat geschrieben:Man kann den JS-PIN auch auf einer One for All Universal-FB als Makro speichern. Keine schlechte Idee, daran habe ich noch nicht gedacht.
Hallo Franky-Boy, falls Du so ein Ding Dein eigen nennst, kannste das mit dem Makro
bitte mal ausprobieren und das Ergebnis hier posten ?
Merci im Voraus,
MfG. danix99