Kostenhinweis nicht erfolgt, Servicepauschale

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
mr.magic
Kabelexperte
Beiträge: 559
Registriert: 09.05.2007, 14:51

Re: Kostenhinweis nicht erfolgt, Servicepauschale

Beitrag von mr.magic »

Der Agent ist verpflichtet den Kunden auf Kosten hinzuweisen.

Es kommt auf die Vertragslage an. Bei NE4 ist VFKD bis zur Dose des Kunden zuständig. Bei NE3 bis zum ÜP.

Der Haken wird einfach gesetzt ohne den Kunden über die evtl. anfallenden Kosten hinzuweisen. Ist laut Prozess natürlich falsch. Intressiert aber keinen.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Kostenhinweis nicht erfolgt, Servicepauschale

Beitrag von reneromann »

mr.magic hat geschrieben:Der Agent ist verpflichtet den Kunden auf Kosten hinzuweisen.
Wo steht das? In einer internen Arbeitsanweisung -oder- in einer rechtlichen Vorgabe durch den Gesetzgeber?
In ersterem Fall: Tja, hilft dem TE nicht weiter, denn die Preisliste liegt einerseits öffentlich aus und andererseits wird sie dem Kunden bei Vertragsschluss zugesendet (und da steht drin, dass bei vom Kunden zu vertretenden Defekten die Servicepauschale fällig wird).
In zweiterem Fall: Bitte nenne uns die "Fundstelle" im Gesetz...
Es kommt auf die Vertragslage an. Bei NE4 ist VFKD bis zur Dose des Kunden zuständig. Bei NE3 bis zum ÜP.
Und da das Problem hier laut TE das Antennenkabel hinter der Dose war, ist die Vertragslage völlig egal...
Das Antennenkabel fällt alleinig in den Zuständigkeitsbereich des Kunden - ähnlich wie ein Defekt am TV-Gerät [oder selbst gekauftem Receiver/Recorder].
Wenn also der Kunde einen Techniker ruft (egal ob er über die Kosten aufgeklärt wurde oder nicht) und der Techniker feststellt, dass ein "Bauteil", dass dem Kunden gehört, defekt ist, wird laut Preisliste, die der Kunde definitiv erhalten hat, die Servicepauschale fällig.

Daher sollte man ja -unabhängig davon bei welchem Gerät- immer erst selbst -nach Bedienungsanleitung des Gerätes- testen, ob man den Fehler selbst beheben kann.
Meist steht da bei TV-Geräten auch drin, dass man ein anderes Antennenkabel testen soll - hätte sich der TE daran gehalten, hätte er das defekte Kabel selbst gefunden und getauscht.
Der Haken wird einfach gesetzt ohne den Kunden über die evtl. anfallenden Kosten hinzuweisen. Ist laut Prozess natürlich falsch. Intressiert aber keinen.
Richtig - weil's egal ist, schließlich hat der Kunde ja die Preisliste bekommen, in der er über die Kosten informiert wurde.