Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
reneromann
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:ja und, der 100Mbit Anschluss müsste nach deiner Rechnung mehr als 45.98€ kosten damit deine 50% Rechnung aufgeht, tut er aber nicht.
Da aber selbst die Telefonie bei vollkommen ausgelastetem Segment nicht mehr sicher funktioniert, ist eben halt selbst dieser Part gestört...
Mal davon abgesehen, dass VF diese 50%-Regelung selbst bei reinen Internetanschlüssen anwenden würde - wo dann ja gara nichts der vertraglich vereinbarten Lösung geht.
NoNewbie
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von NoNewbie »

ja rede doch nicht um den heißen Brei, deine Rechnung stimmt nicht.
Und über die Telefonie hat sich der TE hier nicht beschwert.
Wir reden hier um diese Störung, was bei anderen vieleicht anders ist, ist hier egal.
reneromann
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von reneromann »

Slatti hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Ja und? Was bringt dir eine Fristsetzung, wenn dadurch der Anschluss trotzdem unbrauchbar bleibt?
Auch die 50% Gutschrift sind in meinen Augen eine Verarsche, weil der Telefoniepart keine 50% des Preises der Leitung ausmacht [die Telefonie könnte allerhöchstens mit einem Preisanteil von 22,99 € reingerechnet werden - das entspräche nämlich dem "Red Phone"-Tarif (also dem reinen Telefonanschluss) in Kombination mit der dort separat zu buchenden Festnetzflat].

Besser wäre es, eine Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen und z.B. zur Telekom zu wechseln. Denn die dir dadurch entstehenden Kosten, die aus der Unbrauchbarkeit des Vertrages entstanden sind, muss VF übernehmen, auch wenn sie sich natürlich erst einmal quer stellen werden (Stichwort: Schadenersatz, der explizit durch das BGB im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund NICHT ausgeschlossen wird - ein Fachanwalt kann dir hier sicherlich weiterhelfen).

Mal davon abgesehen, dass VF bei VDSL auch Probleme hat, weil VF hier (in einigen Regionen) nicht genug Kapazität zur Überleitung des Traffics aus dem Telekom-Netz [VF hat keine eigenen VDSL-Anschluss, sondern nutzt Bitstrom-Anschlüsse der Telekom] in ihr eigenes Netz hat - du würdest also nur vom Regen (Segmentüberlastung im Kabelnetz mit ungewissem Ausbauzeitpunkt) in die Traufe (Überlastung des Übergabepunkts vom Telekom- in das Vodafone-Netz, Ausbauzeitpunkt ebenfalls ungewiss) in die Traufe wechseln.
Hi,
du hast da was überflogen...
Ich kann entweder nach DSL wechseln oder Vertragsauflösung- bzw. 50% Gutschrift von Dez.2017 - Juni 2018 beantragen. Also Vertrag kann gekündigt werden.
PS: ich bezahle 35€ für Internet+Telefon.
Dann kann ich dir nur eins raten: Kündige und wechsele z.B. zur Telekom...
VDSL von Vodafone ist nämlich aufgrund der Auslastungsproblematik der Übergabepunkte nicht unbedingt besser...

Und wie ich schon sagte - VF muss bei einem Wechsel zur Telekom hin die Mehrkosten im Zuge des Schadenersatzes tragen - du musst dich auch nicht mit VF DSL abspeisen lassen (denn du hast die Wahl, zu wem du gehst - VF kann nur den geschlossenen Vertrag erfüllen [und der beinhaltet halt die Lieferung über das Kabelnetz und nicht über das DSL-Netz] - aber darauf bestehen, dass du zu "deren" VDSL wechselst, können sie nicht, da das rechtlich ein neuer Vertrag ist, der nichts mit dem aufzulösenden Vertrag zu tun hat).

Und da keinesfalls gesagt ist, dass der Zustand wirklich "nur" bis Juni '18 anhält [es gibt hier schon einige Threads, bei denen solch eine Segmentüberlastung sich über Jahre hingezogen hat], würde ich mich definitiv nicht mit Gutschriften abspeisen lassen. Sie haben dir etwas verkauft, was sie nicht einhalten können - dann sollen sie auch dafür bluten [und zwar richtig].
NoNewbie
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von NoNewbie »

@reneromann

Oh man, gib mir eine Antwort.
Außerdem hat hier noch nie jemand geschrieben, dass er bei einem Privatkundentarif Schadenersatz vom Netzbetreiber erhalten hat.
Ich sehe da kaum Chancen, oder du versuchst es mal mit einer Musterklage und nennst uns dann das Aktenzeichen.
Wenn es einfach wäre, hätten die Verbraucherzentralen oder die BNetzA schon längst auf Beschwerden reagiert.
reneromann
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:@reneromann

Oh man, gib mir eine Antwort.
Außerdem hat hier noch nie jemand geschrieben, dass er bei einem Privatkundentarif Schadenersatz vom Netzbetreiber erhalten hat.
Ich sehe da kaum Chancen, oder du versuchst es mal mit einer Musterklage und nennst uns dann das Aktenzeichen.
Wenn es einfach wäre, hätten die Verbraucherzentralen oder die BNetzA schon längst auf Beschwerden reagiert.
Lies dir mal den §314 im BGB durch - und nur weil es bisher noch niemand an die große Glocke gehängt hat, heißt es nicht, dass es nicht geht. Oder was glaubst du, warum VF hier "ersatzweise" auf einmal den kostenlosen Umstieg auf VDSL anbietet - natürlich nur, um aus der Misere der Schadenersatzpflicht rauszukommen. [Denn andernfalls müsste VF für die Kosten für Portierung, Schaltung der Leitung und Differenzpreis zwischen dem "alten" Kabelvertrag und dem "neuen" DSL-Vertrag aufkommen - was Inhouse natürlich deutlich "netter" ist, als wenn man den Kunden an einen anderen Anbieter verliert und jeden Monat bis zum Ablauf der MVLZ des Ex-Kabelvertrages zahlen darf].

Übrigens: Bei einem gestörten Anschluss steht dir auch Schadenersatz zu - wenn auch i.d.R. lediglich in Höhe des anteiligen Monatspreises - aber da hast du ja dann auch nicht gekündigt.
NoNewbie
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von NoNewbie »

Labere doch nicht weiter mit hätte denn und wäre, mach einfach mal was.

Schreiben einfach Aktenzeichen ... wir schauen, was dabei raus kommt.

Und schreib nicht noch mehr von irgendwelchen Paragraphen, dein Anwalt sollte was tun.
Vagener
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von Vagener »

@reneromann:
Wie du über §314 auf eine Schadensersatzpflicht kommst, ist mir vollkommen schleierhaft. §314 sagt lediglich, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund einen Schadensersatz nicht ausschliesst, nicht aber, dass sie einen bedingt.
Abgesehen davon ist es nicht so, dass VFKD einer Kündigung aus wichtigem Grund zustimmt, sie bieten lediglich eine Kündigung aus Kulanzgründen an.
An einer Klage auf Schadensersatz oder - was noch weiter hergeholt ist - einer Klage auf Übernahme der Differenzkosten würde nur einer verdienen, der Fachanwalt, der trotz des verlorenen Prozesses bezahlt werden muss.
Schau dir doch mal deinen Vertrag genauer an, da steht immer "von max." oder "bis zu", eine garantierte Down- bzw. Uploadrate gibt es nicht.
reneromann
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von reneromann »

Vagener hat geschrieben:@reneromann:
Wie du über §314 auf eine Schadensersatzpflicht kommst, ist mir vollkommen schleierhaft. §314 sagt lediglich, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund einen Schadensersatz nicht ausschliesst, nicht aber, dass sie einen bedingt.
Ein Schadenersatz bedingt natürlich auch einen real entstandenen Schaden. Dieser dürfte gerade bei Privatpersonen aber höchstens die Kosten für die Herstellung einer gleichwertigen Anbindung umfassen, d.h. Portierungsgebühren, Anschaltgebühren und ggfs. die Differenzkosten der Monatsbeiträge.
Abgesehen davon ist es nicht so, dass VFKD einer Kündigung aus wichtigem Grund zustimmt, sie bieten lediglich eine Kündigung aus Kulanzgründen an.
Zustimmen muss VFKDG der Kündigung eh nicht, weil sie einseitig rechtsgestaltend ist. VFKDG könnte lediglich die ausgesprochene Kündigung rechtlich anfechten - was sie aber aufgrund der weiter unten genannten Punkte (AGB Abschnitt B Punkt 3.2 und 3.3) wohl kaum machen werden - zumindest nicht, wenn sie sich nicht völlig blamieren wollen...
An einer Klage auf Schadensersatz oder - was noch weiter hergeholt ist - einer Klage auf Übernahme der Differenzkosten würde nur einer verdienen, der Fachanwalt, der trotz des verlorenen Prozesses bezahlt werden muss.
Dir ist schon klar, dass die Übernahme der Differenzkosten bereits ein Schadenersatz ist?
Schau dir doch mal deinen Vertrag genauer an, da steht immer "von max." oder "bis zu", eine garantierte Down- bzw. Uploadrate gibt es nicht.
Dann habe ich mir die Tabelle unter "Punkt 3.2 Transparenzangaben Bandbreiten" im Abschnitt "B Internet" der AGB also nur eingebildet?
Merkst selbst - da steht zu Produkten mit beworbener Bandbreite von 100 MBit/s Download und 6 MBit/s Upload: Minimal zur Verfügung stehender Downstream: 60 MBit/s...
Da 5 MBit/s deutlich geringer als 60 MBit/s sind (die minimal zur Verfügung stehende Bandbreite nach AGB), ergibt sich aus Punkt 3.3 der verlinkten AGB folgendes:
3.3 Rechtsbehelfe
Werden die vertraglich zugesicherten Up- und Downloadgeschwindigkeiten anhaltend oder dauerhaft wiederholt erheblich unterschritten, kann der Kunde eine Beschwerde an Vodafone richten bzw. eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht vertragsgemäß erbracht, kann er kündigen.
Heißt: Wenn der DS zu gering ist und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung nicht fruchtet, kann der Kunde aus wichtigem Grund kündigen! Dafür bedarf es keiner "Kulanz" von Vodafone o.ä. ...
Vagener
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von Vagener »

reneromann hat geschrieben:
Vagener hat geschrieben:@reneromann:
Wie du über §314 auf eine Schadensersatzpflicht kommst, ist mir vollkommen schleierhaft. §314 sagt lediglich, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund einen Schadensersatz nicht ausschliesst, nicht aber, dass sie einen bedingt.
Ein Schadenersatz bedingt natürlich auch einen real entstandenen Schaden. Dieser dürfte gerade bei Privatpersonen aber höchstens die Kosten für die Herstellung einer gleichwertigen Anbindung umfassen, d.h. Portierungsgebühren, Anschaltgebühren und ggfs. die Differenzkosten der Monatsbeiträge.
Noch ist kein ersatzpflichtiger Schaden entstanden, der von dir beschriebene "Schaden" würde erst bei Abschluss eines alternativen Vertrages entstehen.
reneromann hat geschrieben:
Abgesehen davon ist es nicht so, dass VFKD einer Kündigung aus wichtigem Grund zustimmt, sie bieten lediglich eine Kündigung aus Kulanzgründen an.
Zustimmen muss VFKDG der Kündigung eh nicht, weil sie einseitig rechtsgestaltend ist. VFKDG könnte lediglich die ausgesprochene Kündigung rechtlich anfechten - was sie aber aufgrund der weiter unten genannten Punkte (AGB Abschnitt B Punkt 3.2 und 3.3) wohl kaum machen werden - zumindest nicht, wenn sie sich nicht völlig blamieren wollen...
VFKD würde einer Kündigung aus wichtigem Grunde sicher widersprechen und eine Kündigung aus Kulanz anbieten.
reneromann hat geschrieben:
An einer Klage auf Schadensersatz oder - was noch weiter hergeholt ist - einer Klage auf Übernahme der Differenzkosten würde nur einer verdienen, der Fachanwalt, der trotz des verlorenen Prozesses bezahlt werden muss.
Dir ist schon klar, dass die Übernahme der Differenzkosten bereits ein Schadenersatz ist?
In diesem Falle gibt es bsi jetzt keine Differenzkosten. somit könnte nur auf die künftige Übernahme der Differenzkosten eines noch abzuschliessenden Vertages geklagt werden.
reneromann hat geschrieben:
Schau dir doch mal deinen Vertrag genauer an, da steht immer "von max." oder "bis zu", eine garantierte Down- bzw. Uploadrate gibt es nicht.
Dann habe ich mir die Tabelle unter "Punkt 3.2 Transparenzangaben Bandbreiten" im Abschnitt "B Internet" der AGB also nur eingebildet?
Merkst selbst - da steht zu Produkten mit beworbener Bandbreite von 100 MBit/s Download und 6 MBit/s Upload: Minimal zur Verfügung stehender Downstream: 60 MBit/s...
Dies ist eine Übersicht über eine zu erwartende Bandbreite, aber keine Garantie dafür, dass diese Bandbreite immer zur Verfügung steht. Dies ergibt sich auch aus Punkt "2. Dienstequalität" und Punkt "3.1 Übertragungsgewschwindigkeit".
reneromann hat geschrieben:Da 5 MBit/s deutlich geringer als 60 MBit/s sind (die minimal zur Verfügung stehende Bandbreite nach AGB), ergibt sich aus Punkt 3.3 der verlinkten AGB folgendes:
3.3 Rechtsbehelfe
Werden die vertraglich zugesicherten Up- und Downloadgeschwindigkeiten anhaltend oder dauerhaft wiederholt erheblich unterschritten, kann der Kunde eine Beschwerde an Vodafone richten bzw. eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht vertragsgemäß erbracht, kann er kündigen.
Heißt: Wenn der DS zu gering ist und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung nicht fruchtet, kann der Kunde aus wichtigem Grund kündigen! Dafür bedarf es keiner "Kulanz" von Vodafone o.ä. ...
Genau dieser Passus widerspricht der Kündigung "aus wichtigem Grunde". Kündigt der Kunde wegen einer zu geringen Bandbreite, so kündigt er aufgrund 3.3 und nicht aus wichtigem Grund.

Ich sehe in keinem Falle einen Anspruch auf irgendeine Form eines Schadensersatzes, abgesehen davon gab es Fälle wie diesen schon zu Hauf bei verschiedenen Providern und mir ict nicht bekannt, dass jemals ein Anspruch auf Schadenersatz ausgesprochen wurde.

Ich kann mich nur NoNewbie's Forderung nach einem Aktenzeichen anschliessen, andernfalls ist für mich hier EOD
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Thyrael
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Re: Performance Probleme im Raum Oldenburg und Ammerland begleitet von Vodafone Support Verarschung

Beitrag von Thyrael »

Ihr könntet genau jetzt wieder zum Thema zurück kommen.