Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
negotio
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

berlin69er hat geschrieben:Diese Spielchen haben wir doch hier alle schon 1000 mal durch... Du bist doch nicht der erste, der diese Frage stellt! Wenn du den Oberlehrer spielen willst, dann ziehe dein Ding durch...
Die Ratschläge der User kommen hier aber nicht von ungefähr! Aber wenn du sie nicht für wichtig ansiehst... Ich bin sowieso der Meinung, dass da was ganz anderes huntersteckt.. Ich bin hier raus! :fahne:
Den Oberlehrer möchte ich eben nicht spielen und habe gehofft diesen Eindruck an der Stelle auch vermeiden zu können.

Tatsache ist, daß das Teil zur Zeit unauffindbar ist. Es wurde nicht verkauft, wie manch einer andeutet. Da ich selbst nicht vor Ort bin, die Kündigung aber fristgerecht bei KD eingehen muß, um eines Vertragsverlängerung zu den alten Konditionen zu vermeiden, muß eben eine Entscheidung her. Die Zeit noch ein Viertel Jahr zu suchen und dann evtl. auch zu finden haben wir nicht.
Ich denke zu kündigen und dann kurz vor Ende der Vier-Wochen-Frist mit KD zu "verhandeln" bzw. zu versuchen das mit der Hotline zu klären, weil das Teil noch nicht gefundenen wurde, versetzt mich in eine ziemlich bescheidene Position.

Ich habe auch schon viel hier Forum recherchiert. berlin69er und andere haben die Meinung, wie hier beschrieben vertreten, aber leider konnte ich keine weiterführenden Hinweise finden. Das soll heißen, daß ich keinen Beitrag gefunden habe, der die "Strafzahlung" argumentativ weiter untermauert. Auch konnte ich keinen Beitrag finden, der seine erlebten Erfahrungen mit KD bezüglich dieses Themas schildert. Ich bin also wirklich offen für Informationen, die über das hier bisher geschriebene hinausgehen.
Zuletzt geändert von negotio am 18.04.2016, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
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berlin69er
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von berlin69er »

Einen Strohhalm haste noch: auch wenn du die Strafe bezahlst, hast du immer noch die Chance, das gezahlte Geld erstattet zu bekommen, wenn sich die Kiste später doch noch anfindet.
Und wenn du nicht glaubst, dass die Kosten tatsächlich anfallen, dann schau doch in die AGB...
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negotio
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

Peter65 hat geschrieben: Und wie erwähnt, es ist eine Pauschale, die der Eigentümer des Gerätes als Gegenleistung für ein dem Eigentümer nicht zurück gegebenes Gerät verlangt.
Ja, man könnte auch Schadenersatz dazu sagen. Juristisch wird das schon Bestand haben, sonst würde derartiges weder in der AGB noch in der Preisliste stehen.
Schadenersatz muß derjenige ja leisten weil er aus welchen Gründen auch immer dem Eigner sein Eigentum vorenthält.
Sollte man nicht Schuld sein, kann das sogar beweisen, wird man laut der Preisliste auch nicht zur Kasse gebeten.
Oder man kann nachweisen das der Schaden geringer ist, was in dem Fall wohl aber schwierig sein dürfte. Das Gerätalter dürfte wohl eher nicht zählen, die Dinger funktionieren auch nach 5 Jahren noch.
negotio hat geschrieben:KD kann schließlich nicht einerseits eine Entschädigung für ein nicht zurückgegebenes Gerät verlangen und gleichzeitig dieses ihr Eigentum zurück fordern.
Falsch, zuerst Gerät zurück, wenn das nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende da ankommt, dann erst wird die Pauschale fällig.
...
Es ist klar, daß KD, wie beschrieben, in erster Linie das Gerät zurück verlangt. Man hat also kein ausdrückliches Wahlrecht, ob man das Gerät zurück gegeben möchte oder nicht. KD beansprucht also ihr Eigentum. Dieses darf keine größeren Abnutzungserscheinungen haben als es bei bei üblicher Nutzung dem Alter entsprechend zu erwarten ist. Gebe ich als Kunde das Gerät in einem schlechteren Zustand zurück, steht KD entsprechend ein Ersatz für diesen Schaden zu. Gebe ich kein Gerät zurück oder geht dieses verloren (Versandrisiko trägt der Absender) muß ich KD den entstandenen Schaden ebenso ersetzen.
Aber der Schaden hängt natürlich vom Alter des Gerätes ab. Ein Gebrauchtwagen "funktioniert" nach fünf Jahren ja auch noch und ist dennoch günstiger, da Abnutzungserscheinungen auftreten und der technische Fortschritte seinen Tribut zollt. Bezüglich Abnutzung wäre beispielsweise die verbaute HDD zu nennen, die natürlich nur eine gewisse Lebensdauer hat.
Die Klausel bezüglich geringeren Schadens sichert KD rechtlich ab, da eine fixe Pauschale rechtlich sicherlich unzulässig ist.

Deshalb hoffe ich, daß mir hier jemand Erfahrungen bezüglich des "Nachweises eines geringeren Schadens" aus erster Hand geben kann.
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

berlin69er hat geschrieben:Einen Strohhalm haste noch: auch wenn du die Strafe bezahlst, hast du immer noch die Chance, das gezahlte Geld erstattet zu bekommen, wenn sich die Kiste später doch noch anfindet.
Und wenn du nicht glaubst, dass die Kosten tatsächlich anfallen, dann schau doch in die AGB...
Hallo berlin69er,
hast du bezüglich der Pauschale oder einer nachträglichen Gutschrift selbst Erfahrung oder kennst einen Fall aus der Praxis? Da du im Forum ja schon lang aktiv bist und dich auch schon öfters so geäußert hast, wäre ich dankbar, wenn du mich und das Forum mit deinen Erfahrungen unterstützen kannst.
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berlin69er
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von berlin69er »

Hab die Erfahrung nicht selbst gemacht, aber es ist die Erfahrung aus dem Forum hier und drüben, im offiziellen.
Diese Strafzahlung ist zunächst mal eine Pauschale, bei der Alter und Abnutzung eben zunächst mal keine Rolle spielt. Eine Abnutzung, die zu einer geringeren Strafe führt, dürfte auch schwer nachvollziehbar sein, insbesondere, wenn du das Gerät garnicht mehr hast.
Es fehlt komplett, womit auch erstmal die komplette Zahlung fällig wird. Zudem hast du ja selbst geschrieben, dass deine Eltern das Teil kaum genutzt haben, weshalb es ja quasi neuwertig ist. Neupreis war übrigens ja weitaus höher...
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von Peter65 »

negotio hat geschrieben:Es ist klar, daß KD, wie beschrieben, in erster Linie das Gerät zurück verlangt. Man hat also kein ausdrückliches Wahlrecht, ob man das Gerät zurück gegeben möchte oder nicht. KD beansprucht also ihr Eigentum.
Richtig, KD stellt dir das Gerät ja während des Nutzungszeitraumes ja zur Verfügung. Inklusive den dazugehörenden Support.
Da es Eigentum von KD ist und bleibt, wird man da auch kein Wahlrecht haben.
negotio hat geschrieben: Dieses darf keine größeren Abnutzungserscheinungen haben als es bei bei üblicher Nutzung dem Alter entsprechend zu erwarten ist. Gebe ich als Kunde das Gerät in einem schlechteren Zustand zurück, steht KD entsprechend ein Ersatz für diesen Schaden zu.
Aber der Schaden hängt natürlich vom Alter des Gerätes ab. Ein Gebrauchtwagen "funktioniert" nach fünf Jahren ja auch noch und ist dennoch günstiger, da Abnutzungserscheinungen auftreten und der technische Fortschritte seinen Tribut zollt. Bezüglich Abnutzung wäre beispielsweise die verbaute HDD zu nennen, die natürlich nur eine gewisse Lebensdauer hat.
Die Klausel bezüglich geringeren Schadens sichert KD rechtlich ab, da eine fixe Pauschale rechtlich sicherlich unzulässig ist.
Der Schaden ist das nicht zurückgesendete Gerät!
Egal welchen Zustand das Gerät haben dürfte. Alles andere dürften Ausflüchte sein, die bei einem nicht zurückgesendeten Gerät nicht nachvollziehbar sind, es ist ja kein Gerät da!
In dem geschilderten Fall, dürfte es ja fast der Neuzustand sein, wurde ja nach deiner Info so wie nie gebraucht.
negotio hat geschrieben: Gebe ich kein Gerät zurück oder geht dieses verloren (Versandrisiko trägt der Absender) muß ich KD den entstandenen Schaden ebenso ersetzen.
Richtig, wenn du nichts zurückschickst, Schadenersatz.
Wenn es per Post verloren geht und man nachweisen kann, das man es z.B. per Einschreiben (mit Rückschein!) abgeschickt hat, dann dürfte dir das ja wohl nicht anzulasten sein.
Heutzutage erhält man dann ja ne Sendungsnummer, so das sich durchaus die Sendung verfolgen läßt.
negotio hat geschrieben: Deshalb hoffe ich, daß mir hier jemand Erfahrungen bezüglich des "Nachweises eines geringeren Schadens" aus erster Hand geben kann.
Wie will man in dem Fall nachweisen das der Schaden geringer ist?
Das Gerät wurde egal in welchen Zustand, nicht zurückgeschickt, also kann da auch nicht mit der Begründung des Alters des Gerätes ein geringerer Schaden entstanden sein.
Ob ein anderes Gerät da zur Schadensbegrenzung geeignet ist, ist anzuzweifeln. Schließlich sich an Hand der Seriennummer nachweisen wem das Gerät gehörte!
Was anderes wäre es, man schickt sein defektes, stark abgenutztes Gerät zurück, da könnte da könnte der Nachweis eines geringeren Schadens was bringen.

mfg peter
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

berlin69er hat geschrieben:...Zudem hast du ja selbst geschrieben, dass deine Eltern das Teil kaum genutzt haben, weshalb es ja quasi neuwertig ist. Neupreis war übrigens ja weitaus höher...
Naja die übliche Abnutzung ist ja mit den monatlichen Gebühren abgedeckt. Deshalb sollte hier ja der Zeitwert relevant sein. Aber wie es aussieht läuft das Ganze auf sehr unerfreuliche Diskussionen hinaus. Da muß ich mir also gut überlegen, ob ich mir das antue oder in den sauren Apfel beiße und meine Eltern überzeuge die EUR250 zu zahlen.
Ich hatte gehofft ein paar konkrete Fälle aus der Praxis zur Orientierung zu finden. Ich dürfte ja kein Einzelfall sein. Wobei sicher der ein oder andere Receiver bewußt entgegen der AGBs bei eBay verkauft wird. (Was ich für meinen Fall noch einmal verneinen möchte.)
Ich habe die Schlichtungsstelle für Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur mal angeschrieben, ob ein solcher Fall in deren Zuständigkeit fällt. Denn einen Rechtsstreit möchte ich aufgrund des Prozeßrisikos nicht eingehen. Allerdings habe ich in der Vergangenheit positive Erfahrungen bei der Beilegung eines Dissenses mit einem Mobilfunkproviders unter Einschaltung just dieser Schlichtungsstelle gemacht.
Da dieses Thema bereits öfters in Diskussion war, halte ich Euch auf dem Laufenden ;)
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von negotio »

Peter65 hat geschrieben: ...
Wie will man in dem Fall nachweisen das der Schaden geringer ist?
Das Gerät wurde egal in welchen Zustand, nicht zurückgeschickt, also kann da auch nicht mit der Begründung des Alters des Gerätes ein geringerer Schaden entstanden sein.
Ob ein anderes Gerät da zur Schadensbegrenzung geeignet ist, ist anzuzweifeln. Schließlich sich an Hand der Seriennummer nachweisen wem das Gerät gehörte!
Was anderes wäre es, man schickt sein defektes, stark abgenutztes Gerät zurück, da könnte da könnte der Nachweis eines geringeren Schadens was bringen.

mfg peter
Erst einmal Danke für die unterschiedlichen Meinungen :love:
Also laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Schadense ... estitution)
...Alternativ zum Kostenersatz für die Wiederherstellung beschädigter Sachen kann nach h. M. die Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung einer vergleichbaren Sache erfolgen (a. A. Fall der Schadenskompensation)..
Zugegeben das ist kein Gesetzestext, aber die Wikipedia ist im Allgemeinen doch recht verläßlich. Und als Laie würde ich diesen Passus als Möglichkeit interpretieren, ein KD ein Ersatgerät zu stellen.

Aber ehe wir uns hier in rechtsphilosophischen Fragen austoben, warten wir doch mal ab, ob sich die Schlichtungsstelle für zuständig erklärt. Wenn ja, würde ich mich auf die Diskussion mit KD einlassen. Ansonsten müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und KD ihren Receiver "vergolden".
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von berlin69er »

Das Problem: du müsstest dann ein Gerät finden, welches der Besitzer rechtmäßig veräußern, sprich ein Kaufgerät ist! Diese wirst du, mit Hinblick auf den Neupreis aber sicher nicht für 100€ bekommen...
Wenn es sowieso schon KDG gehört, da es aus Miete stammt, eignet es sich sicher nicht als Ersatz...
Das ist meine Meinung, völlig unabhängig, ob KDG das überhaupt akzeptiert.
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion

Beitrag von Peter65 »

negotio hat geschrieben: Also laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Schadense ... estitution)
...Alternativ zum Kostenersatz für die Wiederherstellung beschädigter Sachen kann nach h. M. die Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung einer vergleichbaren Sache erfolgen (a. A. Fall der Schadenskompensation)..
Was aber mit dem Geräteeigentümer vorher zu klären wäre, der muß ja damit einverstanden sein.
Tja so ist das mit Zitaten.
Es wird nur das zitiert was einem gefällt.
Demnach ist der Wiederbeschaffungswert einer beschädigten Sachen zu erstatten. Nicht erstattungsfähig ist deren Neuwert (Ausnahme: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Kfz mit dem „Schmelz der Neuwertigkeit“). Der Geschädigte kann aber auch nicht bloß auf den Zeitwert der Sache verwiesen werden.
Quelle: Siehe oben.
Den Satz haste verschwiegen, der drückt genau das aus um was es eigentlich geht, bei der "Strafprämie".
Es geht darum das sich KD in dem Fall ein neues Gerät kümmern muß, sprich KD muß das nicht zurückgegeben Gerät ersetzen, unabhängig vom eventuellen Zustandes eines nicht erhaltenen Mietgerätes.
250€ sind doch um einiges weniger als der von KD angegebene Verkaufspreis für ein Gerät von 399€, das wäre also laut Wikipedia dann der Wiederbeschaffungswert.

Aber da es hier nicht um beschädigte Geräte geht, sondern um dem Eigentümer nicht zurückgegebene Geräte geht, ist der Sachverhalt doch etwas anderes.
berlin69er hat geschrieben:Das Problem: du müsstest dann ein Gerät finden, welches der Besitzer rechtmäßig veräußern, sprich ein Kaufgerät ist!
Ein ehemaliges Kaufgerät zurück zuschicken ist m.E. witzlos.
Das Gerät gehört nicht mehr KD! Wäre also in dem Fall auch keine Schadensminderung.
Ob nun ein ehemaliges Mietgerät da zu dient den Schaden zu mildern, keine Ahnung, würde mich nicht darauf verlassen, weil das Gerät definitiv jemand anders zugeordnet werden kann.
Unter Umständen müßte dann KD an denjenigen der das Gerät mal nutzte eben die 250€ zurückgezahlt werden. Das würde dem TE wenig helfen.

mfg peter
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